III.
Beschlussvorschlag:
Gemeinderat
beschließt den Auslobungstext für das Verhandlungsverfahren gemäß §17 VgV für
die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung und beauftragt die
Verwaltung das Verfahren durchzuführen und dem Gemeinderat einen Vergabevoraschlag
zur Beschlussfassung vorzulegen.
I.
Sachverhalt:
Auf Antrag des Gemeinderates in den Haushaltsberatungen wurde im Jahr 2017
das Architekturbüro Thomas Thiele, 79108 Freiburg, mit einer Machbarkeitsstudie
zur unabhängigen Untersuchung einer möglichen Sanierung oder eines Neubaus des Ostflügels
(Klassenzimmer-Trakt) des Windeck-Gymnasiums beauftragt.
Die Ergebnisse wurden in den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
am 28. Februar 2018 sowie 13. Juni 2018 von Herr Dipl.-Ing. Thomas Thiele
-Freier Architekt- ausführlich vorgestellt.
Im Weiteren wurde am 04. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung des
Gemeinderates die Durchführung eines europaweiten VgV-Verfahrens mit
vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur Auswahl der
Architektur- und Ingenieurbüros beschlossen. Am 18. Dezember 2019 wurde
entsprechend dem Vergabevorschlag die Verwaltung beauftragt, den 1. Preisträger
mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Für den weiteren Projektablauf wird nun die Vergabe der
Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung notwendig. Hierzu
bedarf es eines sog. Verhandlungsverfahrens nach §17 Vergabeverordnung (VgV).
Auf Basis des Siegerentwurfes wurde für das Verhandlungsverfahren der
Auslobungstext für die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung zum
einem mit unserem Verfahrensbetreuer, dem Architekturbüro Thiele aus Freiburg
sowie dem Fachplanungsbüro Eichhorn & Engler aus Lahr erstellt.
In der „AG Windeck-Gymnasium“ wurde der Auslobungstext für das
Verhandlungsverfahren am 13.01.2020 vorgestellt, besprochen und als Grundlage
für den Wettbewerb empfohlen.
Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am
23. Januar 2020 behandelt und ihn einstimmig dem Gemeinderat zum Beschluss
empfohlen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Das Gesamtprojekt umfasst nach der im Gemeinderat am 04. Juli 2018
vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von 17,6 Millionen Euro,
welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend ausgewiesen sind.
Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages
an das Architekturbüro und der Fachplaner im Rahmen der Bearbeitung der
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich
auch Grundlage für das Honorar sein wird.
Die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung
sind unter Investitionsauftrag I21104200100 (S. 194 d. Beratungsentwurfs)
ausgewiesen.
Anlagenverzeichnis: