III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den
Auftrag für die Architekturleistungen des Vorhabens Windeck-Gymnasium,
Sanierung Ostflügel, an das Büro Dasch Zürn + Partner, 70199 Stuttgart und
beauftragt die Verwaltung einen Architektenvertrag nach HOAI zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 04. Juli 2018 das Projekt „Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel“
im Grundsatz beschlossen. Er hat die Verwaltung beauftragt ein europaweites
VGV-Verfahren mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur
Auswahl der Architektur- und Ingenieurbüros durchzuführen.
In der Sitzung vom 24. Juli 2019 wurde das Ergebnis des
Wettbewerbes vorgestellt und die Verwaltung beauftragt Vergabegespräche mit
allen Preisträgern zu führen.
Sämtliche Preisträger wurden mit Benachrichtigung vom 18.
Oktober 2019 zu Vergabegesprächen am 07. November 2019 eingeladen. Die
Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 30 Minuten mit anschließender
Möglichkeit der Rückfragen von 15 Minuten vor. Es ging hierbei nicht mehr um
die Präsentation der Entwürfe, sondern um die Darstellung der
Umsetzungsstrategie nachfolgenden Bewertungskriterien:
- Projektorganisation,
Vorgehensweise
- Projektleiter
/ Stv. Projektleiter / Planung und Durchführung
- örtliche
Präsenz Planung / Durchführung
- Qualitätsmanagement
- Kostenmanagement
- Terminmanagement
- Änderungs-
und Nachtragsmanagement
- Umgang mit Leistungsstörungen
- Referenzprojekte
- Gesamteindruck
der Bewerbung
sowie der Angabe der angebotenen
Honorarsätze.
Die mögliche Gesamtpunktzahl setzt sich wie
folgt zusammen:
- Qualität
des Entwurfs (Ergebnis Wettbewerb)
= max. 210 Pkt. (Gewichtung 50%)
- Darstellung
Umsetzungsstrategie
= max. 200 Pkt. (Gewichtung 40%)
- Honorarsätze
= max. 40 Pkt. (Gewichtung 10%)
Somit liegt die
höchstmögliche Gesamtpunktzahl bei 450 Punkten.
Die Punktevergabe erfolgte im
verwaltungsinternen Vergabegremium durch die Fachbereichsleitung
Stadtentwicklung - Bauen - Immobilien, Abteilungsleitung Projektsteuerung und
Administration sowie der Leitung der Abteilung Hochbau.
Das Ergebnis können Sie der Anlage 1
entnehmen.
Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem 1.
Preisträger aus dem Architektenwettbewerb, Büro Dasch Zürn + Partner,
Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart, den Auftrag für die Architektenleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9 laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) zu erteilen.
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2019
vorberaten und mehrheitlich beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Das Gesamtprojekt umfasst nach der im
Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein
Volumen von 17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung
entsprechend ausgewiesen sind.
Die detaillierte Kostenberechnung
wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro im Rahmen der
Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche
dann letztlich auch Grundlage für das Honorar des Architekturbüros ist.
Es ist, auf Grundlage der vorgelegten
Honorarsätze davon auszugehen, dass von dem Gesamtvolumen zirka 10% als
Nebenkosten auf die Architekturleistungen entfallen. Hinzu kommen noch die
Fachplanerleistungen. Insgesamt wird von einem Anteil der Nebenkosten in Höhe
von zirka 22% der Gesamtprojektkosten ausgegangen.
Die entsprechenden finanziellen Mittel sind
im Beratungsentwurf zum Haushalt 2020 auf Seite 194, unter Investitionsauftrag
I21104200100 entsprechend ausgewiesen.
Anlagenverzeichnis: