III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 12. Februar 2020 von den
Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die
Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b) Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2019/20
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 20.988,62 €,
die Ausgaben betrugen 26.350,09 €,
das Jahresergebnis 2019/20 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von 5.361,47 €.
c) Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2019 80.241,88 €
und zum 12.02.2020 74.880,41 €.
Darin enthalten ist
die Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00 €.
d) Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-
mittel beträgt zum
31.03.2020 insgesamt 24.880,41 €,
der geplante
Überschuss im Wirtschaftsjahr 2020 beträgt 10.000,00 €,
insgesamt können
somit Maßnahmen unterstützt werden von
34.880,41 €
und darf unter Beachtung der hierzu gefassten Beschlüsse
bedarfsgerecht verwendet werden für
-
Maßnahmen im Rahmen der
Bühler Schwarzwildkonzeption
-
Beschaffung und Errichtung
einer mobilen Wildkammer, vorbehaltlich der Ausweisung eines geeigneten
Standorts und der Realisierung dieser Maßnahme mit ausreichenden
Zuschussmitteln (Verwaltungsvorschrift Infra Wild Baden-Württemberg des
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).
Die Mindestrücklage
von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.
e) Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Beschaffung und die
Einrichtung einer Wildkammer, vorbehaltlich der in d) genannten Bedingungen
durchzuführen und für die Gewährung des beschriebenen Landeszuschusses den
entsprechenden Antrag zu stellen.
I.
Sachverhalt:
Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in
der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der
Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die
Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu
übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima-
und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der
Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören
u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die
Verwendung des Reinertrages.
Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von 20.988,62 € und Ausgaben von 26.350,09 € entstand im
Wirtschaftsjahr 2019 (Jagdjahr vom 01.04. – 31.03. des Folgejahres) ein Verlust
von 5.361,47 € (Vorjahr: -11.067,87 €). Im Jahr 2019 wurden die Wegesanierungen
gemäß dem Beschluss des damaligen Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses
(WLUA) zur Verwendung des Reinertrags vom 19. November 2018 durchgeführt. Diese
Maßnahmen wurden damals mit 20.300,00 Euro kalkuliert. Erfreulicherweise
beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben auf 14.262,23 Euro.
Kassenprüfung:
Durch Beschluss des WLUA vom 19. November 2018 wurden die Jagdgenossen
Manfred Graf, Thomas Seifermann und Dominik Merz zu Kassenprüfern bestellt. Die
Herren haben am 12. Februar 2020 für das Jagdjahr 2019 die Kassenprüfung
durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Kassenstand hat am Prüfungstag 74.880,41 € betragen. Dieser Stand wird
auch am 31. März 2020 am Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun
keine weitere Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden
Wirtschaftsjahres erfolgen.
Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der
Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden.
Diese Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere unvorgesehene
Ausgaben oder schwindenden Einnahmen.
Verwendung des
Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05.
März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden
zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 Euro
beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 24.880,41 Euro.
Im Wirtschaftsjahr 2020 wird aufgrund der fixen Pachteinnahmen (20.988,62
€) am 01.04. und den geplanten Ausgaben (ca. 11.000 €) ein Überschuss von ca. 10.000,00
Euro erwartet. Insgesamt können im Wirtschaftsjahr 2020 somit Maßnahmen in Höhe
von 34.880,41 Euro (24.880,41 €+10.000,00 €) unterstützt werden.
Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des
Guthabens für die vom WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur
Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden. Zudem soll ein Betrag in Höhe
von maximal 32.000,00 Euro für die Beschaffung einer Wildkammer
bereitgestellt werden.
Wildkammer:
Bisher konnten die Bühler Jäger, die im Nebenraum des Bühler Schlachthofes
untergebrachte Wildkammer benutzen und das erlegte Wild dort aufbrechen,
zerwirken und kühl aufbewahren.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Rastatt hat die Nutzung dieser
Wildkammer durch die Jägerschaft aufgrund der drohenden Afrikanischen
Schweinepest und der damit möglichen Verschleppungsgefahr untersagt. Ein großer
Teil der Bühler Jäger hat dadurch momentan nur eingeschränkte Möglichkeiten das
Wild ordnungsgemäß zu verarbeiten bzw. zu vermarkten. Aus Kosten- bzw.
Platzgründen ist es nicht jedem Jäger möglich, sich selbst eine eigene
Wildkammer anzuschaffen.
Eine Umfrage hat ergeben, dass derzeit zehn Bühler Jagdpächter (jährlicher
Schalenwildabschuss ca. 250 Stück) Interesse an einer gemeinsamen Wildkammer
haben. Tendenz steigend! Die Jagdgenossenschaft Bühlertal (ca. 3 Jäger) hat
ebenfalls Interesse signalisiert, diese Wildkammer zu nutzen. Ebenfalls nicht
auszuschließen ist es, dass weitere in Bühl oder in der näheren Umgebung
wohnhafte Jäger diese Wildkammer nutzen möchten.
Auf dem Markt gibt es modifizierte Wildkammern in Containerbauweise in
unterschiedlichen Größen. Sie beinhalten eine Kühlzelle, einen separatem
Hygiene- und Zerwirkraum sowie einen Bereich zum Aufbrechen. Lediglich Strom,
sowie Zu- und Abwasser müssen angeschlossen werden, die Wildkammer wird somit
schlüssel-/steckerfertig geliefert. Als Fundamente reichen Punktauflagen aus.
Sollte ein Standortwechsel mal anstehen, kann die mobile Wildkammer durch
integrierte Aufnahmesysteme auf einen geeigneten Anhänger geladen und versetzt
werden.
Die Betriebskosten für Strom und Wasser sowie die Abschreibungskosten
sollen möglichst kostendeckend auf die Nutzer der Anlage umgelegt werden. Das
Nutzungsentgelt soll zunächst für ein Jahr 250,00 Euro (beinhaltet die Versorgung
von 3 Stück Wild) betragen. Für jedes
weitere Stück Wild sollen 5,00 Euro zusätzlich fällig werden. Mit dem
Berechnungsmodell soll eine bedarfsgerechte Kostenbeteiligung geschaffen werden
und auch den Jägern mit kleineren Strecken eine Gelegenheit ermöglichen, ihr
Wild ordnungsgemäß verarbeiten zu können. Am Ende des Test-Jahres wird die Höhe
des Nutzungsentgelts evaluiert und ggfs. angepasst.
Die Kühlzelle der Wildkammer in Bühl sollte Platz bieten für 25 Stück
Schwarz- oder Rehwild, so dass auch bei einer größeren Drückjagd oder mehreren
gleichzeitig stattfindenden Jagden ausreichend Platz vorhanden ist. Die
Wildkammer auf diese Bedürfnisse zugeschnitten, hat die Maße einer Fertiggarage
und würde mit Erschließungskosten und Fundament preislich bei ca. brutto 50.000
Euro liegen. Eine Grundrisskarte sowie Lichtbilder der geplanten Anlage sind
dieser Vorlage beigefügt. Die Anschaffung einer solchen Wildkammer wird vom
Land Baden-Württemberg gefördert und gemäß der Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung der
Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung (VwV
InfraWild BW) bis zu 50% bezuschusst. Mündlich wurde vom Regierungspräsidium
Stuttgart eine Förderung von 50% für die Bühler Wildkammer in Aussicht
gestellt. Erst mit Antrag auf Gewährung dieses Zuschusses und der
anschließenden Bewilligung der geförderten Maßnahme durch die
Bewilligungsbehörde kann die Verwaltung die gewünschte Wildkammer in Auftrag
geben.
Als Wunschstandort für die Wildkammer wurde eine Fläche auf dem Grundstück
des Klärwerks Vimbuch (außerhalb des Betriebsgeländes) identifiziert. Dort
steht bereits eine Fertiggarage, die als Wildverwahrstelle vom Landratsamt
Rastatt -Veterinäramt- betrieben wird. Diese dient dazu, dass im Seuchenfall im
Hinblick auf die Afrikanischen Schweinepest das erlegte Schwarzwild
ordnungsgemäß von den Jägern entsorgt werden kann. Der Standort und die
Konfiguration der Wildkammer wurde mit dem Leiter des Veterinäramtes des
Landkreises Rastatt bereits besprochen. Hinsichtlich der konkreten Zusage für
den gewünschten Standort seitens des Abwasserzweckverbandes müssen noch
einzelne Detailfragen geklärt werden.
Die Verwaltung bittet den KUA um Bereitstellung von Mitteln der
Jagdgenossenschaft in Höhe von max. 32.000,00 Euro für den Erwerb und
Errichtung einer mobilen Wildkammer. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, den
entsprechenden Antrag beim Land Baden-Württemberg auf Gewährung eines
Zuschusses gemäß VwV InfraWild BW zu stellen. Falls eine Absage hinsichtlich
des gewünschten Standortes erfolgt, wird die Verwaltung gebeten, einen anderen
geeigneten Standort auf städtischem Grund und Boden ausfindig zu machen. Wird
dennoch kein entsprechendes Grundstück gefunden oder reichen die
bereitgestellten Mittel der Jagdgenossenschaft aufgrund eines erheblichen
Zuschussausfalls nicht aus, soll die Anschaffung der Wildkammer vorerst nicht
realisiert werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt
sich um die Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl. Insgesamt stehen
abzüglich der Rücklage im Wirtschaftsjahr 2020 ca. 34.880,00 Euro zur
Verfügung.
Anlagenverzeichnis: