III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Umbenennung der Alban-Stolz-Straße einzuleiten.
I.
Sachverhalt:
Bereits mehrfach hat
sich der Gemeinderat mit dem Thema Alban Stolz befasst. Hier nochmals die
wesentlichen Aussagen aus der Gemeinderatsvorlage vom 19. September 2018:
Alban Stolz galt
lange Zeit als berühmter Bühler Bürgersohn, den man 1928 mit der Benennung
einer Straße im neu bebauten Oberamthof-Areal ehrte.
Spätestens seit 1994,
als eine entsprechende Arbeit von Prof. Dr. Michael Langer erschien, ist der
Wissenschaft bekannt, dass der gelehrte Theologe und Volksschriftsteller auch eine
dunkle Seite hat. In seiner Arbeit setzt sich Langer wissenschaftlich mit dem
Antisemitismus der katholischen Kirche und explizit mit ihrem Vertreter Alban
Stolz auseinander. Im Jahr 2000 trug er seine Erkenntnisse bei einem gut
besuchten Vortrag in Bühl, anlässlich der Ausstellung „jüdisches Leben“, vor.
Nachdem die Stadt
Freiburg im Jahr 2016 beschlossen hat, u. a. auch die dortige
Alban-Stolz-Straße umzubenennen, wurde die Diskussion um Alban Stolz auch in
Bühl erneut angestoßen.
Im März 2018 hat nun
ein Bühler Bürger beantragt, die Alban-Stolz-Straße umzubenennen.
Die Arbeit der
wissenschaftlich hochkarätigen Expertenkommission der Stadt Freiburg wurde von
dem Historiker Volker Ilgen begleitet.
Herr Ilgen hat nicht
nur in der Gemeinderatssitzung am 19. September 2018 in das Thema eingeführt
und ist auf Fragen eingegangen, sondern referierte dazu auch bei einer
Bürgerinformationsveranstaltung am 5. Juni 2019 im Bürgerhaus Neuer Markt. Die
sich anschließende Fragerunde hat gezeigt, dass sich auch hier, wie im
Gemeinderat, eine breite Mehrheit für eine Straßenumbenennung ausspricht.
Sofern der
Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasst, wird die Verwaltung
das Verfahren zur Straßenumbenennung einleiten.
Dabei sind zunächst die betroffenen Anlieger anzuhören. Deren Stellungnahmen sind Grundlage für eine erneute Behandlung im Gemeinderat. Die Anlieger haben dabei ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung und auf Berücksichtigung ihrer gegen eine Änderung des Straßennamens sprechenden Interessen. Ggf. kann in dieser Sitzung dann auch gleich der eigentliche Beschluss über die Straßenumbenennung inkl. des neuen Namens gefasst werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.