Betreff
Campus Bühl; Kreisverkehr Rheinstraße (K 3763 ) / Steinstraße - Verkehrsplanerische Voraussetzungen in Verbindung mit technischen Grundlagen
Vorlage
VO/240/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Bauvorhabens und stellt die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Im Jahr 2016 wurde die Ingenieurgesellschaft Brilon, Bondzio, Weiser aus Bochum beauftragt, in Ergänzung Ihres Grundkonzeptes zum „äußeren Verkehrsring Bühl“ auch eine Verkehrsanalyse für die Kernstadt durchzuführen. Als vertiefende Untersuchung wurde der Bereich des Wettbewerbsgebietes „Campus“ beauftragt, damit sichergestellt war, dem im Auslobungstext formulierten Ziel eines autofreien „Campus“ gerecht zu werden.

Ein Ergebnis dieser Planungsleistung war die Empfehlung, die beampelte Kreuzung Rheinstraße (K 3763) /Steinstraße als Kreisel umzubauen. Als wesentlicher Vorteil wurde hervorgehoben, dass sich so gut wie keine Wartezeiten an der Kreuzung ergeben, sich der „Linksabbieger“ aus der Rheinstraße nicht mehr über die Heidlauffstraße mogelt oder den Umweg über die verlängerte beengte Rheinstraße in Kauf nehmen muss. Die Kreisellösung bietet auch für Fußgänger und Radfahrer eine sicherere und flüssigere Querungsmöglichkeit. Gerade im Hinblick darauf, dass Sportunterricht der Schulen auch in der neuen Sporthalle stattfindet.

Vor dem Hintergrund den „Campus“ KFZ-frei zu halten und auch im Bereich der Eisenbahnstraße und Friedrichstraße verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses aller Verkehrsarten (auch der Fußgänger) zu erreichen, ist als erster Umsetzungsschritt der Umbau der Kreuzung empfohlen.

Die Planungsüberlegungen fanden auch große Zustimmung beim Straßen-baulastträger, so dass sie bereit waren die notwendige Deckensanierung der Rheinstraße an den Zeitplan der Stadt Bühl anzupassen. Allerdings kann vor dem Hintergrund, dass die Rheinstraße als Kreisstraße bei der Deckensanierung mit an oberster Priorität steht die Durchführung der Arbeiten nicht ewig verschoben werden. Wenn Kreiselneubau und Deckensanierung im zeitlichen Einklang stehen kann die Stadt Bühl derzeit von einer Vergütung für den Deckenvorteil von 60.000 Euro ausgehen. Betrachtet man nun die Maßnahme noch in zeitlichem Kontext mit dem geplanten Mensaneubau und einem anstehenden Austausch des Mischwasserkanals (Schadenskategorie 1) in der Steinstraße und den in diesem Bereich angesiedelten Einzelhändlern, ist es sinnvoll die Maßnahme wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen durchzuführen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2018 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für den Bau des Kreisverkehrs gefasst.

 

Der Technische Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 24.10.2019 nichtöffentlich vorberaten und die Verwaltung beauftragt, die Planung weiterzuverfolgen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Es werden unter Investitionsauftrag I5410510300 (Straßenbereich) folgende Mittel benötigt:

 

2019:   50.000 Euro

2020: 680.000 Euro

 

Die Einnahme für den sog. Deckenvorteil ist im Jahr 2020 mit 60.000 Euro veranschlagt.

 

Die erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten im Bereich des geplanten Kreisverkehrs und in der Steinstraße werden im Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2020 unter Investitionsnummer I53800315091 mit 50.000 Euro berücksichtigt (Seite 499).

Die erforderlichen Beträge sind im Beratungsentwurf zum Haushaltsplan 2020 auf Seite 375 dargestellt. Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 von den zur Verfügung stehenden 400.000 Euro, eben nur 50.000 benötigt werden.

 

 


Anlagenverzeichnis: