III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stimmt der vom Seniorenrat erstellten Geschäftsordnung zu.
I.
Sachverhalt:
Die
ehrenamtlich organisierte Gruppe „Zeitspender“ Bürger für Bühl, welche unter
dem Dach des Seniorenrates der Stadt Bühl organisiert ist, hat die
Implementierung eines Seniorenrates in der Stadt Bühl angestoßen. Der
Gemeinderat hat dann in seiner Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der
Einrichtung des Seniorenrates zugestimmt.
Nachdem
in der Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2019 die 21 Bürger, welche
sich um eine Kandidatur beworben haben, als Mitglieder des Seniorenrates
bestellt wurden fand am 26. November 2019 die konstituierende Sitzung statt. In
dieser wurde auch Klaus Haßmann als Sprecher des Seniorenrates gewählt.
Die Aufgabe des neugegründeten
Seniorenrates war es zunächst, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben,
welche die Arbeitsweise und internen Abläufe regeln soll. Eine Arbeitsgruppe
des Seniorenrates hat die Erstellung der Geschäftsordnung übernommen. Dieser
Prozess wurde von Seiten der Verwaltung begleitet. In der ersten ordentlichen
Sitzung des Seniorenrates am 21. Januar 2020 wurde mit einer Stimmenmehrheit
dem Entwurf der Geschäftsordnung zugestimmt (Anlage 1).
Die
Geschäftsordnung enthält die in vorherigen Sitzungen durch den Gemeinderat
festgelegten Eckpunkte; diese sind wie folgt:
Ziele
Als Ziele des Seniorenrates wurden die
Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, die Gestaltung eines
generationsübergreifenden Miteinanders sowie das Widerspiegeln der Interessen
älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen definiert.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Seniorenrates zählt
die Interessensvertretung älterer Bürger. Darüber hinaus trägt der Seniorenrat
zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch zwischen älteren Bürgern,
Gemeinderat und Verwaltung bei. Der Seniorenrat arbeitet an Lösungen mit und
hat die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Der Seniorenrat
versteht sich somit als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches
auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet.
Zusammensetzung
Als Zusammensetzung des Seniorenrates
wird eine Gruppengröße von ca. 10 – 15 Bürgern (max. 20) vorgeschlagen. Die
Mitglieder des Seniorenrates sind Bürger aus Bühl im Alter von 60+ Jahren.
Amtszeit
und Wahl
Die Mitglieder des Seniorenrates werden
auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es dürfen nur Personen
gewählt werden, die keine gewählten Mandatsträger sind.
Bei der Zusammensetzung des Gremiums
sollte nach Möglichkeit das Verhältnis der Ortsteile und Kernstadt abgebildet
werden. Die Mitglieder des Seniorenrates werden nach der Wahl durch den
Gemeinderat bestätigt und bestellt. Anschließend kann der Seniorenrat eine
konstituierende Sitzung durchführen.
Der Seniorenrat wählt aus seinen
Mitgliedern einen Sprecher / eine Sprecherin und gibt sich eine mit der
Verwaltung abgestimmte Geschäftsordnung, welche durch den Gemeinderat bestätigt
wird.
Rechte
Zu den Rechten des Seniorenrates zählen,
dass Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat eingebracht
werden können, ein Rederecht zu eingebrachten Themen im Gemeinderat, ein
jährlicher Bericht zur Arbeit des Seniorenrates im Gemeinderat, eine Unterstützung
der Verwaltung bei seniorenrelevanten Themen sowie ein Auskunftsrecht gegenüber
dem Seniorenrat durch die Verwaltung zu öffentlichen Themen.
Budget
Für den Haushalt 2020 und folgende
Haushalte sollen für den Seniorenrat ein Budget i. H. v. 2.000 €/Jahr zur
Verfügung gestellt werden.
Sitzungen
Für die Durchführung der Sitzungen des
Seniorenrates können städtische Räume, z.B. ein Seminarraum im Friedrichsbau,
in Abstimmung mit der Verwaltung genutzt werden. Die Anzahl der Sitzungen wird
in der Geschäftsordnung geregelt.
Ansprechpartner
Verwaltung
Für den Seniorenrat soll ein zentraler
Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Aufgaben des
zentralen Ansprechpartners sind insbesondere die Anliegen des Seniorenrates zu
koordinieren; u.a. die Weitergabe von Anfragen an die zuständigen Fachbereiche
und die Rückmeldung der Ergebnisse an den Seniorenrat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt 2020 wurden für den Seniorenrat bereits 2.000 € zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Personalmehrbedarf mit bis zu
0,25 Personalstellen durch den Gemeinderat genehmigt. Die Personalkosten
betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr. Die Besetzung der Stelle ist derzeit gesperrt.
Anlagenverzeichnis: