III.
Beschlussvorschlag:
Stadtrat
Walter Seifermann weist Oberbürgermeister Hubert Schnurr auf den bereits vor
acht Jahren geleisteten Eid hin und bittet ihn, folgende Verpflichtungsformel
nachzusprechen:
„Ich
gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner
Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und
ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Oberbürgermeister Hubert Schnurr spricht die Verpflichtungsformel nach. Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.
I.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister zu Beginn seiner
Amtszeit den Diensteid zu leisten und ist auf seine besonderen Amtspflichten
hinzuweisen. Im Falle der Wiederwahl ist eine nochmalige Vereidigung jedoch
nicht erforderlich. Es findet lediglich die Verpflichtung statt, da sie immer
nur für die Dauer einer Amtszeit gilt. Darüber hinaus wird der
Oberbürgermeister in diesem Rahmen auf den früheren Eid hingewiesen. Die
Verpflichtung erfolgt nach der für die Gemeinderatsmitglieder empfohlenen
Formel.
Vereidigung
und Verpflichtung haben nur formelle Bedeutung, d.h. die Rechtsgültigkeit von
Amtshandlungen hängt nicht von der Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung
ab.
In der Gemeinderatssitzung am 27. November 2019 wurde Stadtrat Walter Seifermann als dienstältestes Gemeinderatsmitglied zur Verpflichtung von Oberbürgermeister Hubert Schnurr gewählt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.