Betreff
Information über das gemeindliche Einvernehmen Bauantrag über den Anbau eines Einfamilienhauses an ein bestehendes Wohnhaus in Bühl-Neusatz, Flst. Nr. 1929
Vorlage
VO/313/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen Bauvorhaben Alter Burgweg 3a, Flst. Nr. 1929, zur Kenntnis.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Bühlertal.

Bereits 2010 wurde für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ein separater Baukörper geplant, welcher auch wesentlich weiter in das Grundstück hineinragte.

Diese Planung wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt, da das beantrage Vorhaben den Schutzzwecken der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht gerecht wurde.

Eine Befreiung von der Verordnung wurde jedoch in Aussicht gestellt, wenn das Bauvorhaben nicht als separater Baukörper entsteht, d. h. folglich an das bestehende Wohnhaus angebaut wird und die Grundflächenerweiterung nur 40% der bereits vorhandenen Baufläche beträgt.

Der nun vorliegende Bauantrag hält nun diese Forderung ein. Die auf dieser Basis erfolgte erneute Anhörung der Unteren Naturschutzbehörde ergab eine positive Rückmeldung.

Aus agrarstruktureller Sicht wurden auch keine Anregungen vorgebracht.

Damit liegen keine Widersprüche für die Genehmigung des Bauvorhabens vor. Eine Baugenehmigung kann nun erteilt werden.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlagenverzeichnis: