III.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat Bühl beschließt und empfiehlt dem
Gemeinsamen Ausschuss, die Aufstellung der
Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 und der Fortführung des
Flächennutzungsplanes 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bühl/Ottersweier zu beschließen.
b)
Der Gemeinderat Bühl beschließt und empfiehlt dem
Gemeinsamen Ausschuss, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplanvorentwurfes 2040 zu beauftragen, die
Ingenieurleistungen zum Flächennutzungsplan an das Büro StadtLandPlan zur
vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 170.685,00 € zu vergeben und die erforderlichen
finanziellen Mittel für den Anteil der Stadt Bühl in den Jahren 2021-2023
bereitzustellen.
I.
Sachverhalt:
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier wurde am 20. März 2014 verabschiedet.
Nach Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wurde der
Flächennutzungsplan mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 7. November 2014
wirksam.
In den letzten Jahren nahmen viele neue Herausforderungen Einfluss auf die
Weiterentwicklung von Bühl und Ottersweier. So wurden beispielsweise über den
Bühl 2025-Prozess oder den Abschluss des KLIMOPASS-Projektes verschiedene
Weichen für eine nachhaltigere, lebenswertere und zukunftsstärkere
Verwaltungsgemeinschaft gelegt.
Die damit einhergehenden neuen Anforderungen an unterschiedlichen
Nutzungsansprüchen und deren nachhaltige Steuerung beispielsweise für Wohnen,
Mobilität, Wirtschaft, Natur und Landschaft, auch für mehr Grün in der Stadt,
Klima, Erholung und Freizeit sowie Landwirtschaft bedürfen daher einer
Fortschreibung und Überarbeitung des Flächennutzungsplanes.
Für eine Flächennutzungsplanfortschreibung liegen bereits wesentliche
Grundlagen bereit. So können auf die Ergebnisse aus den Projekten KLIMOPASS
(2018) oder der Studie zur Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Bühl (2018)
zurückgegriffen werden.
KLIMOPASS bzw. Landschaftsplan 2040
Die Ergebnisse aus dem KLIMOPASS finden sich in der Fortführung des
Landschaftsplanes wieder, welcher wiederum für den Flächennutzungsplan
erforderlich ist. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2019
wurde bereits der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 2040 gefasst.
Über den Landschaftsplan werden die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege abgehandelt und Ziele für den Ressourcenschutz (Boden,
Wasser, Klima / Luft), für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das
Landschaftsbild und die naturgebundene Erholung erarbeitet.
Während beim Landschaftsplan der Fokus nahezu auf den Außenbereich einer
bebauten Siedlungsstruktur liegt, wird für die Vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier als Modellprojekt das Augenmerk auch
auf das innerstädtische Gebiet gelegt, über den sogenannten „Landschaftsplan im
Innenbereich“.
…
- 2 -
Hierbei wird der „doppelten Innenentwicklung“ eine bedeutende Rolle
zugesprochen, d.h. Nachverdichtung und Grünflächensicherung/-herstellung stehen
im ausgewogenen Verhältnis zueinander.
Flächennutzungsplan 2040
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 wurde unter engen Vorgaben zur
Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs seitens der Genehmigungsbehörde erstellt.
Die derzeit anzuwendende „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens“ vom 15. Februar 2017 wurde an die
aktuellen Herausforderungen beim Wohnungsbau angepasst und sieht
zwischenzeitlich Erleichterungen vor.
Die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. November 2018
verabschiedete Studie zur Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Bühl zeigt
unter Berücksichtigung der Aktivierung von Baulücken von 30% und der Umsetzung
der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen von 100% bereits ein
Wohnbauflächendefizit für die Stadt Bühl von ca. 3 ha (unterer Rand) bis ca. 18
ha (oberer Rand) bis zum Jahr 2036 auf. Dieses Thema wird im Rahmen der
Flächennutzungsplanfortschreibung unter der Berücksichtigung der bereits
gestarteten Baugebietsentwicklungen thematisiert und behandelt werden müssen.
Neben der Entwicklung von Bauflächen ist es auch Aufgabe der
Flächennutzungsplanung die geplanten Maßnahmen im Bereich der
Infrastruktureinrichtungen einzubeziehen, die Verkehrswege sowie die
Erholungsflächen, Wasserflächen, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen und
die Flächen von Natur- und Landschaftsschutz aufzuzeigen. Die Nutzungsansprüche
aus den einzelnen Fachplanungen fließen somit ins Flächennutzungsplanverfahren
ein und werden unter Berücksichtigung aller Belange entsprechend
ausgewiesen.
Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 auf der Gemarkung Ottersweier
Der Gemeinderat Ottersweier hat am 20. Mai 2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ in Ottersweier-Unzhurst und
am 7. Oktober 2019 den Vorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung beschlossen. Hierfür ist im Parallelverfahren eine Teiländerung des
bisher wirksamen Flächennutzungsplanes 2030 auf der Gemarkung
Ottersweier-Unzhurst erforderlich. Der Gemeinderat Ottersweier hat daher in
seiner Sitzung am 20. Mai 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung
des Flächennutzungsplanes 2030 mitbeschlossen. Die Änderung geht zum späteren
Zeitpunkt in den neuen Flächennutzungsplan 2040 über. In der
Gemeinsamen-Ausschuss-Sitzung am 20. November 2019 wird die Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2030 auf der Gemarkung Ottersweier-Unzhurst als
Tagesordnungspunkt daher mitbehandelt.
Der Technische Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt zur Aufstellung des
Flächennutzungsplanes 2040, die Ausarbeitung des Vorentwurfes und die
Teilvergabe in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2019 mit einer
Enthaltung zugestimmt. Der Gemeinderat Ottersweier hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner öffentlichen Sitzung am 4. November 2019
einstimmig beschlossen.
…
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Der Gemeinsame Ausschuss als beschließendes Organ über die Vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier wird in seiner Sitzung am 20. November
2019 über die Tagesordnungspunkte zur Aufstellung der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes 2040 und Ausarbeitung des Vorentwurfes sowie zur
Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 auf der Gemarkung
Ottersweier-Unzhurst befinden.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung der
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier innerhalb der Gesamtgemarkungen Bühl
und Ottersweier mit Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat mit Empfehlung an
den Gemeinsamen Ausschuss zu beschließen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung
des Flächennutzungsplanvorentwurfes 2040 zu beauftragen,
Teilingenieurleistungen zum Flächennutzungsplan an das Büro StadtLandPlan zur
vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 170.685,00 € zu vergeben und die
erforderlichen finanziellen Mittel für den Anteil der Stadt Bühl in den Jahren
2021-2023 bereitzustellen.
Sobald der Flächennutzungsplanvorentwurf 2040 ausgearbeitet wurde, wird er
den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zuge der letzten Flächennutzungsplanfortschreibung 2030 wurde eine
Teilvergabe der Gesamtleistung vorgenommen. Die Teilvergabe hatte sich bewährt,
einzelne Leistungen extern zu vergeben, aber auch einzelne Positionen wie die
zeichnerischen Darstellungen in Eigenleistungen zu übernehmen oder auch bei den
planerischen Zielen als Verwaltung mitzuwirken.
Vor diesem Hintergrund ist auch für die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes 2040 eine Teilvergabe von 54% der Gesamtsumme vorgesehen.
46% bleibt dabei in Verwaltungshand.
Der Verwaltung liegt für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein
Honorarangebot des Büros StadtLandPlan aus Speyer mit einer Honorarsumme von
insgesamt ca. 316.083,00 € (brutto) vor.
Bei einer Teilvergabe von 54% entspricht dies einer Honorarsumme von
insgesamt 170.685,00 € (brutto). Die
Honorarsumme verteilt sich auf die Mitglieder der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier zu 71,5 % Stadt Bühl und zu 28,5 %
Gemeinde Ottersweier.
Ebenfalls wird der interne Verwaltungsaufwand der Stadt Bühl (46% des
Gesamthonorars) entsprechend einem vereinbarten Verteilungsschlüssel zwischen
Bühl und Ottersweier aufgeteilt.
…
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Auf die folgenden Jahre ergibt sich bei der Teilvergabe von 54% folgende
Kostenaufteilung für die Stadt Bühl:
Zeitschiene |
Anteil Bühl 71,5 % in brutto |
2020 Vorabstimmungen |
Interne Leistungen
innerhalb der 46% des Gesamthonorars |
2021 (Leistungsphase 1) |
79.100,00 € |
2022 (Leistungsphase 2) |
31.700,00 € |
2023 (Leistungsphase 3) |
11.240,00 € |
Leistungsphasen 1-3 |
|
In den Haushaltsplänen der Jahre 2021-2023 werden die erforderlichen Mittel
im Profitcenter 5110, unter Sachkonto 4271 0000 von der Verwaltung eingestellt.
Auch wenn voraussichtlich erst im Jahr 2021 der Vorentwurf zur
Flächennutzungsplanfortschreibung 2040 vorliegen wird, muss bereits jetzt der
Aufstellungsbeschluss gefasst und der Auftrag vergeben werden. Denn bereits ab
diesem Jahr werden in Verbindung mit der Erstellung des Landschaftsplanes die
ersten Abstimmungen und Voruntersuchungen laufen.
Anlagenverzeichnis: