III.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemeinderat nimmt die Entwicklung der Gesamtkosten zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des
Vorhabens, unter Einbeziehung der Elternschaft.
2.
Er beschließt überplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO wie
folgt:
2019 in Höhe von
24.000 €
Mitteldeckung durch
Restmittel 2019 der Umgestaltung Kirchplatz Bühl
2020 in Höhe von
18.000 €
Mitteldeckung durch
Restmittel 2019 der Globalmittel des Stadtteils Neusatz
I.
Sachverhalt:
Im Juli 2017 hatte die Katholische Kirchengemeinde – Seelsorgeeinheit Maria
Linden Ottersweier einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Neubau eines
Spielhauses bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Bühl gestellt. Das
Spielhaus soll der im Kindergarten Neusatz eingerichteten Waldgruppe dienen,
welche wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes ist. Im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens mussten insbesondere Fragen zum Waldabstand geklärt
werden.
Da dieses Spielhaus auf städtischem Gelände beim Sportplatz Neusatz
errichtet werden sollte, hat Herr Oberbürgermeister Schnurr entschieden, dass
die Stadt nachträglich als Bauherr eintreten und das Vorhaben über den
städtischen Hochbau abgewickelt werden sollte. Der Gemeinderat hat auf
Vorschlag des Oberbürgermeisters daraufhin 25.000 € im Haushaltsplan des
Haushaltsjahres 2018 für diese Maßnahme genehmigt.
Bis zum Baubeginn im Oktober 2019 konnten die komplexen baurechtlichen
Fragestellungen abschließend geklärt werden. Das Waldhaus wurde durch die
Mithilfe des städtischen Bauhofes (=Bodenplatte) einer Zimmerei sowie durch
Eigenleistungen der Elternschaft errichtet, sodass das Richtfest am 22. Januar
2020 gefeiert werden konnte.
Ursprünglich sollte die Bodenplatte ebenfalls in Eigenleistung ausgeführt
werden, was dann aber aus zeitlichen/fachlichen Gründen nicht erfolgt ist.
Nun steht noch der Innenausbau an. Dieser besteht aus dem Fußbodenausbau,
Dachausbau, Schwachstromanlagen, Installation eines Waschbeckens, Haustür und
die Außenverschalung inklusive Blechnerarbeiten. Auch hier sind Eigenleistungen
von zirka 80 Stunden der Elternschaft geplant.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die derzeit angefallenen Kosten stellen sich wie folgt dar:
-
Zimmererarbeiten 26.625,23 €
-
Interne Bauhofleistungen 21.745,00 €
- Material + erf. Gutachten 9.955,13 €
Gesamt 58.325,36
€
Im Haushalt 2019
standen hierfür 25.000 € an Budgetresten sowie Spendeneinnahmen in Höhe von
10.000 € der Kirchengemeinde zur Verfügung. Das in 2019 entstandene Defizit in
Höhe von rund 24.000 € wurde durch Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahme
„Umgestaltung Kirchplatz Bühl“ gedeckt.
…
- 2 -
Für den nun
anstehenden Innenausbau werden weitere 18.000 € benötigt. Die Mitteldeckung
hierfür soll aus Budgetresten der Globalmittel des Stadtteils Neusatz aus dem
Jahr 2019 erfolgen.
Wichtig ist, dass
der Gemeinderat von der Gesamtkostenentwicklung Kenntnis nimmt, und der
überplanmäßigen Ausgaben 2019 und 2020 zustimmt, bevor die weiteren
Arbeiten erfolgen.
Anlagenverzeichnis: