III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
weist den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung an, folgende Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und Technologie StartUps
GmbH zu beschließen:
§ 2 Absatz 1, Satz 4
erster Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
„
-
wirtschaftliche
Hilfestellungen durch kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von
Geschäfts- und Büroräumen an junge Unternehmer, deren Gründung maximal fünf
Jahre zurückliegt für einen Zeitraum bis maximal 10 Jahre sowie die
Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen im Gründerzentrum. In begründeten
Ausnahmefällen kann die Gesellschaft einen längeren Zeitraum vereinbaren.“
I.
Sachverhalt:
Gegenstand des Bits
ist die kommunale Wirtschaftsförderung zur Verbesserung der wirtschaftlichen
und sozialen Struktur in Bühl. Sie erfolgt insbesondere durch wirtschaftliche
Hilfestellungen und kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von
Geschäfts- und Büroräumen sowie Gemeinschaftsreinrichtungen an Existenzgründer
für einen Zeitraum von derzeit maximal 5 Jahren in den Räumen des BITS.
Die Erfahrungen der
letzten Jahre nicht nur im BITS, sondern ebenso in anderen Gründerzentren
zeigen, dass die Reichweite des Begriffes „Existenzgründer“ neu definiert
werden muss.
Die klassischen
Existenzgründer, die ihre Unternehmungen völlig neu beginnen sind eher selten
geworden. In der Regel sind die Unternehmungen bereits vorhanden und werden aus
Kostengründen oft von zuhause aus geführt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgt dann die Eröffnung eines Büros. Diesen Fakten wird mit der
Satzungsänderung Rechnung getragen, sodass auch Firmen, deren Gründung nicht
mehr als 5 Jahre zurückliegt, ins BITS aufgenommen werden können.
Außerdem hat sich
gezeigt, dass neue Firmen oft länger als 5 Jahre benötigen, bevor sie die
Unterstützung im BITS nicht mehr brauchen. Deshalb wird die Verweildauer auf
bis zu 10 Jahre erhöht. Die meisten Gründerzentren in der Region haben diesen
Schritt bereits vollzogen. Nach dem 5. Jahr wird der Mietvertrag um jeweils 1
Jahr verlängert und die Miete angepasst. Dies gibt dem BITS die notwendige
Flexibilität, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. In besonderen
Fällen kann durch Beschluss des Aufsichtsrates eine darüberhinausgehende
Nutzung genehmigt werden.
Die Geschäftsleitung
benötigt für die Beurteilung, wer im BITS aufgenommen werden kann, diese
Klarstellung im Gesellschaftsvertrag und schlägt die im beigefügten Entwurf und
im Beschlussvorschlag aufgenommene Änderung vor.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Änderung
Gesellschaftsvertrag