Betreff
Erhöhung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
TEST VO/083/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03.2015 und ab dem 01.03.2016 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate):

 

Elternentgelte

01.03.2015

01.03.2016

 

Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

 

Regelbeitrag für das Erstkind

 

 

 

83,00 €

 

 

 

85,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind

 

41,50 €

 

42,50 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

21,00 €

 

22,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

205,00 €

 

230,00 €

 

 

41,50 €

 

 

 

210,00 €

 

235,00 €

 

 

42,50 €

 

 

Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.):

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden

(Regelbetreuung)

 

 Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

 

 

 

 

125,00 €

 

 

205,00 €

 

330,00 €

 

 

 

 

128,00 €

 

 

215,00 €

 

335,00 €

 

 


I. Sachverhalt:

Die letzte Anpassung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 01. Januar 2014. Die monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu entrichten (Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):

 

 

 

Regelbeitrag für das Erstkind    (Kinder von 3 bis 6 Jahren)

 

80,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind  (Kinder von 3 bis 6 Jahren)

 

40,00 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

20,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen):

 

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kinderhaus Kind & Co. Weitenung )

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

 

195,00 €

 

220,00 €

 

 

40,00 €

 

Beitrag für Krippenkinder (Kinder von 1 bis 3 Jahren)

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung)

 

(1,5-facher Satz des Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze anzurechnen)

 

Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden (GT) incl. Essen

 

 

 

 

120,00 €

 

 

 

 

195,00 €

 

320,00 €

 

 

Von den kommunalen Landesverbänden wird in Abstimmung mit den Kirchen und konfessionellen Verbänden empfohlen, eine kontinuierliche Anpassung der Elternentgelte vorzunehmen, um damit die durch den Ausbau der Krippen- und

Tagesstättenangebote stark gestiegenen Betriebskosten der Kindergartenträger

 

- 2 -

 

hier insbesondere die erhöhten Personalkosten für die Fachkräft-eschlüsselanpassungen

 

sowie die erhöhten Kosten für die Speiseversorgung, decken zu können. Als Orientierung gilt dabei die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vorgegebene Größe, dass über die Elternentgelte zumindest ein Deckungsgrad von 20 % an den lfd. Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) erzielt werden sollte. Darüber hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich auch der finanziellen Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für Zweitkinder).

 

Der Zuschussbedarf der Stadt Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen liegt derzeit bei rd. 4,4 Mio. Euro pro Jahr.

 

In Abstimmung mit den kirchlichen Trägern ist – wie schon in den vergangenen Jahren praktiziert – nunmehr wieder vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg, eine angemessene Anpassung der Elternentgelte wie folgt vorzunehmen:

 

 

 

Vorschlag

Regelbeitrag

 

Kinder von 3 bis 6 Jahren

 

seit 01.01.2014

 

 

01.03.2015

 

01.03.2016

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Erstkind

 

80,00 €

 

80,00 €

 

83,00 €

 

83,00 €

 

85,00 €

 

85,00 €

 

Zweitkind

 

40,00 €

 

40,00 €

 

41,50 €

 

41,50 €

 

42,50 €

 

42,50 €

 

Drittkinder

 

beitrags-frei

 

beitrags-frei

 

beitrags-frei

 

beitrags-frei

 

beitrags-frei

 

beitrags-frei

 

 

 

Inanspruch-nahme von

verlängerten Betreuungszeiten *

 

seit 01.01.2014

 

 

01.03.2015

 

01.03.2016

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Je Kind

 

20,00 €

 

20,00 €

 

21,00 €

 

21,00 €

 

22,00 €

 

22,00 €

 

*  der Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten sollte i. d. R. 25 % des Regelsatzes betragen.

- 3 -

 

 

Vorschlag

Ganztags-

betreuung

 

Kinder von 3 bis 6 Jahren

 

seit 01.01.2014

 

 

01.03.2015

 

01.03.2016

 

Betreuung

 

Essen

 

Betreuung

 

Essen

 

Betreuung

 

Essen

 

Erstkind

 

125,00 €

 

70,00 €

 

132,00 €

 

73,00 €

 

136,00 €

 

74,00 €

 

Zweitkind

 

(- 40,00 €)

*

85,00 €

 

 

 

 

70,00 €

 

(- 41,50 €)

*

90,50 €

 

 

 

 

73,00 €

 

(- 42,50 €)

*

93,50 €

 

 

 

 

74,00 €

 


*      der für „Regelkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder erst im Jahr 2013 in Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern als weitere familienfreundliche Komponente eingeführt.

 

 

 

Beitrag

Krippen-kinder

 

Kinder von 1 bis 3 Jahren

 

seit 01.01.2014

 

 

01.03.2015

 

01.03.2016

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Regel-betreuung  *

(bis 4,5 Std.)

 

120,00 €

 

120,00 €

 

125,00 €

 

125,00 €

 

128,00 €

 

128,00 €

 

Verlängerte Betreuung incl. Essen

(bis 6,5 Std.)

 

195,00 €

 

220,00 €

 

205,00 €

 

222,00 €

 

215,00 €

 

225,00 €

 

Ganztagsbetreuung

incl. Essen

(bis 10,50 Std.)

 

320,00 €

 

320,00 €

 

 

 

330,00 €

 

330,00 €

 

335,00 €

 

335,00 €

 

 

 

- 4 –

 

*     1,5-facher Satz des Regelbeitrags; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) zwei Kindergartenplätze anzurechnen.

 

 

 

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien besteht die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung des Kindergartenbeitrags durch den Landkreis Rastatt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: