III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie die Wirtschaftspläne
2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 23. Oktober 2019 den
Haushaltsplanentwurf 2020 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 11. und 19. November 2019 wurden der städtische
Ergebnis- und Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung, die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“
sowie der Stellenplan der Stadt beraten.
Der
Haushalt 2020 umfasst insgesamt ein Volumen von 80,5 Mio. € an ordentlichen
Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 90,9 Mio. €
gegenüberstehen und weist damit einen ordentlichen Fehlbetrag von
10,4 Mio. € aus (Vorjahr 91,1 Mio. € Volumen bei geplanten 3,7 Mio. €
Überschuss).
Ergebnishaushalt:
Das
Gewerbesteueraufkommen wurde wegen der bekannten Herausforderungen insbesondere
in der Automobilbranche und den Zulieferbetrieben zurückhaltend kalkuliert.
Entgegen den im Spätjahr 2018 deutlich erhöhten Nachzahlungen musste in 2019
erneut ein erheblicher Einbruch im Steueraufkommen verkraftet werden, sodass
für die Jahre 2020 bis 2023 mit Gewerbesteuereinnahmen von maximal 18,5 Mio. €
geplant wurde.
Die
übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und
sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2018 erzielten
Rechnungsergebnisse veranschlagt.
Aus
dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine
Finanzwirtschaft werden im Jahr 2020 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf
insgesamt 31,2 Mio. € (Vorjahr
42,5 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden
können. Der Finanzbedarf für die übrigen Teilhaushalte 1 - 8 kann somit
erstmals seit 2015 nicht vollständig abgedeckt werden. Hierdurch kann der
Gesamtergebnishaushalt auch nicht den gesetzlich geforderten Ausgleich
nachweisen und muss in den kommenden Monaten für die folgenden Planjahre
unbedingt konsolidiert werden. Hierzu wird im 1.
Halbjahr 2020 eine Klausurtagung des Gemeinderats stattfinden.
Finanzhaushalt:
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf von 8,35 Mio. € (Vorjahr Überschuss
6,74 Mio. €), der wiederum bei der Finanzierung von Investitionen fehlt.
Aus
Verkaufserlösen von Grundstücken, Investitionszuweisungen sowie
Erschließungsbeiträgen sollen rd. 3,8 Mio. € erzielt werden, hier tragen
alleine die beabsichtigten Grundstücksverkäufe mit 2,0 Mio. € einen enormen
Anteil bei.
Darüber
hinaus soll zur Unterstützung des städtischen Investitionsprogramms für die
Maßnahme „Generalsanierung Windeck-Gymnasium“ ein erstes Darlehen von 1,5 Mio.
€ aufgenommen werden.
Diesen
investiven Eigenmitteln von 5,3 Mio. € steht neben dem oben erwähnten
Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Betrieb von 8,35 Mio. € allein im
Stadthaushalt ein erhebliches Investitionsprogramm von rd. 16,8 Mio. €
gegenüber. Zur vollständigen Finanzierung, inklusive Tilgungsleistungen, werden
daher aus den vorhandenen Kassenmitteln (kameral: „Rücklage“) rd.
20,5 Mio. € benötigt.
Nachdem
sich der Kassenbestand in den letzten Jahren dank der hohen Steuererträge und
der guten Konjunkturlage stetig erholt hat, ermöglicht der Bestand an liquiden
Mitteln von rd. 31,5 Mio. € zum Jahresende 2019 diese Vorgehensweise. Sofern
sämtliche Projekte und Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden die zum
Jahresbeginn vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) bis zum Jahresende um
rd. 20,5 Mio. € abnehmen und zum Jahresende dann noch rd. 11 Mio. € betragen.
Die vorgeschriebene Liquiditätsreserve der Stadtkasse, die der früheren,
kameralen Mindestrücklage entspricht, liegt deutlich darunter, nämlich bei nur
rd. 1,5 Mio. €.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: