Weitenungerstr. 48) bis zum Vereinsgebäude des SV Weitenung zur
Aufrechterhaltung der Sportplatzbewässerung
- Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
- Vergabe der Bauarbeiten
III.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 84 GemO in Höhe von
195.000 Euro für die neue Trinkwasserleitung zur Sportplatzbewässerung.
2. Die Stadtwerke Bühl GmbH erhalten zum
Angebotsbruttoendpreis in Höhe von 188.686,44 Euro den Auftrag die
Wasserleitung von Weitenung bis zum Sportplatz zu bauen.
I.
Sachverhalt:
Im Zuge der PFC Problematik im Bereich des
Tiefbrunnens beim SV Weitenung teilte uns das Landratsamt Rastatt im September
2019 mit, dass für die Sportplatzbewässerung in Weitenung im Jahresschnitt eine
Entnahmemenge von ca. 4.200 m³ benötigt wird. Diese Entnahmemenge wurde seit
dem Jahr 2003 zweimal überschritten, wobei im Jahr 2018 eine Entnahmemenge von
7.667 m³ festgestellt worden ist. Dies war 2018 dem heißen und trockenen Sommer
geschuldet. Auf Grund des Klimawandels ist jedoch zukünftig vermehrt mit
Mehrmengen zu rechnen.
Der Tiefbrunnen auf dem Sportgelände liegt
in einer Fahne, in der das Grundwasser mit PFC verunreinigt ist. Der PFC Gehalt
im Brunnenwasser wurde zuletzt am 28.03.2019 mit einer Quotienten Summe von
1,25 gemessen. Das Landratsamt Rastatt geht davon aus, dass dieser Wert in den
nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird. Gemäß den Vorgaben des
Regierungspräsidiums Karlsruhe für die Beregnung in PFC belasteten Gebieten,
ergibt sich eine erlaubnisfähige Beregnungsmenge von 159,42 l/m². Bezogen auf
die Fläche des Sportplatzes Weitenung mit einer zu beregnenden Fläche von
14.812 m² ergibt sich eine erlaubnisfähige Gesamtmenge von 2.362 m³ pro Jahr.
Bei Erreichen einer PFC- Quotienten Summe
von 3,5 wäre keine Wasserentnahme aus diesem Tiefbrunnen mehr möglich.
Die Stadtwerke Bühl GmbH werden
voraussichtlich ab Ende Mai 2020 mit der Breitbandverlegung von Weitenung in
Richtung Leiberstung beginnen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre auch das Verlegen
einer neuen Wasserleitung im selben
Leitungsgraben des Breitbandes möglich. Dies
würde zu einer Ersparnis von ca. 30.000 Euro zugunsten der Stadt führen. Eine
andere Lösung die kostengünstiger wäre gibt es nach Auskunft der Stadtwerke
Bühl GmbH nicht. Die Wasserleitung zum SV Weitenung mit einer Länge von ca. 840
m wäre voraussichtlich spätestens Ende Juli 2020 fertiggestellt. Das
beiliegende Angebot der Stadtwerke Bühl beläuft sich auf Brutto 188.686,44
Euro.
Von Seiten der Stadt wurden danach Gespräche
mit dem Landratsamt Rastatt geführt und es wurde erreicht, dass wir mit
Bescheid vom 10.02.2020 für das Jahr 2020 eine wasserrechtliche Erlaubnis
erhielten, um insgesamt 2.100 m³ aus dem Tiefbrunnen beim SV Weitenung für die
Sportplatzbewässerung zu entnehmen. Diese Menge würde bis ca. Juli 2020 für die
Bewässerung ausreichen.
…
-2-
Mit der Auftragsvergabe an die Stadtwerke
Bühl GmbH mit gleichzeitigem Synergieeffekt könnte ein nahtloser Übergang für
die Sportplatzbewässerung stattfinden, sodass es zu keinen Schäden an den Sportplätzen
kommt und somit die Bespielbarkeit der Plätze gewährleistet bleibt.
Eine Ausschreibung ist in diesem Fall
entbehrlich, da es sich um eine sog. „Inhouse-Vergabe“ handelt. Dies ist
vergaberechtlich ausdrücklich zulässig.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Da die Maßnahme erst nach Fristende der Meldungen für den Haushaltsplan 2020 quantifiziert werden konnte, stehen im aktuellen Haushalt keine Mittel hierfür zur Verfügung.
Für die Auftragsvergabe ist deshalb die Genehmigung einer sog. außerplanmäßigen Ausgabe durch den Gemeinderat erforderlich.
Deckungsmittel stehen von den 2020 geplanten Mitteln für den Bau der neuen Mensa zur Verfügung. Aufgrund der zeitverzögerten Umsetzung werden die hier veranschlagten Mittel 2020 nicht vollständig benötigt (siehe Investitionsauftrag I21104101000, S. 239 d. Haushaltsplanes 2020).
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Stadtwerken Bühl GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 188.686,44 Euro den Auftrag zu erteilen.
Anlagenverzeichnis: