III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat
56 - Naturschutz und Landschaftspflege - hat nach Vorankündigung mit Schreiben
vom 16.10.2019 die Unterlagen für die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
des Natura2000-Managementplans für das FFH-Gebiet 7315-311 „Talschwarzwald
zwischen Bühlertal und Forbach“, gesandt. Die Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung wurde in den Bühler Stadtnachrichten am 11.10.2019 bereits
aufgenommen. Der Entwurf des Managementplans wurde in der Zeit vom 21.10.2019 bis
einschließlich 15.11.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme zu den ortsüblichen
Öffnungszeiten im Rathaus Bühl und im Rathaus Forbach ausgelegt. Die Unterlagen
wurden auch im Internet bereitgestellt, worauf in der Bekanntmachung
hingewiesen wurde. Bis zum
29.11.2019 kann jedermann eine Stellungnahme dazu an das Regierungspräsidium
Karlsruhe abgeben. Darin sollte angegeben werden, auf welche Flächen im
FFH-Gebiet man sich beziehe mit Angabe der Flurstücks-Nummer sowie des
Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder eine Kennzeichnung in einem
Kartenausschnitt.
Der Entwurf des
Managementplanes wurde am 25. Juli 2019 in einer Beiratssitzung mit
Vertreterinnen und Vertretern verschiedener von der Planung berührter Behörden,
Institutionen und Verbänden beraten.
FFH-Gebiete (= Fauna,
Flora, Habitat-Gebiete) sind Gebiete, in denen sich wertvolle Lebensräume und
Tier- und Pflanzenarten von europaweiter Bedeutung befinden. Sie sind
Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Um die besonderen
Lebensräume und Arten langfristig zu erhalten, werden für alle Gebiete in
Baden-Württemberg Managementpläne erstellt. Diese Pläne vereinbaren Naturschutz
mit den heutigen Bedürfnissen der Landnutzer ebenso wie mit den Anforderungen
von Erholungsuchenden.
Von Frühjahr 2016
bis Dezember 2018 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom
Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) aus Bühl eigens ein
solcher Plan für das FFH-Gebiet „Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach“
(7315-311) erstellt. Die Experten des Planungsbüros begingen Wiesen, Gewässer
und Wälder. Dabei wurden die Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung
nun parzellenscharf erfasst. Im
Managementplan werden Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, um die wertvolle Tier-
und Pflanzenwelt im Gebiet zu erhalten und zu verbessern.
…
- 2 -
Für die Stadt Bühl
sind in der Vorbergzone die Sommerseite, Gehren, Frankenbach und Schönbrunn,
auf der Gemarkung Neusatz, betroffen. Die Ziele sind hier die Offenhaltung der
Flächen, der Schutz bestimmter Grünlandtypen (Pfeifengraswiesen und magere
Flachlandmähwiesen) sowie seltener Tierarten (Heller- und Dunkler
Wiesenknopfameisenbläuling, großes Mausohr). Der Bewirtschafter der Flächen
kann in den Genuss von Fördergeldern nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
kommen. Es gilt das Erhaltungsgebot.
Im Bereich
Schwarzwald sind die Bereiche Nickersberg, Omerskopf, Hochkopf, Falkenfelsen,
Großer Wald, Bereich Schwanenwasen, Sand und Wiedenfelsen betroffen. Es gilt,
bestimmte Waldtypen (Hainsimsenbuchenwald, Schlucht- und Hangmischwälder,
Auenwälder mit Erle, Esche und Weide in Teilflächen) sowie die Silikatfelsen
mit Felsspaltenvegetation zu erhalten. Seltene Tierarten (Spanische Flagge) und
Pflanzenarten (grünes Koboldmoos, europäischer Dünnfarn) gilt es zu erhalten
und Ihren Lebensraum aufzuwerten. Die naturnahe Waldwirtschaft ist fortzuführen
und Totholzanteile in bestimmten Bereichen zu belassen.
Aus fachlicher Sicht sind von der Stadt Bühl
keine Anregungen vorzubringen, handelt es sich bei den Gebieten zum einen um
Wald, zum anderen um Landschaftsbereiche, welche bereits heute im
Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ liegen.
Die endgültige Fassung des Managementplans
wird später öffentlich bekannt gemacht.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: