II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 13.
Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bühl.
I. Sachverhalt:
Nachdem der bisherige hauptamtliche Ortsvorsteher von
Eisental auf Grund beruflicher Veränderung ausscheiden wird, hat sich der
Ortschaftsrat Eisental in seiner Sitzung am 20. Januar 2015 dafür
ausgesprochen, die Stelle zukünftig wieder ehrenamtlich zu besetzen und dem
Gemeinderat die entsprechende Änderung in § 18 der Hauptsatzung vorzuschlagen.
Im Rahmen dieser Hauptsatzungsänderung kann auch ein
weiterer Punkt berücksichtigt werden:
Bei den Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters in §
14 kann der Absatz 3 ersatzlos gestrichen werden. Da die Stadt Bühl nicht
Gesellschafter der Stadtwerke Bühl GmbH ist, kann der Oberbürgermeister auch
keine Gesellschafterrechte wahrnehmen. Die Einflussnahme des Gemeinderats
erfolgt über die Bühler Sportstätten GmbH, also über die Regelungen in Absatz
4.
Sofern der Gemeinderat diese Satzungsänderung
beschließt, kann hinsichtlich der Ortsvorsteher-Stelle der Ortschaftsrat
Eisental bereits in seiner nächsten Sitzung die Wahl des Ortsvorstehers/der
Ortsvorsteherin als Vorschlag an den Gemeinderat durchführen. In der darauf
folgenden Gemeinderatssitzung kann dann diese Wahl bestätigt und der neue
Ortsvorsteher bzw. die neue Ortsvorsteherin vom Oberbürgermeister gleich
verpflichtet werden.
Gemäß § 4 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die
Änderung der Hauptsatzung die qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der
Stimmen aller Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei 27 Mitgliedern
einschließlich des Oberbürgermeisters müssen sich demnach mindestens 14 für die
Hauptsatzungsänderung aussprechen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 13.
Änderungssatzung