Betreff
Erschließung Baugebiet „Rittersbachstraße“ in Bühl; Vorstellung Planung
Vorlage
VO/310/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen.

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl beabsichtigt in Bühl-Rittersbach, südlich der Rittersbachstraße und westlich der Hubstraße, ein neues Baugebiet „Rittersbachstraße“ zu erschließen. Das Gelände fällt von der Hubstraße aus nach Westen ab. Die Höhendifferenz beträgt etwa 1,50 m, der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,60 ha.

Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind durch Wiesengelände, Ackernutzung und Streuobstbeständen geprägt. Im Süden und Westen reicht das Planungsgebiet bis an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Bühlertal“, im Norden verläuft der Rittersbach. Der Großteil der neuen Bauplätze wird über die geplante Erschließungsstraße (Achse 1) von der Hubstraße erschlossen.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt in den bestehenden Schmutzwasserkanal DN 250 in der Rittersbachstraße. Der Schmutzwasserkanal DN 300, in der Hubstraße, liegt viel zu hoch, um das Abwasser aus dem geplanten Baugebiet aufnehmen zu können. Das anfallende Abwasser wird über Orts- und Verbandskanäle dem Klärwerk zugeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird im Norden des Plangebietes verlaufenden Rittersbach zugeführt.

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt im Zwischenausbau. Die Frostschutz- und Schottertragschicht werden auf Endausbauniveau hergestellt. Darauf wird eine provisorische Asphalttragdeckschicht eingebaut, welche den Baustellen- und Erschließungsverkehr bis zum Endausbau aufnehmen kann. Die Fahrbahn wird in Pflasterbauweise barrierefrei mit einer mittig platzierten Entwässerungsrinne sowie Parkplätzen in Queraufstellung ausgeführt.

Der geplante Baubeginn ist im Mai 2020 vorgesehen. Es wird eine Bauzeit von zirka einem halben Jahr erwartet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2020 stehen unter Investitionsauftrag I54105100140 (S. 374),

190.000 Euro zur Verfügung (Straßenbau).

 

Für die Kanalisation stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung (EBA), unter Investitionsnummer I53800257000 (S. 497) im Jahr 2020 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: