Betreff
Hauptsatzung der Stadt Bühl; Beschluss der 16. Änderungssatzung
Vorlage
VO/204/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 16. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bühl.

 


I. Sachverhalt:

 

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. September 2019 wurde vor dem Hintergrund der Ausrufung des Klimanotstandes über die Bildung der Ausschüsse diskutiert. Dabei ging es insbesondere darum, ob für dieses Thema ein eigener beschließender Ausschuss gebildet werden soll oder ob die das Klima betreffenden Belange in der Zuständigkeit des Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses angesiedelt werden.

 

Letztlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Thema Klima in der Zuständigkeit des Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses liegt. Zur Verdeutlichung und Bekräftigung soll lediglich der Name dieses Ausschusses durch Voranstellen des Begriffes Klima geändert werden. In der Runde der Fraktionsvorsitzenden am 23. September 2019 wurde dies dahingehend konkretisiert, dass der Ausschuss zukünftig kurz und prägnant „Klima- und Umweltausschuss“ heißen soll. Dazu ist eine kleine Hauptsatzungsänderung erforderlich.

 

Ob und in welcher Weise weitere Festlegungen und ggf. eine umfassendere Hauptsatzungsänderung notwendig werden, wird die weitere Entwicklung in Sachen Klimanotstand zeigen.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die Änderung der Hauptsatzung die qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen aller Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei 27 Mitgliedern einschließlich des Oberbürgermeisters müssen sich demnach mindestens 14 für die Hauptsatzungsänderung aussprechen.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.