Betreff
Verpflichtung von Oberbürgermeister Hubert Schnurr
Vorlage
VO/292/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

          Stadtrat Walter Seifermann weist Oberbürgermeister Hubert Schnurr auf den bereits vor acht Jahren geleisteten Eid hin und bittet ihn, folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:

 

                        „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen

und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere

gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und

ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

 

          Oberbürgermeister Hubert Schnurr spricht die Verpflichtungsformel nach. Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.

 


I. Sachverhalt:

 

          Gemäß § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister zu Beginn seiner Amtszeit den Diensteid zu leisten und ist auf seine besonderen Amtspflichten hinzuweisen. Im Falle der Wiederwahl ist eine nochmalige Vereidigung jedoch nicht erforderlich. Es findet lediglich die Verpflichtung statt, da sie immer nur für die Dauer einer Amtszeit gilt. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister in diesem Rahmen auf den früheren Eid hingewiesen. Die Verpflichtung erfolgt nach der für die Gemeinderatsmitglieder empfohlenen Formel.

 

          Vereidigung und Verpflichtung haben nur formelle Bedeutung, d.h. die Rechtsgültigkeit von Amtshandlungen hängt nicht von der Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung ab.

 

          In der Gemeinderatssitzung am 27. November 2019 wurde Stadtrat Walter Seifermann als dienstältestes Gemeinderatsmitglied zur Verpflichtung von Oberbürgermeister Hubert Schnurr gewählt.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Keine.