III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt für die Mediathek eine Änderung der
Benutzungsordnung. Ab dem 01.02.2020 wird in der 1. Mahnstufe eine
Säumnisgebühr i. H. v. 1,-- € pro Medium
erhoben.
I.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderats
vom 16.12.2015 wurden im Rahmen der damaligen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
die Nutzungsentgelte der Mediathek mit Wirkung zum 01.03.2016 erhöht. Auf
Antrag des Gemeinderats wurde, entgegen den üblichen Ausleihbedingungen der
Mediatheken im Landkreis Rastatt, dem Stadtkreis Baden-Baden sowie in der
Ortenau, die Säumnisgebühr der 1. Mahnstufe von ehemals 1,- € pro Medium auf
2,- € pro Medium angehoben.
Mediathek |
Mahnpauschale je Brief |
Säumnisgebühr 1. Mahnung |
Säumnisgebühr 2. Mahnung |
Säumnisgebühr 3. Mahnung |
Bühl |
2,50 € |
2,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
Achern |
2,50 € |
1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
Oberkirch |
2,00 € |
1,00 €/Medium |
+ 2,00 €/Medium |
+ 3,00 €/Medium |
Rastatt |
2,00 € |
1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
Gaggenau |
mind. 1,00 € |
0,20 € pro Tag |
0,20 € pro Tag |
0,20 € pro Tag |
Baden-Baden |
2,00 € |
1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
+ 1,00 €/Medium |
Hinweis: Die Mahnkosten addieren sich jeweils ab der
2. Mahnstufe um den jeweiligen Betrag pro Medium. Beispiel: In Bühl müsste aktuell ein Nutzer, der
versäumt hat seine 3 Bücher/Medien zurückzugeben, ab der 2. Mahnstufe 14,00 €
begleichen (inclusive der 8,50 € aus der 1. Mahnstufe). |
Die in Bühl angewandte Praxis hat seither
bei den Nutzern zu Unmut geführt; mit der Kritik und dem Unverständnis an den
hohen Mahngebühren wurden zunehmend auch die Mitarbeiterinnen der Mediathek
konfrontiert. Einige „betroffene“ Kunden haben daraufhin entschieden, die Bühler
Mediathek künftig nicht mehr zu nutzen.
Die Höhe der Mahngebühren spielt aus
monetären Aspekten für die Mediathek zunächst eine untergeordnete Rolle, auch
wenn seit dem Jahr 2016 durchschnittlich 1.800 Kunden pro Jahr in der 1.
Mahnstufe angemahnt wurden.
Im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit
haben jedoch die hohen Mahngebühren der 1. Mahnstufe durchaus Auswirkungen, da
diese automatisiert durchgeführt werden und hiervon auch viele Nutzer betroffen
sind, die ihrer Rückgabeverpflichtung bisher immer ordnungsgemäß nachgekommen
sind und dadurch erstmals mit den aus ihrer Sicht unverhältnismäßig hohen
Gebühren konfrontiert werden. Dies sind insbesondere Eltern, deren Kinder die
ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgebracht haben.
Nach einem nunmehr dreijährig erfolgten
„Praxistest“ wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen, ab dem 01.02.2020 die
Säumnisgebühr für die nicht fristgerechte Medienrückgabe in der 1. Mahnstufe
wieder auf einen Betrag i. H. v. 1,-- € pro Medium zu reduzieren.
Der
Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung des Kultur- und
Sozialausschuss am 21.11.2019 vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig
empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mindereinnahmen i. H. v. rd.
3.500,-- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis: