Betreff
Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Neuer Markt; Änderung der Miet- und Entgeltordnung
Vorlage
VO/302/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.02.2020 für das Bürgerhaus Neuer Markt eine Erhöhung der Nutzungsentgelte (= Anlage 4). Für die bereits geschlossenen Miet- und Veranstaltungsverträge gilt weiterhin die Miet- und Entgeltordnung in alter Form.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Stadt Bühl ist seit vielen Jahren bestrebt, durch die Implementierung eines qualitätsvollen Kulturangebots, der Vernetzung ihrer Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie einer in die Zukunft gerichteten Entwicklung der Kulturarbeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen.

 

Das Bürgerhaus Neuer Markt ist dabei das kulturelle Herz der Stadt Bühl und trägt wesentlich zur kulturellen und gesellschaftlichen Identität der Bürger bei. So finden in unserem multifunktionalen Haus jährlich rd. 250 Veranstaltungen aller Art mit über 70.000 Besuchern statt. Durch sein flexibles Raumkonzept in einer modernen, lichten Architektur ist das Bürgerhaus Neuer Markt als Kultur- und Bildungszentrum ein idealer Ort für Theater, Konzerte und vielfältige Begegnungen. Ein Haus, welches für alle Nutzer ein hohes Maß an Lebensqualität widerspiegelt.

 

Ziel und Anspruch des Bürgerhauses Neuer Markt ist es daher, ein hochwertiges und breitgefächertes Kulturprogramm für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten; so erfährt das von der Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, zusammengestellte Kulturprogramm – auch überregional betrachtet – eine bemerkenswert hohe Akzeptanz.

 

Unter Betrachtung aller betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte muss zur Aufrechterhaltung dieses Angebots – wie bereits in den Haushaltsberatungen am 11. November angekündigt – jedoch auch zwingend eine Anpassung der Nutzungsentgelte einhergehen. Die letzte Erhöhung der Entgelte trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft.

 

In den vergangenen 3 Jahren hat die Stadt Bühl erhebliche Investitionen getätigt und weitere notwendige Ressourcen – insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden Anforderungen an die Sicherheit – für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon, fallen seither vor allem auch die tarifbedingten Personalkostensteigerungen ins Gewicht.

 

Dies führt letztendlich dazu, dass selbst für einen Anteil der Fremdveranstaltungen die Eigenkosten (u. a. Erstattungen für Personalkosten) nicht mehr ausreichend gedeckt sind.

 

Die Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, wird in der Sitzung anwesend sein und den Mitgliedern des Gemeinderats die anvisierten Änderungen vorstellen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte hierzu sind wie folgt:

 

-       eine marktübliche Anpassung der Nutzungsentgelte für die Anmietung der Räumlichkeiten und Technik

-       eine dem Aufwand entsprechende Anpassung der Personalkostenerstattungen

-       eine adäquate Lösung für die örtlichen Vereine und Organisationen unter Anpassung der Zuschusshöhe

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21. November 2019 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Auf Anregung der Ausschussmitglieder wurden nochmals die Personalkostenerstattungen für die Leistungen der Haustechnik erhöht.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen in Höhe von rund 50.000,-- € / Jahr

 

 


Anlagenverzeichnis: