Betreff
Windeck-Gymnasium, Architektenwettbewerb; Vergabe der Architektenleistungen
Vorlage
VO/286/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Architekturleistungen des Vorhabens Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel, an das Büro Dasch Zürn + Partner, 70199 Stuttgart und beauftragt die Verwaltung einen Architektenvertrag nach HOAI zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2018 das Projekt „Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel“ im Grundsatz beschlossen. Er hat die Verwaltung beauftragt ein europaweites VGV-Verfahren mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur Auswahl der Architektur- und Ingenieurbüros durchzuführen.

 

          In der Sitzung vom 24. Juli 2019 wurde das Ergebnis des Wettbewerbes vorgestellt und die Verwaltung beauftragt Vergabegespräche mit allen Preisträgern zu führen.

 

          Sämtliche Preisträger wurden mit Benachrichtigung vom 18. Oktober 2019 zu Vergabegesprächen am 07. November 2019 eingeladen. Die Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 30 Minuten mit anschließender Möglichkeit der Rückfragen von 15 Minuten vor. Es ging hierbei nicht mehr um die Präsentation der Entwürfe, sondern um die Darstellung der Umsetzungsstrategie nachfolgenden Bewertungskriterien:

 

- Projektorganisation, Vorgehensweise

- Projektleiter / Stv. Projektleiter / Planung und Durchführung

- örtliche Präsenz Planung / Durchführung 

- Qualitätsmanagement 

- Kostenmanagement 

- Terminmanagement 

- Änderungs- und Nachtragsmanagement

- Umgang mit Leistungsstörungen

- Referenzprojekte 

- Gesamteindruck der Bewerbung

 

sowie der Angabe der angebotenen Honorarsätze.

 

Die mögliche Gesamtpunktzahl setzt sich wie folgt zusammen:

 

-       Qualität des Entwurfs (Ergebnis Wettbewerb)          

= max. 210 Pkt. (Gewichtung 50%)

 

-       Darstellung Umsetzungsstrategie

= max. 200 Pkt. (Gewichtung 40%)

 

-       Honorarsätze

= max. 40 Pkt. (Gewichtung 10%)

 

            Somit liegt die höchstmögliche Gesamtpunktzahl bei 450 Punkten.

 

Die Punktevergabe erfolgte im verwaltungsinternen Vergabegremium durch die Fachbereichsleitung Stadtentwicklung - Bauen - Immobilien, Abteilungsleitung Projektsteuerung und Administration sowie der Leitung der Abteilung Hochbau.

 

Das Ergebnis können Sie der Anlage 1 entnehmen.

 

Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem 1. Preisträger aus dem Architektenwettbewerb, Büro Dasch Zürn + Partner, Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart, den Auftrag für die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erteilen.

 

Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2019 vorberaten und mehrheitlich beschlossen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Das Gesamtprojekt umfasst nach der im Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von 17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend ausgewiesen sind.

Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich auch Grundlage für das Honorar des Architekturbüros ist.

 

Es ist, auf Grundlage der vorgelegten Honorarsätze davon auszugehen, dass von dem Gesamtvolumen zirka 10% als Nebenkosten auf die Architekturleistungen entfallen. Hinzu kommen noch die Fachplanerleistungen. Insgesamt wird von einem Anteil der Nebenkosten in Höhe von zirka 22% der Gesamtprojektkosten ausgegangen.

 

Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Beratungsentwurf zum Haushalt 2020 auf Seite 194, unter Investitionsauftrag I21104200100 entsprechend ausgewiesen.

 

 


Anlagenverzeichnis: