Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2020; a) Stellungnahmen der Fraktionen b) Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe "Abwasserbeseitigung" und "Breitbandnetz"
Vorlage
VO/290/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 23. Oktober 2019 den Haushaltsplanentwurf 2020 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 11. und 19. November 2019 wurden der städtische Ergebnis- und Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“ sowie der Stellenplan der Stadt beraten.

 

Der Haushalt 2020 umfasst insgesamt ein Volumen von 80,5 Mio. € an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 90,9 Mio. € gegenüberstehen und weist damit einen ordentlichen Fehlbetrag von 10,4 Mio. € aus (Vorjahr 91,1 Mio. € Volumen bei geplanten 3,7 Mio. € Überschuss).

 

Ergebnishaushalt:

Das Gewerbesteueraufkommen wurde wegen der bekannten Herausforderungen insbesondere in der Automobilbranche und den Zulieferbetrieben zurückhaltend kalkuliert. Entgegen den im Spätjahr 2018 deutlich erhöhten Nachzahlungen musste in 2019 erneut ein erheblicher Einbruch im Steueraufkommen verkraftet werden, sodass für die Jahre 2020 bis 2023 mit Gewerbesteuereinnahmen von maximal 18,5 Mio. € geplant wurde.

 

Die übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2018 erzielten Rechnungsergebnisse veranschlagt.

 

Aus dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2020 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf insgesamt 31,2 Mio. € (Vorjahr 42,5 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Finanzbedarf für die übrigen Teilhaushalte 1 - 8 kann somit erstmals seit 2015 nicht vollständig abgedeckt werden. Hierdurch kann der Gesamtergebnishaushalt auch nicht den gesetzlich geforderten Ausgleich nachweisen und muss in den kommenden Monaten für die folgenden Planjahre unbedingt konsolidiert werden. Hierzu wird im 1. Halbjahr 2020 eine Klausurtagung des Gemeinderats stattfinden.


 

Finanzhaushalt:

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelbedarf von 8,35 Mio. € (Vorjahr Überschuss 6,74 Mio. €), der wiederum bei der Finanzierung von Investitionen fehlt.

 

Aus Verkaufserlösen von Grundstücken, Investitionszuweisungen sowie Erschließungsbeiträgen sollen rd. 3,8 Mio. € erzielt werden, hier tragen alleine die beabsichtigten Grundstücksverkäufe mit 2,0 Mio. € einen enormen Anteil bei.

 

Darüber hinaus soll zur Unterstützung des städtischen Investitionsprogramms für die Maßnahme „Generalsanierung Windeck-Gymnasium“ ein erstes Darlehen von 1,5 Mio. € aufgenommen werden.

 

Diesen investiven Eigenmitteln von 5,3 Mio. € steht neben dem oben erwähnten Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Betrieb von 8,35 Mio. € allein im Stadthaushalt ein erhebliches Investitionsprogramm von rd. 16,8 Mio. € gegenüber. Zur vollständigen Finanzierung, inklusive Tilgungsleistungen, werden daher aus den vorhandenen Kassenmitteln (kameral: „Rücklage“) rd. 20,5 Mio. € benötigt.

 

Nachdem sich der Kassenbestand in den letzten Jahren dank der hohen Steuererträge und der guten Konjunkturlage stetig erholt hat, ermöglicht der Bestand an liquiden Mitteln von rd. 31,5 Mio. € zum Jahresende 2019 diese Vorgehensweise. Sofern sämtliche Projekte und Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden die zum Jahresbeginn vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) bis zum Jahresende um rd. 20,5 Mio. € abnehmen und zum Jahresende dann noch rd. 11 Mio. € betragen. Die vorgeschriebene Liquiditätsreserve der Stadtkasse, die der früheren, kameralen Mindestrücklage entspricht, liegt deutlich darunter, nämlich bei nur rd. 1,5 Mio. €.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: