III.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung für den Bebauungsplan „Südlicher
Stadteingang“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 8. Januar 2020.
b) Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanvorentwurfes.
I.
Sachverhalt:
In der öffentlichen Sitzung am 8. Mai 2019
hat der Gemeinderat gemäß §141 BauGB den Beschluss zur Durchführung der
Vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Sanierungsgebietes „Südlicher
Stadteingang“ gefasst. Am 23. Oktober 2019 hat der Gemeinderat den
Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen und am 5. Dezember 2019 das
gesamtstädtische Entwicklungskonzept zur Kenntnis genommen, welche notwendige
Bausteine für die Antragstellung zur Aufnahme des Sanierungsgebietes in die
Städtebauförderung sind.
Im vorgesehenen Sanierungsgebiet „Südlicher
Stadteingang“ wird u.a. das Ziel der Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch
Modernisierung privater Bausubstanz, Entmischung störender Gemengelagen,
insbesondere im Fall dichter, rückwärtiger Bebauung entlang der Hauptstraße und
Bühlertalstraße verfolgt. In diesem Zusammenhang ist es Ziel, soweit
erforderlich, den Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude zu unterstützen, um
eine städtebaulich angepasste Neubebauung zu ermöglichen.
Dass durch die im Rahmen der Vorbereitenden
Untersuchungen durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Interesse auf
Umstrukturierung und Neubebauung geweckt wurde, zeigen bereits erste
Bauvoranfragen. Aufgrund noch fehlender Informationen können sie erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorgestellt werden.
Um den Zielen des geplanten
Sanierungsgebietes nicht entgegenzustehen und die Bebauung in diesem Gebiet
steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Südlicher Stadteingang“ gemäß dem Abgrenzungsplan vom 8. Januar
2020 mit einer Größe von ca. 13,5 ha zu fassen.
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 behandelt und ihn
einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Aufstellung für den Bebauungsplan „Südlicher Stadteingang“ in
Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 8. Januar 2020 zu beschließen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes
zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren werden Kosten
für die Durchführung von Vermessungen und Artenschutzuntersuchung in Höhe von
ca. 40.000 € anfallen. Im weiteren Verfahren wird sich zeigen, inwiefern ein
Umweltbericht für das Plangebiet erforderlich sein wird. Je nach Ausgang können
demnach noch Kosten für die Erstellung des Umweltberichtes anfallen.
Die benötigten Mittel stehen im Profitcenter
5110 – Stadtplanung, unter Sachkonto 4271000 im Haushalt 2020 zur Verfügung
(siehe 331 des Beratungsentwurfs).
Anlagenverzeichnis: