III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt, den Bereich der Herbert-Odenheimer-Straße zwischen Realschule und
Luisenstraße, die Luisenstraße ab der Einmündung Heidlauffstraße bis zum Platz
Villefranche, das Teilstück des Platzes Villefranche zwischen
Herbert-Odenheimer-Straße und Elisabethenstraße sowie das Teilstück der
Elisabethenstraße ab Platz Villefranche bis zur Zufahrt zum Parkplatz der
Aloys-Schreiber-Schule als Fußgängerbereich auszuweisen und die erforderliche
teilweise Entwidmung durchzuführen.
I.
Sachverhalt:
Der Bereich der
Herbert-Odenheimer-Straße ab der Realschule bis zur Luisenstraße, die
Luisenstraße ab dem Platz Villefranche bis zur Einmündung Heidlauffstraße sowie
das Teilstück der Elisabethenstraße ab Platz Villefranche bis zur Zufahrt zum
Parkplatz der Aloys-Schreiber-Schule sollen nach Abschluss aller Baumaßnahmen
den Campus zwischen Carl-Netter-Realschule, Aloys-Schreiber-Schule sowie der
künftigen Mensa bilden.
In Anbetracht des
hohen Fußgängeraufkommens und des besonderen Charakters dieses innerstädtischen
Bereichs soll der Fahrzeugverkehr unterbunden und nur noch Fußgänger- und
Radfahrverkehr zugelassen werden.
Im Zusammenhang mit
der Bebauung des ehemaligen Lörch-Geländes ist die Herbert-Odenheimer-Straße
seit dem 01. Februar 2018 bis voraussichtlich 31. März 2020 zwischen der
Mediathek und dem Baugrundstück voll gesperrt. Erforderlich wurde dies durch
die Aufstellung eines Baukrans sowie aus Sicherheitsgründen im Bereich der
unmittelbaren Baustellenzufahrt.
Im September 2020 soll
mit dem Bau der Mensa auf dem Gelände des Kinder- und Familienzentrums begonnen
werden. Diese Baußmaßnahme wird eine Sperrung der Luisenstraße zwischen
Heidlauffstraße und Platz Villefranche erfordern.
In Anbetracht der
vorgesehenen zukünftigen Ausweisung des genannten Bereichs als Fußgängerzone
plädiert die Verwaltung dafür, die Vollsperrung des Bereichs zwischen
Carl-Netter-Realschule und Parkplatz Mediathek bestehen zu lassen. Die Maßnahme
verbessert die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und stellt keinen
wesentlichen Eingriff in das Verkehrsnetz der Stadt Bühl dar. Die direkt
betroffenen Anlieger sind in erster Linie die Carl-Netter-Realschule und das
Bürgerhaus Neuer Markt. Die Neubauten auf dem ehemaligen Lörch-Gelände sind wie
bisher von der Eisenbahnstraße über die Herbert-Odenheimer-Straße anfahrbar,
ebenso das Modehaus und die in diesem Gebäude untergebrachten Praxen an der
Einmündung Eisenbahnstraße/Herbert-Odenheimer-Straße.
Die Schaffung einer
Fußgängerzone zielt auf eine beschränkte Nutzung der Straße ab und ist deshalb
einer straßenrechtlichen Regelung vorbehalten. Das Straßenverkehrsrecht
scheidet als eigenständige Grundlage für eine dauerhafte Sperrung aus. Das
Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde trifft gemäß § 45 Abs. 1 STVO auch
Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und
ordnet die Kennzeichnung des Fußgängerbereichs an. Die eigentliche
Sachentscheidung obliegt jedoch der Planungshoheit der Gemeinde und Bedarf
deshalb des Beschlusses des Gemeinderats sowie einer straßenrechtlichen
Entscheidung gemäß
§ 5 Straßengesetz Baden-Württemberg. Die Beschränkung der Benutzung des
angeführten Teilbereiches stellt eine teilweise Entwidmung des bisher für alle
Verkehrsteilnehmern offenen Bereichs dar und ist öffentlich bekannt zu machen.
Der gesamte Bereich
ist bereits seit vielen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert
und dient in erster Linie der Erschließung der dort liegenden Anwesen, Gebäude
und Einrichtungen.
Die Sperrung von Februar
2018 bis 31. März 2020 hat gezeigt, dass sich die Verkehrsströme aus diesem
Bereich ohne nennenswerte Probleme auf die umliegenden Straßen verteilt haben.
Die Aloys-Schreiber-Schule wird künftig von der Rheinstraße über die
Luisenstraße, Elisabethenstraße in beiden Richtungen anfahrbar sein. Bedingt
durch die Sperrung der Elisabethenstraße entfällt der hohe Anteil an
Durchgangsverkehr im unmittelbaren Bereich der Schule, die Straße kann im
restlichen Bereich ohne Probleme in beiden Richtungen befahren werden. Das
gleiche gilt für das Teilstück der Herbert-Odenheimer-Straße zwischen der
Eisenbahnstraße und dem Realschulgelände. Das Bürgerhaus Neuer Markt und die
Mediathek werden für die fahrenden Zuliefererfahrzeuge anfahrbar sein. Weitere
Anwohner sind nicht direkt betroffen. Die Schließung der Zufahrt des
Octomedia-Parkplatzes zur Herbert-Odenheimer-Straße hat nur geringe
Auswirkungen, die Verkehrsteilnehmer können problemlos über die Zufahrt zur
Luisenstraße oder Güterstraße an- und abfahren.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: