Betreff
Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2020/2021 (großes Förderpaket); Grundsatzbeschluss
Vorlage
VO/214/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat befürwortet die Bewerbung der Stadt Bühl für das große RadKULTUR-Förderpaket 2020 und 2021 und beschließt die damit verbundene Selbstverpflichtung.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Am 17. April 2013 hat der Bühler Gemeinderat das Ziel formuliert, dass der Fahrradverkehr als besonders umweltfreundliche Art der Fortbewegung gefördert werden soll. Neben einer Verbesserung der Infrastruktur soll durch Öffentlichkeitsarbeit ein positives Klima für das Radfahren in Bühl geschaffen werden. Der Radverkehrsplan wurde verabschiedet und der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) beschlossen.

 

Als AGFK-Kommune kann Bühl in den Genuss der Landesförderung im Rahmen der RadKULTUR-Initiative kommen. Ziel dieser Initiative ist es, eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Gemeinden zu etablieren, bei der Radfahren im Alltag selbstverständlich wird. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bietet dazu professionelle Lösungen mit Medienbegleitung durch Agenturen an. Eine Evaluation sowie Rückmeldungen der bisher teilnehmenden 28 Kommunen zeigen, dass die RadKULTUR-Kampagnen von mehr als 80 % der Bevölkerung wahrgenommen werden. 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Bei der RadKULTUR-Förderung des Landes kann je nach Personal- und Eigenmittel-Einsatz der Kommune zwischen einem großen Paket (Zuschuss 50.000 €, Eigenmittel 25.000 € verteilt auf zwei Jahre) und einem kleinen Paket (Zuschuss 20.000 €, Eigenmittel 5.000 € in einem Jahr) gewählt werden. 

 

Die Stadt Bühl war 2017 bereits RadKULTUR-Kommune mit dem kleinen Förderpaket.  Aktuell geht es um die Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2020 und 2021 mit dem großen Förderpaket. Viele städtische Veranstaltungen entsprechen bereits dem Habitus. Bekannte Aktionen wie STADTRADELN und RadKULTUR-Tag oder SCHAUFENSTER-WETTBEWERB könnten beispielsweise ergänzt werden durch einen dreiwöchigen LASTENrad-Verleih und die Einrichtung einer RadSERVICE-Station mit Reparaturzubehör an geeigneter Stelle in Bühl.

 

Das auf zwei Jahre angelegte große Förderpaket von insgesamt 75.000 € ist seitens der Stadt mit anteilig 25.000 € (verteilt auf zwei Jahre) zu finanzieren und würde durch die jährlich angesetzten HH-Mittel für Fahrradkampagnen gedeckt werden, sofern diese im Haushalt 2020/21 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

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Die Stadt Bühl geht im Falle eines positiven Bescheids des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg für das große RadKULTUR-Förderpaket die folgende Selbstverpflichtung ein:

 

a)           Für die Jahre 2020 und 2021 stellt die Stadt Bühl einen festen Ansprechpartner mit entsprechenden Befugnissen zur Abstimmung und Koordination des RadKULTUR-Programms vor Ort und einem ausreichenden Zeitbudget für die gemeinsame Umsetzung der ausgewählten Aktionen sicher.

 

b)           Um eine entsprechende Qualität bei der Fortführung der Maßnahmen im zweiten Jahr sicherzustellen, sollte über beide Jahre eine gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung gestellten Landesmittel und des Eigenanteils der Kommune gewährleistet sein. Ggf. ist nach Abstimmung eine andere zeitliche Aufteilung der Eigen- und Fördermittel im Rahmen der beiden Jahre möglich.

 

c)           Der Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 25.000 € (Jahresmittel 12.500 €) und die Umsetzung der gewählten Module werden für die Jahre 2020/21 gewährleistet.

 

Es bedarf eines Grundsatzbeschlusses durch den Gemeinderat, dass die erforderliche Eigenleistung durch die Stadt Bühl (Finanzen, Personal) 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt wird.

 

 


Anlagenverzeichnis: