Betreff
Waldhaus Kindergarten Neusatz; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
VO/339/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

1.    Gemeinderat nimmt die Entwicklung der Gesamtkosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Vorhabens, unter Einbeziehung der Elternschaft.

 

2.    Er beschließt überplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO wie folgt:

 

2019 in Höhe von 24.000 €

Mitteldeckung durch Restmittel 2019 der Umgestaltung Kirchplatz Bühl

 

2020 in Höhe von 18.000 €

Mitteldeckung durch Restmittel 2019 der Globalmittel des Stadtteils Neusatz

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Im Juli 2017 hatte die Katholische Kirchengemeinde – Seelsorgeeinheit Maria Linden Ottersweier einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Neubau eines Spielhauses bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Bühl gestellt. Das Spielhaus soll der im Kindergarten Neusatz eingerichteten Waldgruppe dienen, welche wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes ist. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mussten insbesondere Fragen zum Waldabstand geklärt werden.

 

Da dieses Spielhaus auf städtischem Gelände beim Sportplatz Neusatz errichtet werden sollte, hat Herr Oberbürgermeister Schnurr entschieden, dass die Stadt nachträglich als Bauherr eintreten und das Vorhaben über den städtischen Hochbau abgewickelt werden sollte. Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters daraufhin 25.000 € im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2018 für diese Maßnahme genehmigt.

 

Bis zum Baubeginn im Oktober 2019 konnten die komplexen baurechtlichen Fragestellungen abschließend geklärt werden. Das Waldhaus wurde durch die Mithilfe des städtischen Bauhofes (=Bodenplatte) einer Zimmerei sowie durch Eigenleistungen der Elternschaft errichtet, sodass das Richtfest am 22. Januar 2020 gefeiert werden konnte.

Ursprünglich sollte die Bodenplatte ebenfalls in Eigenleistung ausgeführt werden, was dann aber aus zeitlichen/fachlichen Gründen nicht erfolgt ist.

 

Nun steht noch der Innenausbau an. Dieser besteht aus dem Fußbodenausbau, Dachausbau, Schwachstromanlagen, Installation eines Waschbeckens, Haustür und die Außenverschalung inklusive Blechnerarbeiten. Auch hier sind Eigenleistungen von zirka 80 Stunden der Elternschaft geplant.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die derzeit angefallenen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

-     Zimmererarbeiten              26.625,23 €

-     Interne Bauhofleistungen  21.745,00 €

-     Material + erf. Gutachten    9.955,13 €

Gesamt                                              58.325,36 €

 

Im Haushalt 2019 standen hierfür 25.000 € an Budgetresten sowie Spendeneinnahmen in Höhe von 10.000 € der Kirchengemeinde zur Verfügung. Das in 2019 entstandene Defizit in Höhe von rund 24.000 € wurde durch Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahme „Umgestaltung Kirchplatz Bühl“ gedeckt.

 

 

 

 

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Für den nun anstehenden Innenausbau werden weitere 18.000 € benötigt. Die Mitteldeckung hierfür soll aus Budgetresten der Globalmittel des Stadtteils Neusatz aus dem Jahr 2019 erfolgen.

 

Wichtig ist, dass der Gemeinderat von der Gesamtkostenentwicklung Kenntnis nimmt, und der überplanmäßigen Ausgaben 2019 und 2020 zustimmt, bevor die weiteren Arbeiten erfolgen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: