III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische
Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen Bauvorhaben
Alter Burgweg 3a, Flst. Nr. 1929, zur Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben
liegt im baurechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Bühlertal.
Bereits 2010 wurde
für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ein
separater Baukörper geplant, welcher auch wesentlich weiter in das Grundstück
hineinragte.
Diese Planung wurde
seitens der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt, da das beantrage Vorhaben den
Schutzzwecken der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht gerecht wurde.
Eine Befreiung von
der Verordnung wurde jedoch in Aussicht gestellt, wenn das Bauvorhaben nicht
als separater Baukörper entsteht, d. h. folglich an das bestehende Wohnhaus
angebaut wird und die Grundflächenerweiterung nur 40% der bereits vorhandenen
Baufläche beträgt.
Der nun vorliegende
Bauantrag hält nun diese Forderung ein. Die auf dieser Basis erfolgte erneute
Anhörung der Unteren Naturschutzbehörde ergab eine positive Rückmeldung.
Aus
agrarstruktureller Sicht wurden auch keine Anregungen vorgebracht.
Damit liegen keine
Widersprüche für die Genehmigung des Bauvorhabens vor. Eine Baugenehmigung kann
nun erteilt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: