II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03.2015 und ab dem 01.03.2016 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate):
Elternentgelte |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind |
83,00 € |
85,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind |
41,50 € |
42,50 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
21,00 € |
22,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
205,00 € 230,00 € 41,50 € |
210,00 € 235,00 € 42,50 € |
Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) |
125,00 € 205,00 € 330,00 € |
128,00 € 215,00 € 335,00 € |
I. Sachverhalt:
Die letzte Anpassung der
Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 01.
Januar 2014. Die monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu
entrichten (Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):
Regelbeitrag für das
Erstkind (Kinder von 3 bis 6 Jahren) |
80,00 € |
Regelbeitrag für das
Zweitkind (Kinder von 3 bis 6 Jahren) |
40,00 € |
Inanspruchnahme
verlängerter Betreuungszeiten |
20,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung
für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen): Betreuungszeit bis 9
Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50
Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und
Kinderhaus Kind & Co. Weitenung ) Ermäßigung für Zweitkinder |
195,00 € 220,00 € 40,00 € |
Beitrag für Krippenkinder
(Kinder von 1 bis 3 Jahren) Betreuungszeit bis 4,5
Stunden (Regelbetreuung) (1,5-facher Satz des
Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren
Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze
anzurechnen) Betreuungszeit bis 6,5
Stunden (VÖ) incl. Essen Betreuungszeit bis 10,50
Stunden (GT) incl. Essen |
120,00 € 195,00 € 320,00 € |
Von den
kommunalen Landesverbänden wird in Abstimmung mit den Kirchen und
konfessionellen Verbänden empfohlen, eine kontinuierliche Anpassung der
Elternentgelte vorzunehmen, um damit die durch den Ausbau der Krippen- und
Tagesstättenangebote
stark gestiegenen Betriebskosten der Kindergartenträger
- 2 -
hier
insbesondere die erhöhten Personalkosten für die
Fachkräft-eschlüsselanpassungen
sowie die
erhöhten Kosten für die Speiseversorgung, decken zu können. Als Orientierung
gilt dabei die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vorgegebene
Größe, dass über die Elternentgelte zumindest ein Deckungsgrad von 20 % an den
lfd. Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) erzielt werden sollte.
Darüber hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich auch der finanziellen
Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für Zweitkinder).
Der
Zuschussbedarf der Stadt Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen liegt
derzeit bei rd. 4,4 Mio. Euro pro Jahr.
In
Abstimmung mit den kirchlichen Trägern ist – wie schon in den vergangenen
Jahren praktiziert – nunmehr wieder vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei
Jahren hinweg, eine angemessene Anpassung der Elternentgelte wie folgt
vorzunehmen:
Vorschlag Regelbeitrag Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.01.2014 |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Erstkind |
80,00 € |
80,00 € |
83,00 € |
83,00 € |
85,00 € |
85,00 € |
Zweitkind |
40,00 € |
40,00 € |
41,50 € |
41,50 € |
42,50 € |
42,50 € |
Drittkinder |
beitrags-frei |
beitrags-frei |
beitrags-frei |
beitrags-frei |
beitrags-frei |
beitrags-frei |
Inanspruch-nahme von verlängerten
Betreuungszeiten * |
seit 01.01.2014 |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Je Kind |
20,00 € |
20,00 € |
21,00 € |
21,00 € |
22,00 € |
22,00 € |
*
der Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten sollte i. d. R. 25 % des
Regelsatzes betragen.
- 3 -
Vorschlag Ganztags- betreuung Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.01.2014 |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
|||
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
|
Erstkind |
125,00 € |
70,00 € |
132,00 € |
73,00 € |
136,00 € |
74,00 € |
Zweitkind |
(- 40,00 €) * 85,00 € |
70,00 € |
(- 41,50 €) * 90,50 € |
73,00 € |
(- 42,50 €) * 93,50 € |
74,00 € |
* der für „Regelkinder im Alter von
3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des
Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder erst im Jahr 2013 in Absprache
mit den kirchlichen und freien Trägern als weitere familienfreundliche
Komponente eingeführt.
Beitrag Krippen-kinder Kinder von 1 bis 3 Jahren |
seit 01.01.2014 |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Regel-betreuung * (bis 4,5 Std.) |
120,00 € |
120,00 € |
125,00 € |
125,00 € |
128,00 € |
128,00 € |
Verlängerte Betreuung
incl. Essen (bis 6,5 Std.) |
195,00 € |
220,00 € |
205,00 € |
222,00 € |
215,00 € |
225,00 € |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 10,50 Std.) |
320,00 € |
320,00 € |
330,00 € |
330,00 € |
335,00 € |
335,00 € |
- 4 –
* 1,5-facher Satz des Regelbeitrags;
Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind
gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) zwei
Kindergartenplätze anzurechnen.
Für Kinder aus einkommensschwachen
Familien besteht die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung des
Kindergartenbeitrags durch den Landkreis Rastatt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: