Betreff
Mediathek; Änderung der Benutzungsordnung in Bezug auf die Höhe der Mahngebühren
Vorlage
VO/297/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt für die Mediathek eine Änderung der Benutzungsordnung. Ab dem 01.02.2020 wird in der 1. Mahnstufe eine Säumnisgebühr i. H. v. 1,-- €  pro Medium erhoben.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.12.2015 wurden im Rahmen der damaligen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die Nutzungsentgelte der Mediathek mit Wirkung zum 01.03.2016 erhöht. Auf Antrag des Gemeinderats wurde, entgegen den üblichen Ausleihbedingungen der Mediatheken im Landkreis Rastatt, dem Stadtkreis Baden-Baden sowie in der Ortenau, die Säumnisgebühr der 1. Mahnstufe von ehemals 1,- € pro Medium auf 2,- € pro Medium angehoben.

 

Mediathek

Mahnpauschale je Brief

Säumnisgebühr 1. Mahnung

Säumnisgebühr 2. Mahnung

Säumnisgebühr 3. Mahnung

 

Bühl

 

2,50 €

 

2,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

 

Achern

 

2,50 €

 

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

 

Oberkirch

 

2,00 €

 

1,00 €/Medium

+

2,00 €/Medium

+

3,00 €/Medium

 

Rastatt

 

2,00 €

 

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

 

Gaggenau

 

mind. 1,00 €

 

0,20 € pro Tag

 

0,20 € pro Tag

 

0,20 € pro Tag

 

Baden-Baden

 

2,00 €

 

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

+

1,00 €/Medium

 

Hinweis:

Die Mahnkosten addieren sich jeweils ab der 2. Mahnstufe um den jeweiligen Betrag pro Medium.

 

Beispiel:

In Bühl müsste aktuell ein Nutzer, der versäumt hat seine 3 Bücher/Medien zurückzugeben, ab der 2. Mahnstufe 14,00 € begleichen (inclusive der 8,50 € aus der 1. Mahnstufe).

 

Die in Bühl angewandte Praxis hat seither bei den Nutzern zu Unmut geführt; mit der Kritik und dem Unverständnis an den hohen Mahngebühren wurden zunehmend auch die Mitarbeiterinnen der Mediathek konfrontiert. Einige „betroffene“ Kunden haben daraufhin entschieden, die Bühler Mediathek künftig nicht mehr zu nutzen.

 

Die Höhe der Mahngebühren spielt aus monetären Aspekten für die Mediathek zunächst eine untergeordnete Rolle, auch wenn seit dem Jahr 2016 durchschnittlich 1.800 Kunden pro Jahr in der 1. Mahnstufe angemahnt wurden.

 

Im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit haben jedoch die hohen Mahngebühren der 1. Mahnstufe durchaus Auswirkungen, da diese automatisiert durchgeführt werden und hiervon auch viele Nutzer betroffen sind, die ihrer Rückgabeverpflichtung bisher immer ordnungsgemäß nachgekommen sind und dadurch erstmals mit den aus ihrer Sicht unverhältnismäßig hohen Gebühren konfrontiert werden. Dies sind insbesondere Eltern, deren Kinder die ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgebracht haben.

 

Nach einem nunmehr dreijährig erfolgten „Praxistest“ wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen, ab dem 01.02.2020 die Säumnisgebühr für die nicht fristgerechte Medienrückgabe in der 1. Mahnstufe wieder auf einen Betrag i. H. v. 1,-- € pro Medium zu reduzieren.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung des Kultur- und Sozialausschuss am 21.11.2019 vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Mindereinnahmen i. H. v. rd. 3.500,-- € pro Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: