Betreff
Ausweisung von Teilbereichen der Herbert-Odenheimer-Straße, der Luisenstraße, Platz Villefranche und der Elisabethenstraße als Fußgängerzone
Vorlage
VO/307/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den Bereich der Herbert-Odenheimer-Straße zwischen Realschule und Luisenstraße, die Luisenstraße ab der Einmündung Heidlauffstraße bis zum Platz Villefranche, das Teilstück des Platzes Villefranche zwischen Herbert-Odenheimer-Straße und Elisabethenstraße sowie das Teilstück der Elisabethenstraße ab Platz Villefranche bis zur Zufahrt zum Parkplatz der Aloys-Schreiber-Schule als Fußgängerbereich auszuweisen und die erforderliche teilweise Entwidmung durchzuführen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Bereich der Herbert-Odenheimer-Straße ab der Realschule bis zur Luisenstraße, die Luisenstraße ab dem Platz Villefranche bis zur Einmündung Heidlauffstraße sowie das Teilstück der Elisabethenstraße ab Platz Villefranche bis zur Zufahrt zum Parkplatz der Aloys-Schreiber-Schule sollen nach Abschluss aller Baumaßnahmen den Campus zwischen Carl-Netter-Realschule, Aloys-Schreiber-Schule sowie der künftigen Mensa bilden.

 

In Anbetracht des hohen Fußgängeraufkommens und des besonderen Charakters dieses innerstädtischen Bereichs soll der Fahrzeugverkehr unterbunden und nur noch Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Bebauung des ehemaligen Lörch-Geländes ist die Herbert-Odenheimer-Straße seit dem 01. Februar 2018 bis voraussichtlich 31. März 2020 zwischen der Mediathek und dem Baugrundstück voll gesperrt. Erforderlich wurde dies durch die Aufstellung eines Baukrans sowie aus Sicherheitsgründen im Bereich der unmittelbaren Baustellenzufahrt.

 

Im September 2020 soll mit dem Bau der Mensa auf dem Gelände des Kinder- und Familienzentrums begonnen werden. Diese Baußmaßnahme wird eine Sperrung der Luisenstraße zwischen Heidlauffstraße und Platz Villefranche erfordern.

 

In Anbetracht der vorgesehenen zukünftigen Ausweisung des genannten Bereichs als Fußgängerzone plädiert die Verwaltung dafür, die Vollsperrung des Bereichs zwischen Carl-Netter-Realschule und Parkplatz Mediathek bestehen zu lassen. Die Maßnahme verbessert die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und stellt keinen wesentlichen Eingriff in das Verkehrsnetz der Stadt Bühl dar. Die direkt betroffenen Anlieger sind in erster Linie die Carl-Netter-Realschule und das Bürgerhaus Neuer Markt. Die Neubauten auf dem ehemaligen Lörch-Gelände sind wie bisher von der Eisenbahnstraße über die Herbert-Odenheimer-Straße anfahrbar, ebenso das Modehaus und die in diesem Gebäude untergebrachten Praxen an der Einmündung Eisenbahnstraße/Herbert-Odenheimer-Straße.

 

Die Schaffung einer Fußgängerzone zielt auf eine beschränkte Nutzung der Straße ab und ist deshalb einer straßenrechtlichen Regelung vorbehalten. Das Straßenverkehrsrecht scheidet als eigenständige Grundlage für eine dauerhafte Sperrung aus. Das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde trifft gemäß § 45 Abs. 1 STVO auch Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ordnet die Kennzeichnung des Fußgängerbereichs an. Die eigentliche Sachentscheidung obliegt jedoch der Planungshoheit der Gemeinde und Bedarf deshalb des Beschlusses des Gemeinderats sowie einer straßenrechtlichen Entscheidung gemäß
§ 5 Straßengesetz Baden-Württemberg. Die Beschränkung der Benutzung des angeführten Teilbereiches stellt eine teilweise Entwidmung des bisher für alle Verkehrsteilnehmern offenen Bereichs dar und ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der gesamte Bereich ist bereits seit vielen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert und dient in erster Linie der Erschließung der dort liegenden Anwesen, Gebäude und Einrichtungen. 

 

Die Sperrung von Februar 2018 bis 31. März 2020 hat gezeigt, dass sich die Verkehrsströme aus diesem Bereich ohne nennenswerte Probleme auf die umliegenden Straßen verteilt haben. Die Aloys-Schreiber-Schule wird künftig von der Rheinstraße über die Luisenstraße, Elisabethenstraße in beiden Richtungen anfahrbar sein. Bedingt durch die Sperrung der Elisabethenstraße entfällt der hohe Anteil an Durchgangsverkehr im unmittelbaren Bereich der Schule, die Straße kann im restlichen Bereich ohne Probleme in beiden Richtungen befahren werden. Das gleiche gilt für das Teilstück der Herbert-Odenheimer-Straße zwischen der Eisenbahnstraße und dem Realschulgelände. Das Bürgerhaus Neuer Markt und die Mediathek werden für die fahrenden Zuliefererfahrzeuge anfahrbar sein. Weitere Anwohner sind nicht direkt betroffen. Die Schließung der Zufahrt des Octomedia-Parkplatzes zur Herbert-Odenheimer-Straße hat nur geringe Auswirkungen, die Verkehrsteilnehmer können problemlos über die Zufahrt zur Luisenstraße oder Güterstraße an- und abfahren.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: