Betreff
Kostenbeteiligung der Stadt Bühl an der Erweiterung der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim; Bau der vierten Reinigungsstufe
Vorlage
VO/207/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Kostenbeteiligung für den Bau der vierten Reinigungsstufe und für die Ertüchtigung der Energieversorgung auf der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim zu.

 

 


I. Sachverhalt:

Pflicht der Stadt Bühl zur Kostenbeteiligung

 

Zur Aufbereitung des Abwassers aus Weitenung besteht mit der Stadt Baden-Baden und der Gemeinde Sinzheim eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die Stadt Bühl berechtigt, das Abwasser aus Weitenung der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim zuzuleiten.

Dafür ist die Stadt Bühl verpflichtet, sich an Investitionskosten für Erweiterungen der Anlage mit 2,3 % der tatsächlich entstandenen Kosten zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt über den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasser.

 

 

Bau der vierten Reinigungsstufe

 

Wie auf der Kläranlage in Bühl wird zur Spurenstoffelimination der Bau einer vierten Reinigungsstufe angestrebt. Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden fasste am 23.10.2017 den Projektbeschluss. Der dort zuständige Eigenbetrieb Umwelttechnik begann umgehend mit den Planungen und stellte einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg. Die Förderung beträgt 20 % der anrechenbaren Kosten.

 

Die beschlossene Technikvariante wird vom Eigenbetrieb Umwelttechnik wie folgt beschrieben:

„In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe soll eine zweistufige Spurenstoffelimination realisiert werden. In der ersten Stufe kommt eigenproduzierte Pulveraktivkohle aus Restbiomassen zum Einsatz. Die Aktivkohle wird direkt in den Belebungsbecken dosiert und kann so über einen relativ langen Zeitraum Spurenstoffe aufnehmen. Die Aktivkohlepartikel werden im Schlamm eingelagert und gelangen über den Überschussschlammabzug in die Faultürme. Dort bietet die Kohle für Bakterien eine zusätzliche Ansiedlungsfläche, so dass davon auszugehen ist, dass die biologische Abbauleistung und damit auch die Biogasproduktion zunehmen.

 

Da bei der Aktivkohleentnahme über den Schlamm nicht alle Partikel vollständig entfernt werden können, bedarf es einer zweiten Reinigungsstufe in Form eines Filters. Die ursprünglich angedachte Lösung ohne Filter wird vom Regierungspräsidium grundsätzlich nicht mehr genehmigt und auch nicht mehr gefördert.

 

 

 

 

Die zusätzliche Filterstufe soll nicht mit einem Tuchfilter oder einem Sandfilter realisiert werden, sondern mit einer weiteren Aktivkohlestufe. In diesem Filter kommt aber nicht Pulveraktivkohle, sondern Aktivkohlegranulat zum Einsatz. Dieses Granulat kann ebenfalls aus biologischen Reststoffen hergestellt werden. Alternativ kann auch Aktivkohlegranulat aus der Trinkwasseraufbereitung zum Einsatz kommen, da diese Kohle hinsichtlich der Abwasserinhaltsstoffe nur teilweise beladen ist und noch genug Aktivität besitzt, um Abwasser reinigen zu können. Die erforderliche Abscheidung von feinsten Aktivkohlepartikeln aus der biologischen Stufe ist in diesem Filter ebenfalls problemlos möglich. Der Vorteil der gewählten zweiten Aktivkohlefilterstufe liegt darin, dass hinsichtlich der Spurenstoffentnahme ein deutlich höherer Gesamtwirkungsgrad erzielt werden kann und darüber hinaus auch zukünftige, weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung besser erfüllt werden können, als mit einem Tuch- oder Sandfilter, die nicht aktiv reinigen können.“

 

 

Ertüchtigung der Energieversorgung

 

Zur Energieversorgung der Gemeinschaftskläranlage werden BHKW eingesetzt, die altersbedingt und im Hinblick auf den Bau der vierten Reinigungsstufe ausgetauscht werden müssen. Der Beschluss für den Ersatz der BHKW wurde bereits im Jahr 2016 gefasst. Die Leistung soll 1 MW betragen und erfordert den Neubau einer Trafostation und einer Niederspannungs-Hauptverteilung.

 

 

Zeitplan

 

Die Maßnahme soll in den Jahren 2020 – 2022 umgesetzt werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Bau der vierten Reinigungsstufe sind mit 20 Mio. € veranschlagt, die Zuschüsse mit 4 Mio. €. Die Kosten für die Ertüchtigung der Energieversorgung sollen 1,4 Mio. € betragen, insgesamt also 17,4 Mio. € nach Abzug der Zuschüsse.

 

Bei einer Beteiligungsquote von 2,3 % wird der Kostenanteil der Stadt Bühl voraussichtlich ca. 400.000 € betragen.

 

Die Kosten fallen im Eigenbetrieb Abwasser an. Die Aufteilung auf die betroffenen Wirtschaftsjahre 2020 – 2022 ist mit der Bauplanung des Eigenbetriebes Umwelttechnik der Stadt Baden-Baden noch abzustimmen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

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