Betreff
Geschäftsordnung Seniorenrat Bühl
Vorlage
VO/331/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt der vom Seniorenrat erstellten Geschäftsordnung zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die ehrenamtlich organisierte Gruppe „Zeitspender“ Bürger für Bühl, welche unter dem Dach des Seniorenrates der Stadt Bühl organisiert ist, hat die Implementierung eines Seniorenrates in der Stadt Bühl angestoßen. Der Gemeinderat hat dann in seiner Sitzung am 8. Mai 2019 einstimmig der Einrichtung des Seniorenrates zugestimmt.

 

Nachdem in der Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2019 die 21 Bürger, welche sich um eine Kandidatur beworben haben, als Mitglieder des Seniorenrates bestellt wurden fand am 26. November 2019 die konstituierende Sitzung statt. In dieser wurde auch Klaus Haßmann als Sprecher des Seniorenrates gewählt.

 

Die Aufgabe des neugegründeten Seniorenrates war es zunächst, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben, welche die Arbeitsweise und internen Abläufe regeln soll. Eine Arbeitsgruppe des Seniorenrates hat die Erstellung der Geschäftsordnung übernommen. Dieser Prozess wurde von Seiten der Verwaltung begleitet. In der ersten ordentlichen Sitzung des Seniorenrates am 21. Januar 2020 wurde mit einer Stimmenmehrheit dem Entwurf der Geschäftsordnung zugestimmt (Anlage 1).

 

Die Geschäftsordnung enthält die in vorherigen Sitzungen durch den Gemeinderat festgelegten Eckpunkte; diese sind wie folgt:

 

Ziele

Als Ziele des Seniorenrates wurden die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, die Gestaltung eines generationsübergreifenden Miteinanders sowie das Widerspiegeln der Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen definiert.

 

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Seniorenrates zählt die Interessensvertretung älterer Bürger. Darüber hinaus trägt der Seniorenrat zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung bei. Der Seniorenrat arbeitet an Lösungen mit und hat die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Der Seniorenrat versteht sich somit als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet.

 

Zusammensetzung

Als Zusammensetzung des Seniorenrates wird eine Gruppengröße von ca. 10 – 15 Bürgern (max. 20) vorgeschlagen. Die Mitglieder des Seniorenrates sind Bürger aus Bühl im Alter von 60+ Jahren.

 

Amtszeit und Wahl

Die Mitglieder des Seniorenrates werden auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die keine gewählten Mandatsträger sind.

 

Bei der Zusammensetzung des Gremiums sollte nach Möglichkeit das Verhältnis der Ortsteile und Kernstadt abgebildet werden. Die Mitglieder des Seniorenrates werden nach der Wahl durch den Gemeinderat bestätigt und bestellt. Anschließend kann der Seniorenrat eine konstituierende Sitzung durchführen.

 

Der Seniorenrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher / eine Sprecherin und gibt sich eine mit der Verwaltung abgestimmte Geschäftsordnung, welche durch den Gemeinderat bestätigt wird.

 

Rechte

Zu den Rechten des Seniorenrates zählen, dass Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat eingebracht werden können, ein Rederecht zu eingebrachten Themen im Gemeinderat, ein jährlicher Bericht zur Arbeit des Seniorenrates im Gemeinderat, eine Unterstützung der Verwaltung bei seniorenrelevanten Themen sowie ein Auskunftsrecht gegenüber dem Seniorenrat durch die Verwaltung zu öffentlichen Themen.

 

Budget

Für den Haushalt 2020 und folgende Haushalte sollen für den Seniorenrat ein Budget i. H. v. 2.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Sitzungen

Für die Durchführung der Sitzungen des Seniorenrates können städtische Räume, z.B. ein Seminarraum im Friedrichsbau, in Abstimmung mit der Verwaltung genutzt werden. Die Anzahl der Sitzungen wird in der Geschäftsordnung geregelt.

 

Ansprechpartner Verwaltung

Für den Seniorenrat soll ein zentraler Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Aufgaben des zentralen Ansprechpartners sind insbesondere die Anliegen des Seniorenrates zu koordinieren; u.a. die Weitergabe von Anfragen an die zuständigen Fachbereiche und die Rückmeldung der Ergebnisse an den Seniorenrat.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2020 wurden für den Seniorenrat bereits 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Personalmehrbedarf mit bis zu 0,25 Personalstellen durch den Gemeinderat genehmigt. Die Personalkosten betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr. Die Besetzung der Stelle ist derzeit gesperrt.

 

 


Anlagenverzeichnis: