Betreff
Zuschuss an den VfB Bühl e.V. für die Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers
Vorlage
VO/215/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Gewährung des einmaligen Restbetragszuschusses an den VfB Bühl e.V. für den neu beschafften Aufsitzrasenmäher in Höhe von 14.250,00 Euro zu.

 

 


I. Sachverhalt:

Der VfB Bühl e.V. hat sich im Frühjahr 2019 dafür entschieden den VfB Rasenplatz sowie das Trainingsgelände zukünftig mit einem Rasenaufsitzmäher anstatt der Rasenroboter zu mähen. Diese Entscheidung resultierte aus der Tatsache, dass die Rasenroboter immer öfters ausgefallen sind und damit nicht zum Einsatz kamen. Die Folge war, dass der städtische Bauhof immer öfters einspringen musste um das VfB Rasengelände zu mähen. Herr Oberbürgermeister Schnurr sagte dem Verein seine Unterstützung bei der Umstellung von Rasenrobotern auf Aufsitzrasenmäher zu. Die defekten zwei Rasenroboter wurden vom VfB Bühl der Stadt kostenlos überlassen. Diese werden anderen Sportvereinen zur Verfügung gestellt, sobald Bedarf besteht.

 

Da der SV Altschweier seit der Umstellung auf die Rasenroboter im Jahr 2014 am Mähen mit dem Rasenaufsitzmäher festhielt, wurde mit dem SV Altschweier aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 05.06.2014 eine Vereinbarung geschlossen, dass der SV Altschweier bei der Beschaffung eines neuen Aufsitzmähers dieses Gerät selbst beschafft, den Zuschuss vom Badischen Sportbund abruft und die restlichen Kosten von der Stadt Bühl übernommen werden.

 

Aufgrund dieser Vereinbarung hat sich der SV Altschweier in 2019 einen neuen Rasenaufsitzmäher beschafft, den Zuschuss beim badischen Sportbund beantragt und die restlichen Kosten hat die Stadt übernommen. Der Restbetrag betrug 9.511,46.Euro.

 

Der VfB Bühl e.V. hat sich im Jahr 2019 ebenfalls einen neuen Aufsitzrasenmäher beschafft. Da der Aufsitzrasenmäher eine weitaus größere Fläche bearbeiten muss (VFB-Platz und Trainingsgelände) musste ein leistungsstärkerer Aufsitzrasenmäher angeschafft werden. Der Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro wurde bereits vom Badischen Sportbund gewährt. Der Restbetrag beträgt 14.250,00 Euro.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung im Hinblick auf die Vereinbarung mit dem SV Altschweier wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den restlichen einmaligen Zuschuss für den vom VfB Bühl e.V. in Höhe von 14.250,00 Euro zu gewähren.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Mittel stehen im Profitcenter 4241 – Sportstätten, unter I42419100000 zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: