III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische
Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen, Bauvorhaben
Kappelkellerstraße 3, Flst.Nr. 6278, zur Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Bereits am 5. Juli
2018 hat sich der Technische Ausschuss mit einer Bauvoranfrage, mündlicher
Bericht für dieses Grundstück beschäftigt.
Zwischenzeitlich
liegt der Bauantrag vor. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und
ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Geplant sind elf
Wohneinheiten in einem vier geschossigen Gebäude mit zurückversetzten Penthaus
(5 Geschoss). Hangseits zur freien Landschaft und Friedhof hin erscheint das
Gebäude dann bedingt durch die Hanglage noch 3-geschossig.
Maßgebend für die
Höhenentwicklung in der Beurteilung nach § 34 BauGB sind die Firsthöhen der
Umgebungsbebauung.
Nach Prüfung der
Baurechtsbehörde fügt sich das Gebäude somit ein und ist sobald alle weiteren
Genehmigungsvoraussetzungen wie Abstandsflächen, Stellplatznachweis etc.
erfüllt sind zu genehmigen.
Aus städtebaulicher
Sicht wird das Vorhaben kritisch gesehen, jedoch nicht so, dass sich die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für nur eine Baufläche gerechtfertigt ist.
Aufgrund dieser Tatsache hat die Verwaltung mit dem Investor im Januar einen
Termin vereinbart, um die Straßenabwicklung zur Kappelkellerstraße zu
besprechen und gegebenenfalls zu überarbeiten. In der Sitzung wird hierüber
mündlich berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: