Betreff
Hauptsatzung der Stadt Bühl, Beschluss der 13. Änderungssatzung
Vorlage
TEST VO/079/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

          Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 13. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bühl.

 

 


I. Sachverhalt:

 

          Nachdem der bisherige hauptamtliche Ortsvorsteher von Eisental auf Grund beruflicher Veränderung ausscheiden wird, hat sich der Ortschaftsrat Eisental in seiner Sitzung am 20. Januar 2015 dafür ausgesprochen, die Stelle zukünftig wieder ehrenamtlich zu besetzen und dem Gemeinderat die entsprechende Änderung in § 18 der Hauptsatzung vorzuschlagen.

 

Im Rahmen dieser Hauptsatzungsänderung kann auch ein weiterer Punkt berücksichtigt werden:

 

Bei den Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters in § 14 kann der Absatz 3 ersatzlos gestrichen werden. Da die Stadt Bühl nicht Gesellschafter der Stadtwerke Bühl GmbH ist, kann der Oberbürgermeister auch keine Gesellschafterrechte wahrnehmen. Die Einflussnahme des Gemeinderats erfolgt über die Bühler Sportstätten GmbH, also über die Regelungen in Absatz 4.

 

Sofern der Gemeinderat diese Satzungsänderung beschließt, kann hinsichtlich der Ortsvorsteher-Stelle der Ortschaftsrat Eisental bereits in seiner nächsten Sitzung die Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin als Vorschlag an den Gemeinderat durchführen. In der darauf folgenden Gemeinderatssitzung kann dann diese Wahl bestätigt und der neue Ortsvorsteher bzw. die neue Ortsvorsteherin vom Oberbürgermeister gleich verpflichtet werden.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die Änderung der Hauptsatzung die qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen aller Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei 27 Mitgliedern einschließlich des Oberbürgermeisters müssen sich demnach mindestens 14 für die Hauptsatzungsänderung aussprechen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 13. Änderungssatzung