III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt der
vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für
die Bauarbeiten durchzuführen.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl beabsichtigt in
Bühl-Rittersbach, südlich der Rittersbachstraße und westlich der Hubstraße, ein
neues Baugebiet „Rittersbachstraße“ zu erschließen. Das Gelände fällt von der
Hubstraße aus nach Westen ab. Die Höhendifferenz beträgt etwa 1,50 m, der
räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,60 ha.
Die von der Planung betroffenen Grundstücke
sind durch Wiesengelände, Ackernutzung und Streuobstbeständen geprägt. Im Süden
und Westen reicht das Planungsgebiet bis an die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes „Bühlertal“, im Norden verläuft der Rittersbach. Der
Großteil der neuen Bauplätze wird über die geplante Erschließungsstraße (Achse
1) von der Hubstraße erschlossen.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, die
Ableitung des Schmutzwassers erfolgt in den bestehenden Schmutzwasserkanal DN
250 in der Rittersbachstraße. Der Schmutzwasserkanal DN 300, in der Hubstraße,
liegt viel zu hoch, um das Abwasser aus dem geplanten Baugebiet aufnehmen zu
können. Das anfallende Abwasser wird über Orts- und Verbandskanäle dem Klärwerk
zugeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird im Norden
des Plangebietes verlaufenden Rittersbach zugeführt.
Die
Erschließung des Baugebietes erfolgt im Zwischenausbau. Die Frostschutz- und Schottertragschicht werden auf Endausbauniveau
hergestellt. Darauf wird eine provisorische Asphalttragdeckschicht eingebaut,
welche den Baustellen- und Erschließungsverkehr bis zum Endausbau aufnehmen
kann. Die Fahrbahn wird in Pflasterbauweise barrierefrei mit einer
mittig platzierten Entwässerungsrinne sowie Parkplätzen in Queraufstellung
ausgeführt.
Der geplante Baubeginn ist im Mai 2020
vorgesehen. Es wird eine Bauzeit von zirka einem halben Jahr erwartet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2020 stehen unter
Investitionsauftrag I54105100140 (S. 374),
190.000 Euro zur Verfügung (Straßenbau).
Für die Kanalisation stehen im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung (EBA), unter Investitionsnummer
I53800257000 (S. 497) im Jahr 2020 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis: