Betreff
Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
VO/315/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat weist den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung an, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH zu beschließen:

 

§ 2 Absatz 1, Satz 4 erster Spiegelstrich erhält folgende Fassung:

-            wirtschaftliche Hilfestellungen durch kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von Geschäfts- und Büroräumen an junge Unternehmer, deren Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt für einen Zeitraum bis maximal 10 Jahre sowie die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen im Gründerzentrum. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gesellschaft einen längeren Zeitraum vereinbaren.“

 

 

 


I. Sachverhalt:

Gegenstand des Bits ist die kommunale Wirtschaftsförderung zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur in Bühl. Sie erfolgt insbesondere durch wirtschaftliche Hilfestellungen und kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von Geschäfts- und Büroräumen sowie Gemeinschaftsreinrichtungen an Existenzgründer für einen Zeitraum von derzeit maximal 5 Jahren in den Räumen des BITS.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre nicht nur im BITS, sondern ebenso in anderen Gründerzentren zeigen, dass die Reichweite des Begriffes „Existenzgründer“ neu definiert werden muss.

 

Die klassischen Existenzgründer, die ihre Unternehmungen völlig neu beginnen sind eher selten geworden. In der Regel sind die Unternehmungen bereits vorhanden und werden aus Kostengründen oft von zuhause aus geführt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann die Eröffnung eines Büros. Diesen Fakten wird mit der Satzungsänderung Rechnung getragen, sodass auch Firmen, deren Gründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, ins BITS aufgenommen werden können.

 

Außerdem hat sich gezeigt, dass neue Firmen oft länger als 5 Jahre benötigen, bevor sie die Unterstützung im BITS nicht mehr brauchen. Deshalb wird die Verweildauer auf bis zu 10 Jahre erhöht. Die meisten Gründerzentren in der Region haben diesen Schritt bereits vollzogen. Nach dem 5. Jahr wird der Mietvertrag um jeweils 1 Jahr verlängert und die Miete angepasst. Dies gibt dem BITS die notwendige Flexibilität, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. In besonderen Fällen kann durch Beschluss des Aufsichtsrates eine darüberhinausgehende Nutzung genehmigt werden.

 

Die Geschäftsleitung benötigt für die Beurteilung, wer im BITS aufgenommen werden kann, diese Klarstellung im Gesellschaftsvertrag und schlägt die im beigefügten Entwurf und im Beschlussvorschlag aufgenommene Änderung vor.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf Änderung Gesellschaftsvertrag