Betreff
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes, Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach“, Anhörung, Stellungnahme
Vorlage
VO/267/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - hat nach Vorankündigung mit Schreiben vom 16.10.2019 die Unterlagen für die öffentliche Auslegung des Planentwurfs des Natura2000-Managementplans für das FFH-Gebiet 7315-311 „Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach“, gesandt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde in den Bühler Stadtnachrichten am 11.10.2019 bereits aufgenommen. Der Entwurf des Managementplans wurde in der Zeit vom 21.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme zu den ortsüblichen Öffnungszeiten im Rathaus Bühl und im Rathaus Forbach ausgelegt. Die Unterlagen wurden auch im Internet bereitgestellt, worauf in der Bekanntmachung hingewiesen wurde. Bis zum 29.11.2019 kann jedermann eine Stellungnahme dazu an das Regierungspräsidium Karlsruhe abgeben. Darin sollte angegeben werden, auf welche Flächen im FFH-Gebiet man sich beziehe mit Angabe der Flurstücks-Nummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder eine Kennzeichnung in einem Kartenausschnitt.

 

Der Entwurf des Managementplanes wurde am 25. Juli 2019 in einer Beiratssitzung mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener von der Planung berührter Behörden, Institutionen und Verbänden beraten.

 

FFH-Gebiete (= Fauna, Flora, Habitat-Gebiete) sind Gebiete, in denen sich wertvolle Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten von europaweiter Bedeutung befinden. Sie sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Um die besonderen Lebensräume und Arten langfristig zu erhalten, werden für alle Gebiete in Baden-Württemberg Managementpläne erstellt. Diese Pläne vereinbaren Naturschutz mit den heutigen Bedürfnissen der Landnutzer ebenso wie mit den Anforderungen von Erholungsuchenden.

 

Von Frühjahr 2016 bis Dezember 2018 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) aus Bühl eigens ein solcher Plan für das FFH-Gebiet „Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach“ (7315-311) erstellt. Die Experten des Planungsbüros begingen Wiesen, Gewässer und Wälder. Dabei wurden die Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung nun parzellenscharf erfasst. Im Managementplan werden Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, um die wertvolle Tier- und Pflanzenwelt im Gebiet zu erhalten und zu verbessern.

 

 

                                                                                                                                   


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Für die Stadt Bühl sind in der Vorbergzone die Sommerseite, Gehren, Frankenbach und Schönbrunn, auf der Gemarkung Neusatz, betroffen. Die Ziele sind hier die Offenhaltung der Flächen, der Schutz bestimmter Grünlandtypen (Pfeifengraswiesen und magere Flachlandmähwiesen) sowie seltener Tierarten (Heller- und Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling, großes Mausohr). Der Bewirtschafter der Flächen kann in den Genuss von Fördergeldern nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) kommen. Es gilt das Erhaltungsgebot.

 

Im Bereich Schwarzwald sind die Bereiche Nickersberg, Omerskopf, Hochkopf, Falkenfelsen, Großer Wald, Bereich Schwanenwasen, Sand und Wiedenfelsen betroffen. Es gilt, bestimmte Waldtypen (Hainsimsenbuchenwald, Schlucht- und Hangmischwälder, Auenwälder mit Erle, Esche und Weide in Teilflächen) sowie die Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation zu erhalten. Seltene Tierarten (Spanische Flagge) und Pflanzenarten (grünes Koboldmoos, europäischer Dünnfarn) gilt es zu erhalten und Ihren Lebensraum aufzuwerten. Die naturnahe Waldwirtschaft ist fortzuführen und Totholzanteile in bestimmten Bereichen zu belassen.

 

Aus fachlicher Sicht sind von der Stadt Bühl keine Anregungen vorzubringen, handelt es sich bei den Gebieten zum einen um Wald, zum anderen um Landschaftsbereiche, welche bereits heute im Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ liegen.

 

Die endgültige Fassung des Managementplans wird später öffentlich bekannt gemacht. 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: