Betreff
Investitionszuschuss für die Kirchturm- und Innenrenovierung der kath. Kirche St. Peter und Paul, Bühl
Vorlage
VO/271/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul, Bühl erhält einen Investitionszuschuss für die Kirchturm- und Innenrenovierung von insgesamt 265.379,18 €. Dieser Betrag wird ab 2019 in vier jährlichen Raten von 60.000,00 € und einer Schlussrate ausbezahlt. Die erforderlichen Mittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren einzuplanen.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl hat bereits am 19.04.2008 einen Antrag auf Bezuschussung für die Kirchturm- und Innenrenovierung der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul, Bühl gestellt. Die damaligen Kostenschätzungen betrugen für die Außeninstandsetzung des Turms rd. 785.000 € und für die Innenrenovation der Kirche rd. 830.000 €, zusammen somit 1.615.000 €.

 

Am 04.08.2010 sicherte der damalige Oberbürgermeister Hans Striebel in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats einen Zuschuss von 20 % für die Turmrenovierung und von 10 % für die Innenrenovierung zu.

 

In ähnlichen Fällen hat der Gemeinderat einen Zuschuss von 10 % der angefallenen Gesamtkosten gewährt. Da die Kirche St. Peter und Paul eine große städtebauliche Bedeutung für die Stadt Bühl darstellt und dieses ortsbildprägende Gebäude erhalten bleiben soll, ist für die Kirchturmrenovierung ausnahmsweise ein Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten denkbar.

 

Mit Schreiben vom 18.06.2013 teilte die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl die angefallenen Gesamtkosten für die beiden Maßnahmen von 1.849.755,78 € mit. Die seit dem ursprünglichen Antrag entstandenen Mehrkosten wurden vom Architekten neben der allgemeinen Kostensteigerung vor allem durch gegenüber der Planung zusätzliche umfangreichere Arbeiten beispielsweise bei der komplett neuen Verkabelung, der Erweiterung der Beschallungsanlage, der aufwändigeren Ausleuchtung des Kirchenraumes und bei den Sanierungen im Dachgewölbe begründet.

 

Auf der Grundlage der vorgelegten Gesamtkosten von 1.849.755,78 € berechnet sich der Zuschuss wie folgt:

 

Kirchturmrenovierung einschließlich neuer Hauptportaltüren:

Gesamtkosten                               804.036,06 €

Zuschuss 20 %                                                                                160.807,21 €

 

Innenrenovierung:

Gesamtkosten                            1.045.719,72 €

Zuschuss 10 %                                                                                104.571,97 €

 

Somit ergibt sich für beide Maßnahmen ein Investitionszuschuss von 265.379,18 €.

 

 

 

 

 

Aufgrund der zu erbringenden Leistungen aus der subsidiären Baupflicht für die Kirche Altschweier wurde die Bezuschussung anderer Kirchengemeinden zurückgestellt. Diese Baupflicht ist inzwischen erledigt. In der Vergangenheit wurde bereits kommuniziert, dass weiterhin Zuschüsse an Kirchen in jährlichen Raten in Höhe von 60.000,00 € ausbezahlt werden sollen. Daraus ergibt sich folgende Ratenzahlung:

 

2019                                                  60.000,00 €

2020                                                  60.000,00 €

2021                                                  60.000,00 €

2022                                                  60.000,00 €

2023                                                  25.379,18 €

Gesamtsumme                            265.379,18 €

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind im Haushaltsplan unter PC 2910 – Förderung von Kirchen und Religionsgemeinschaften im THH 4 (Haushaltsplan Seite 311) vorhanden.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: