III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der
Kostenbeteiligung für den Bau der vierten Reinigungsstufe und für die
Ertüchtigung der Energieversorgung auf der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden
– Sinzheim zu.
I.
Sachverhalt:
Pflicht der Stadt Bühl zur Kostenbeteiligung
Zur Aufbereitung des Abwassers aus Weitenung besteht mit der Stadt
Baden-Baden und der Gemeinde Sinzheim eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung,
die die Stadt Bühl berechtigt, das Abwasser aus Weitenung der
Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim zuzuleiten.
Dafür ist die Stadt Bühl verpflichtet, sich an Investitionskosten für
Erweiterungen der Anlage mit 2,3 % der tatsächlich entstandenen Kosten zu
beteiligen. Die Beteiligung erfolgt über den Wirtschaftsplan für den
Eigenbetrieb Abwasser.
Bau der vierten Reinigungsstufe
Wie auf der Kläranlage in Bühl wird zur Spurenstoffelimination der Bau
einer vierten Reinigungsstufe angestrebt. Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
fasste am 23.10.2017 den Projektbeschluss. Der dort zuständige Eigenbetrieb Umwelttechnik
begann umgehend mit den Planungen und stellte einen Förderantrag beim Land
Baden-Württemberg. Die Förderung beträgt 20 % der anrechenbaren Kosten.
Die beschlossene Technikvariante wird vom Eigenbetrieb Umwelttechnik wie
folgt beschrieben:
„In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe soll eine
zweistufige Spurenstoffelimination realisiert werden. In der ersten Stufe kommt
eigenproduzierte Pulveraktivkohle aus Restbiomassen zum Einsatz. Die Aktivkohle
wird direkt in den Belebungsbecken dosiert und kann so über einen relativ
langen Zeitraum Spurenstoffe aufnehmen. Die Aktivkohlepartikel werden im
Schlamm eingelagert und gelangen über den Überschussschlammabzug in die
Faultürme. Dort bietet die Kohle für Bakterien eine zusätzliche Ansiedlungsfläche,
so dass davon auszugehen ist, dass die biologische Abbauleistung und damit auch
die Biogasproduktion zunehmen.
Da bei der Aktivkohleentnahme über den Schlamm nicht alle Partikel
vollständig entfernt werden können, bedarf es einer zweiten Reinigungsstufe in
Form eines Filters. Die ursprünglich angedachte Lösung ohne Filter wird vom
Regierungspräsidium grundsätzlich nicht mehr genehmigt und auch nicht mehr
gefördert.
Die zusätzliche Filterstufe soll nicht mit einem Tuchfilter oder einem
Sandfilter realisiert werden, sondern mit einer weiteren Aktivkohlestufe. In
diesem Filter kommt aber nicht Pulveraktivkohle, sondern Aktivkohlegranulat zum
Einsatz. Dieses Granulat kann ebenfalls aus biologischen Reststoffen
hergestellt werden. Alternativ kann auch Aktivkohlegranulat aus der
Trinkwasseraufbereitung zum Einsatz kommen, da diese Kohle hinsichtlich der
Abwasserinhaltsstoffe nur teilweise beladen ist und noch genug Aktivität
besitzt, um Abwasser reinigen zu können. Die erforderliche Abscheidung von feinsten
Aktivkohlepartikeln aus der biologischen Stufe ist in diesem Filter ebenfalls
problemlos möglich. Der Vorteil der gewählten zweiten Aktivkohlefilterstufe
liegt darin, dass hinsichtlich der Spurenstoffentnahme ein deutlich höherer
Gesamtwirkungsgrad erzielt werden kann und darüber hinaus auch zukünftige,
weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung besser erfüllt werden
können, als mit einem Tuch- oder Sandfilter, die nicht aktiv reinigen können.“
Ertüchtigung der Energieversorgung
Zur Energieversorgung der Gemeinschaftskläranlage werden BHKW
eingesetzt, die altersbedingt und im Hinblick auf den Bau der vierten
Reinigungsstufe ausgetauscht werden müssen. Der Beschluss für den Ersatz der
BHKW wurde bereits im Jahr 2016 gefasst. Die Leistung soll 1 MW betragen und
erfordert den Neubau einer Trafostation und einer
Niederspannungs-Hauptverteilung.
Zeitplan
Die Maßnahme soll in den Jahren 2020 – 2022 umgesetzt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Bau der vierten Reinigungsstufe sind mit 20 Mio. €
veranschlagt, die Zuschüsse mit 4 Mio. €. Die Kosten für die Ertüchtigung der
Energieversorgung sollen 1,4 Mio. € betragen, insgesamt also 17,4 Mio. € nach
Abzug der Zuschüsse.
Bei einer Beteiligungsquote von 2,3 % wird der Kostenanteil der Stadt
Bühl voraussichtlich ca. 400.000 € betragen.
Die Kosten fallen im Eigenbetrieb Abwasser
an. Die Aufteilung auf die betroffenen Wirtschaftsjahre 2020 – 2022 ist mit der
Bauplanung des Eigenbetriebes Umwelttechnik der Stadt Baden-Baden noch
abzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
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