Betreff
Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“ in Bühl,
Festlegung des Sanierungsgebietes,
a) Ergebnis vorbereitende Untersuchung mit gebietsbezogenem städtebaulichem Entwicklungskonzept
b) Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme im Sanierungsprogramm
Vorlage
VO/212/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat nimmt den Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis.

 

b)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stellung des Antrags zur Aufnahme in die Städtebauförderung 2020 Landessanierungsprogramm beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 08.05.2019 hat der Gemeinderat die Vorbereitung der Sanierung durch Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung für das Gebiet „Südlicher Stadteingang“ eingeleitet. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.05.2019. Mit dem Beschluss wurde das Verfahren zum 8. Sanierungsgebiet in der Stadt Bühl eingeleitet. Begonnen hat die Erfolgsgeschichte in den 80-iger Jahren mit Ausweisung des Sanierungsgebietes „Alter Stadtkern“. Bis heute sind ca. 22 Millionen Euro Fördermittel seitens Bund/Land geflossen.

Mit dem Gebiet „Südlicher Stadteingang“ soll nun der letzte Bereich in der Kernstadt mit erhöhtem städtebaulichem Missstand saniert werden.

 

Dies geht deutlich aus den dieser Vorlage beigefügten vorbereitenden Untersuchungen hervor, auf deren Basis dann das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet wird.

 

Wie deutlich dargestellt wird für die Durchführung des Sanierungsverfahrens das Vollverfahren in Frage kommen.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen konnte eine deutliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen festgestellt werden. Darüber hinaus bestehen im Gebiet, neben den privaten Missständen, auch Missstände im öffentlichen Bereich und bei Gemeinschaftseinrichtungen. Aufgrund dieser Tatsachen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, den Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung 2020 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Begleitung und Durchführung des Verfahrens und für Fremdaufwand muss im Haushaltsjahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 50.000,00 € gerechnet werden, welcher im Haushaltsplan im Profitcenter 5110-Stadtentwicklung entsprechend eingestellt und dann durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden muss. Es wird insgesamt mit der Zuweisung von Sanierungsmitteln in Höhe von 625.000,00 € gerechnet.

 

 


Anlagenverzeichnis: