Betreff
Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Verpflichtung des wiedergewählten Oberbürgermeisters
Vorlage
VO/230/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

a) Stadtrat Walter Seifermann wird zur Verpflichtung des am 13. Oktober 2019 wiedergewählten Oberbürgermeisters Hubert Schnurr gewählt.

 

b) Für den Verhinderungsfall wird als Ersatzperson Stadträtin Dr. Margret Burget-Behm gewählt.


I. Sachverhalt:

 

Nach § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates. Da es sich hier um eine Wiederwahl handelt, ist eine nochmalige Vereidigung jedoch nicht erforderlich, es genügt, wenn Oberbürgermeister Schnurr im Rahmen seiner Verpflichtung auf den früheren Eid hingewiesen wird.

 

In der Vergangenheit war es üblich, dass das dienstälteste Gemeinderatsmitglied diese Aufgabe wahrnimmt. Seit 1984 im Gemeinderat und damit das dienstälteste Mitglied ist Stadtrat Walter Seifermann. Er hat sich auch bereits im Vorfeld bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Für den Verhinderungsfall wird Stadträtin Dr. Margret Burget-Behm benannt.

 

Sofern kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht, kann eine offene Wahl durchgeführt werden.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.