Betreff
Änderung der Entgeltordnung für das Schwarzwaldbad; Einführung eines Familientarifs
Vorlage
VO/330/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Einführung eines Familientarifs in der Form eines Tageseintritts in Höhe von 3,50 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder bei Alleinerziehenden mit einem Kind und Eltern mit einem oder zwei Kindern zu. Die Gesellschafterversammlung wird angewiesen, eine entsprechende Änderung der Entgeltordnung für das Schwarzwaldbad zu beschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Ein gesonderter und etwas günstigerer Eintrittspreis für Familien ist ein häufig geäußerter Wunsch von Badegästen im Schwarzwaldbad, der auch aus der Mitte des Gemeinderates an die Geschäftsleitung der Bühler Sportstätten GmbH herangetragen wurde.

 

Hierzu folgender Auszug aus der Entgeltordnung:

1.    Benutzungsentgelte Erwachsene

 

Einzeleintritt                                                     4,00 Euro

Sozialtarif                                                         3,00 Euro

10er-Punktekarte                                           35,00 Euro

20er-Punktekarte                                           65,00 Euro

Abendkarte ab 18:00 Uhr                               3,00 Euro

Saisonkarte                                                 130,00 Euro

(gültig vom 1. Mai - 30. September)

 

2.    Benutzungsentgelte Kinder

 

Einzeleintritt                                                    3,00 Euro

Sozialtarif                                                        2,00 Euro

10er-Punktekarte                                           25,00 Euro

20er-Punktekarte                                           45,00 Euro

Saisonkarte                                                   90,00 Euro

(gültig vom 1. Mai - 30. September)

 

Diese Beträge sind Bruttobeträge, in denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten ist.

 

3.    Die gemäß Punkt 1 und Punkt 2 erworbenen Eintrittskarten, ausgenommen die Saisonkarten, sind ab Kaufdatum vier Jahre gültig.

 

4.    Unter die Tarifgruppe „Kinder“ fallen Schüler, Auszubildende und Studenten.

 

5.    Familien mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben oder Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben sowie Familien/ Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind zahlen für eine Einzeleintrittskarte den Sozialtarif. Der Einlass ist möglich mit Vorlage des Bühler Familien- und Sozialpasses sowie mit Familienpässen anderer Städte und Gemeinden bzw. des Landesfamilienpasses für Familien, die nicht in Bühl wohnen.“

 

Es gibt keine ausgewiesene Familienkarte. Die Regelung für einen vergünstigten Eintritt von Familien ist im Sozialtarif „versteckt“. Dort wird bestimmt, für welche Familienkonstellationen eine Vergünstigung gelten soll und wie diese nachgewiesen wird.  

 

Es sind Konstellationen aufgeführt, bei denen wirtschaftliche Erschwernisse angenommen werden können. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern ist jedoch nicht erfasst.

 

Den Fall mit zwei Kindern angenommen, würde diese Familie mit den Tageskarten derzeit 14,- € bezahlen. Die billigste Alternative wäre der Kauf von 20er-Karten für Erwachsene und Kinder. Der Tageseintritt für alle zusammen würde dann 11,- € Kosten. Zuvor wären aber einmalig 110,- € für den Kauf der Karten zu entrichten, wenn beide Erwachsenen und beide Kinder jeweils nur eine 20er-Karte nutzen. Bei Anwendung des Sozialtarifs würde der Eintritt dagegen nur 10,- € kosten.

 

Vordergründig wäre die einfachste Lösung, die Anwendung des Sozialtarifs auf alle Familien auszuweiten, wenn die Familie gemeinsam das Bad betreten möchte. Die Nachweisführung über einen Familien- und Sozialpass könnte entfallen, weil keine weitere Unterscheidung mehr getroffen wird.

 

Allerdings muss definiert werden, was tarifrechtlich unter einer Familie zu verstehen ist. Gehören Alleinerziehende mit einem Kind auch dazu und wenn ja, mit oder ohne eventuell dazugehörendem Lebenspartner? Wie kann kontrolliert werden, ob es sich um eine Familie handelt oder nur um zwei Erwachsene mit Kindern, die zum Zwecke des Erwerbs einer verbilligten Eintrittskarte als Familie auftreten?

 

Die Geschäftsleitung vertritt die Auffassung, dass kein zu hoher Anreiz für Missbrauch geschaffen werden und der Sozialtarif auch nicht durch eine Ausweitung seines Sinnes beraubt werden sollte.

 

Sie vertritt aber auch die Auffassung, dass neben dem Sozialtarif ein Familientarif angeboten werden sollte. Im Wettbewerb mit anderen Bädern der Region fehlt ein solches Angebot, was aus der Perspektive der Badegäste als Mangel gesehen wird.

 

Betriebsorganisatorisch sind die Punktekarten – und da vor allem die 20er-Punktekarte – sinnvoll, weil sie im Sommer die Kasse entlasten. Die Gäste können an der Kasse vorbei direkt durch die Drehkreuze. Dadurch entstehen kurze oder gar keine Schlangen an der Kasse. Es sollte eine Motivation verbleiben, die 20er-Karte bevorzugt zu kaufen.

 

Vorstellbar wäre ein Familientarif in Höhe der Einzelpreise für 10er-Karten, also 3,50 € für Erwachsene und 2,50 € für Kinder. Dieser Tarif könnte auf Alleinerziehende mit einem Kind und auf Eltern mit einem oder zwei Kindern angewendet werden. Auf eine Nachweisführung müsste verzichtet werden, weil sie praktisch nicht bzw. nur mit Aufwand durchgeführt werden könnte, der im Sommer den Betrieb behindern würde. Da der Preisnachlass nicht so groß ist, wäre das verkraftbar.

 

Haben Alleinerziehende mindestens zwei Kinder oder Eltern mindestens drei Kinder, fallen sie in den noch billigeren Sozialtarif, wenn sie den Familien- und Sozialpass vorlegen können. Wäre der nicht zur Hand, würde auch für diese der Familientarif gelten.

 

Bei der Anwendung dieses Familientarifs auf das Beispiel der Eltern mit zwei Kindern würde der Tageseintritt dann 12,- € statt 14,- € betragen.

 

Dieses Preismodell wurde im Aufsichtsrat am 21.10.2019 diskutiert. Da die Sitzungen des Aufsichtsrates nichtöffentlich sind, kann nicht jede Äußerung dazu hier wiedergegeben werden. Zusammengefasst wurde die Einführung eines Familientarifs kritisch betrachtet, insbesondere, weil die Preisgestaltung insgesamt unübersichtlicher werden könnte und Verzögerungen an der Kasse wahrscheinlich seien. Dennoch stimmte der Aufsichtsrat zu, mit der Auflage nach einem Jahr über die Folgen zu berichten.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis: