Festlegung des Sanierungsgebietes,
a) Ergebnis vorbereitende Untersuchung mit gebietsbezogenem städtebaulichem Entwicklungskonzept
b) Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme im Sanierungsprogramm
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Gemeinderat nimmt den Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen zur
Kenntnis.
b)
Der Gemeinderat beauftragt die
Verwaltung mit der Stellung des Antrags zur Aufnahme in die Städtebauförderung
2020 Landessanierungsprogramm beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Wohnungsbau Baden-Württemberg.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.05.2019 hat der
Gemeinderat die Vorbereitung der Sanierung durch Beschluss über die
Durchführung der vorbereitenden Untersuchung für das Gebiet „Südlicher
Stadteingang“ eingeleitet. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am
17.05.2019. Mit dem Beschluss wurde das Verfahren zum 8. Sanierungsgebiet in
der Stadt Bühl eingeleitet. Begonnen hat die Erfolgsgeschichte in den 80-iger
Jahren mit Ausweisung des Sanierungsgebietes „Alter Stadtkern“. Bis heute sind
ca. 22 Millionen Euro Fördermittel seitens Bund/Land geflossen.
Mit dem Gebiet „Südlicher Stadteingang“ soll
nun der letzte Bereich in der Kernstadt mit erhöhtem städtebaulichem Missstand
saniert werden.
Dies geht deutlich aus den dieser Vorlage
beigefügten vorbereitenden Untersuchungen hervor, auf deren Basis dann das
gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet wird.
Wie deutlich dargestellt wird für die
Durchführung des Sanierungsverfahrens das Vollverfahren in Frage kommen.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen
konnte eine deutliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen festgestellt
werden. Darüber hinaus bestehen im Gebiet, neben den privaten Missständen, auch
Missstände im öffentlichen Bereich und bei Gemeinschaftseinrichtungen. Aufgrund
dieser Tatsachen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die Empfehlung
auszusprechen, den Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung 2020 beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu
stellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Begleitung und Durchführung des
Verfahrens und für Fremdaufwand muss im Haushaltsjahr 2020 mit einem Betrag in
Höhe von 50.000,00 € gerechnet werden, welcher im Haushaltsplan im Profitcenter
5110-Stadtentwicklung entsprechend eingestellt und dann durch den Gemeinderat
zur Verfügung gestellt werden muss. Es wird insgesamt mit der Zuweisung von
Sanierungsmitteln in Höhe von 625.000,00 € gerechnet.
Anlagenverzeichnis: