III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.04.2020 und ab dem 01.09.2021 in nachfolgender Höhe festzusetzen (Abrechnungsbasis 12 Monate):
Elternentgelte |
01.04.2020 |
01.09.2021 |
Entgelte für
Kinder von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind |
99,00 € |
102,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind |
49,50 € |
51,00 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
26,00 € |
27,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen Betreuungszeit bis 9,0 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
235,00 € 260,00 € 49,50 € |
245,00 € 270,00 € 51,00 € |
Elternentgelte
Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Ganztagsbetreuung bis 9,0 Stunden/Stück Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) |
150,00 € 255,00 € 335,00 € 375,00 € |
153,00 € 265,00 € 350,00 € 390,00 € |
Das dritte Kind einer Familie ist immer beitragsfrei, es
wird lediglich ein |
I.
Sachverhalt:
Die letzte Anpassung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 1. September 2018. Die monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu entrichten (Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):
Regelbeitrag für das Erstkind (Kinder von 3 bis 6 Jahren) |
93,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind (Kinder von 3 bis 6 Jahren) |
46,50 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
25,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen): Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kinderhaus Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
225,00 € 250,00 € 46,50 € |
Beitrag für Krippenkinder (Kinder von 1 bis 3 Jahren) Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) (1,5-facher Satz des Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze anzurechnen) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Betreuungszeit bis 9,0 Stunden (GT) incl. Essen Betreuungszeit bis 10,50 Stunden (GT) incl. Essen
|
140,00 € 240,00 € 320,00 € 360,00 € |
Von den kommunalen Landesverbänden wird in Abstimmung mit den Kirchen und konfessionellen Verbänden empfohlen, eine kontinuierliche Anpassung der Elternentgelte vorzunehmen, um damit die durch den Ausbau der Krippen- und Tagesstättenangebote stark gestiegenen Betriebskosten der Kindergartenträger, hier insbesondere die erhöhten Personalkosten für die Anpassung der Fachkräfteschlüssel, die tarifbedingten Steigerungen sowie die gestiegenen Kosten für die Speiseversorgung, decken zu können.
Die Vertreter des Städtetags und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich – im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt – dahingehend verständigt, dass auch weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 20 % an den lfd. Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) anzustreben ist. Darüber hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich auch der finanziellen Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für Zweitkinder).
Bei den städtischen Kindertageseinrichtungen decken die Elternentgelte aktuell lediglich rd. 15 % bis 18 % der laufenden Betriebskosten. Darüber hinaus liegt der Zuschussbedarf der Stadt Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen derzeit bei rd. 6,0 Mio. Euro pro Jahr und ist durch den Ausbau der Betreuungsangebote, die tarifbedingten Personalkostensteigerungen und die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für die kirchlichen und freien Träger innerhalb von wenigen Jahren um rd. 2,0 Mio. Euro gestiegen.
Die Landeszuweisungen für die Kommunen sind seit Jahren nahezu unverändert und betragen für die Stadt Bühl rd. 3,8 Mio. Euro pro Jahr.
Der Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt im
Einvernehmen mit den Kirchen eine Erhöhung der Elternentgelte im Umfang von 3 %
pro Kindergartenjahr umzusetzen.
In Abstimmung mit allen kirchlichen und freien Trägern der Stadt Bühl ist – wie schon in den vergangenen Jahren praktiziert – daher vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg, eine angemessene Anpassung der Elternentgelte wie folgt vorzunehmen:
Vorschlag Regelbeitrag Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.09.2018 |
01.04.2020 |
01.09.2021 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Erstkind |
93,00 € |
93,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
102,00 € |
102,00 € |
Zweitkind |
46,50 € |
46,50 € |
49,50 € |
49,50 € |
51,00 € |
51,00 € |
Inanspruch-nahme von verlängerten Betreuungszeiten * |
seit 01.09.2018 |
01.04.2020 |
01.09.2021 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Je Kind |
25,00 € |
25,00 € |
26,00 € |
26,00 € |
27,00 € |
27,00 € |
* der Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten sollte i. d. R. 25 % des Regelsatzes betragen.
Vorschlag Ganztags- betreuung Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.09.2018 |
01.04.2020 |
01.09.2021 |
|||
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
|
Erstkind |
150,00 € |
75,00 € |
160,00 € |
75,00 € |
165,00 € |
80,00 € |
Zweitkind |
(- 46,50 €) * 103,50 € |
75,00 € |
(- 49,50 €) * 110,50 € |
75,00 € |
(- 51,00 €) * 114,00 € |
80,00 € |
* der für „Regelkinder im Alter von
3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des
Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder im Jahr 2013 in Absprache mit
den kirchlichen und freien Trägern als familienfreundliche Komponente
eingeführt.
Beitrag Krippen-kinder Kinder von 1 bis 3 Jahren |
seit 01.09.2018 |
01.04.2020 |
01.09.2021 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Regel-betreuung * (bis 4,5 Std.) |
140,00 € |
140,00 € |
150,00 € |
150,00 € |
153,00 € |
153,00 € |
Verlängerte Betreuung incl. Essen (bis 6,5 Std.) |
240,00 € |
242,00 € |
255,00 € |
255,00 € |
265,00 € |
265,00 € |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 9,0 Std.) |
320,00 € |
320,00 € |
335,00 € |
335,00 € |
350,00 |
350,00 |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 10,50 Std.) |
360,00 € |
360,00 €
|
375,00 € |
375,00 € |
390,00 € |
390,00 € |
* 1,5-facher Satz des Regelbeitrags; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) zwei Kindergartenplätze anzurechnen.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien besteht die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung des Kindergartenbeitrags durch den Landkreis Rastatt.
Die Entgeltsätze in Bühl liegen damit im
vergleichbaren Niveau der Nachbarkommunen des Landkreises Rastatt sowie des
Stadtkreises Baden-Baden.
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in
seiner Sitzung am 21. November 2019 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem
Gemeinderat wird mehrheitlich empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen i. H. v. rd. 20.000,-- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis: