III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung
Waldhägenich der Stadt Bühl für das Rechnungsjahr 2018.
I.
Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4
der Satzung der Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl zur Förderung
des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich vom 24.04.1991 ist dem
Gemeinderat der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand jährlich ein Tätigkeitsbericht
zu erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz
die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres dem
Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit Vermögensbericht und einen Bericht über
die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht
der Naturschutzstiftung für das Jahr 2018 dient also sowohl zur Information des
Gemeinderates als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der
Stiftung.
Die Prüfung durch
die Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Der Vorstand der Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom
20.11.2019 den Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2018
beschlossen. Für das Jahr 2019 wird aus dem Haushaltsjahr 2018 ein Defizit i.H.v. 18.447,67 €
vorgetragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: