III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung des Bauvorhabens und stellt die erforderlichen Finanzmittel
zur Verfügung.
I.
Sachverhalt:
Im Jahr 2016 wurde die Ingenieurgesellschaft
Brilon, Bondzio, Weiser aus Bochum beauftragt, in Ergänzung Ihres
Grundkonzeptes zum „äußeren Verkehrsring Bühl“ auch eine Verkehrsanalyse für
die Kernstadt durchzuführen. Als vertiefende Untersuchung wurde der Bereich des
Wettbewerbsgebietes „Campus“ beauftragt, damit sichergestellt war, dem im
Auslobungstext formulierten Ziel eines autofreien „Campus“ gerecht zu werden.
Ein Ergebnis dieser Planungsleistung war die
Empfehlung, die beampelte Kreuzung Rheinstraße (K 3763) /Steinstraße als
Kreisel umzubauen. Als wesentlicher Vorteil wurde hervorgehoben, dass sich so
gut wie keine Wartezeiten an der Kreuzung ergeben, sich der „Linksabbieger“ aus
der Rheinstraße nicht mehr über die Heidlauffstraße mogelt oder den Umweg über
die verlängerte beengte Rheinstraße in Kauf nehmen muss. Die Kreisellösung
bietet auch für Fußgänger und Radfahrer eine sicherere und flüssigere
Querungsmöglichkeit. Gerade im Hinblick darauf, dass Sportunterricht der Schulen
auch in der neuen Sporthalle stattfindet.
Vor dem Hintergrund den „Campus“ KFZ-frei zu
halten und auch im Bereich der Eisenbahnstraße und Friedrichstraße
verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses aller
Verkehrsarten (auch der Fußgänger) zu erreichen, ist als erster
Umsetzungsschritt der Umbau der Kreuzung empfohlen.
Die Planungsüberlegungen fanden auch große
Zustimmung beim Straßen-baulastträger, so dass sie bereit waren die notwendige
Deckensanierung der Rheinstraße an den Zeitplan der Stadt Bühl anzupassen.
Allerdings kann vor dem Hintergrund, dass die Rheinstraße als Kreisstraße bei
der Deckensanierung mit an oberster Priorität steht die Durchführung der
Arbeiten nicht ewig verschoben werden. Wenn Kreiselneubau und Deckensanierung im
zeitlichen Einklang stehen kann die Stadt Bühl derzeit von einer Vergütung für
den Deckenvorteil von 60.000 Euro ausgehen. Betrachtet man nun die Maßnahme
noch in zeitlichem Kontext mit dem geplanten Mensaneubau und einem anstehenden
Austausch des Mischwasserkanals (Schadenskategorie 1) in der Steinstraße und
den in diesem Bereich angesiedelten Einzelhändlern, ist es sinnvoll die
Maßnahme wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen durchzuführen.
Der Gemeinderat hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2018 einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss für den Bau des Kreisverkehrs gefasst.
Der Technische
Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 24.10.2019
nichtöffentlich vorberaten und die Verwaltung beauftragt, die Planung
weiterzuverfolgen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es werden unter Investitionsauftrag
I5410510300 (Straßenbereich) folgende Mittel benötigt:
2019:
50.000 Euro
2020: 680.000 Euro
Die Einnahme für den sog. Deckenvorteil ist
im Jahr 2020 mit 60.000 Euro veranschlagt.
Die erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten
im Bereich des geplanten Kreisverkehrs und in der Steinstraße werden im Entwurf
des Wirtschaftsplanes des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2020 unter
Investitionsnummer I53800315091 mit 50.000 Euro berücksichtigt (Seite 499).
Die erforderlichen Beträge sind im
Beratungsentwurf zum Haushaltsplan 2020 auf Seite 375 dargestellt. Zu beachten
ist, dass im Jahr 2019 von den zur Verfügung stehenden 400.000 Euro, eben nur
50.000 benötigt werden.
Anlagenverzeichnis: