III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.02.2020 für das Bürgerhaus Neuer
Markt eine Erhöhung der Nutzungsentgelte (= Anlage 4). Für die bereits
geschlossenen Miet- und Veranstaltungsverträge gilt weiterhin die Miet- und
Entgeltordnung in alter Form.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl ist seit vielen
Jahren bestrebt, durch die Implementierung eines qualitätsvollen
Kulturangebots, der Vernetzung ihrer Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie
einer in die Zukunft gerichteten Entwicklung der Kulturarbeit allen Bürgerinnen
und Bürgern ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen.
Das Bürgerhaus Neuer Markt ist
dabei das kulturelle Herz der Stadt Bühl und trägt wesentlich zur kulturellen
und gesellschaftlichen Identität der Bürger bei. So finden in unserem multifunktionalen
Haus jährlich rd. 250 Veranstaltungen aller Art mit über 70.000 Besuchern
statt. Durch sein flexibles Raumkonzept in einer modernen, lichten Architektur
ist das Bürgerhaus Neuer Markt als Kultur- und Bildungszentrum ein idealer Ort
für Theater, Konzerte und vielfältige Begegnungen. Ein Haus, welches für alle
Nutzer ein hohes Maß an Lebensqualität widerspiegelt.
Ziel und Anspruch des
Bürgerhauses Neuer Markt ist es daher, ein hochwertiges und breitgefächertes
Kulturprogramm für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten; so erfährt das von
der Leiterin des Bürgerhauses Neuer Markt, Frau Corinna Doba, zusammengestellte
Kulturprogramm – auch überregional betrachtet – eine bemerkenswert hohe
Akzeptanz.
Unter Betrachtung aller
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte muss zur Aufrechterhaltung dieses
Angebots – wie bereits in den Haushaltsberatungen am 11. November angekündigt –
jedoch auch zwingend eine Anpassung der Nutzungsentgelte einhergehen. Die
letzte Erhöhung der Entgelte trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft.
In den vergangenen 3 Jahren hat
die Stadt Bühl erhebliche Investitionen getätigt und weitere notwendige
Ressourcen – insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden Anforderungen an
die Sicherheit – für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt. Unabhängig
davon, fallen seither vor allem auch die tarifbedingten
Personalkostensteigerungen ins Gewicht.
Dies führt letztendlich dazu,
dass selbst für einen Anteil der Fremdveranstaltungen die Eigenkosten (u. a.
Erstattungen für Personalkosten) nicht mehr ausreichend gedeckt sind.
Die Leiterin des Bürgerhauses
Neuer Markt, Frau Corinna Doba, wird in der Sitzung anwesend sein und den
Mitgliedern des Gemeinderats die anvisierten Änderungen vorstellen.
Die wichtigsten Eckpunkte hierzu
sind wie folgt:
-
eine
marktübliche Anpassung der Nutzungsentgelte für die Anmietung der
Räumlichkeiten und Technik
-
eine
dem Aufwand entsprechende Anpassung der Personalkostenerstattungen
-
eine
adäquate Lösung für die örtlichen Vereine und Organisationen unter Anpassung der
Zuschusshöhe
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in
seiner Sitzung am 21. November 2019 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem
Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Auf
Anregung der Ausschussmitglieder wurden nochmals die Personalkostenerstattungen
für die Leistungen der Haustechnik erhöht.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen in Höhe von
rund 50.000,-- € / Jahr
Anlagenverzeichnis: