Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl: - Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs - Kassenprüfung - Verwendung des Reinertrages
Vorlage
VO/342/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 12. Februar 2020 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2019/20
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                    20.988,62 €,
die Ausgaben betrugen                                                                             26.350,09 €,
das Jahresergebnis 2019/20 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von                                                                               5.361,47 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2019                                                                              80.241,88 €
und zum 12.02.2020                                                                      74.880,41 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                                50.000,00 €.

 

d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2020 insgesamt                                     24.880,41 €,

der geplante Überschuss im Wirtschaftsjahr 2020 beträgt           10.000,00 €,

insgesamt können somit Maßnahmen unterstützt werden von       34.880,41 €

 

und darf unter Beachtung der hierzu gefassten Beschlüsse

bedarfsgerecht verwendet werden für

-        Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

-        Beschaffung und Errichtung einer mobilen Wildkammer, vorbehaltlich der Ausweisung eines geeigneten Standorts und der Realisierung dieser Maßnahme mit ausreichenden Zuschussmitteln (Verwaltungsvorschrift Infra Wild Baden-Württemberg des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

e)    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Beschaffung und die Einrichtung einer Wildkammer, vorbehaltlich der in d) genannten Bedingungen durchzuführen und für die Gewährung des beschriebenen Landeszuschusses den entsprechenden Antrag zu stellen.

 

 


I. Sachverhalt:

Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 20.988,62 € und Ausgaben von 26.350,09 € entstand im Wirtschaftsjahr 2019 (Jagdjahr vom 01.04. – 31.03. des Folgejahres) ein Verlust von 5.361,47 € (Vorjahr: -11.067,87 €). Im Jahr 2019 wurden die Wegesanierungen gemäß dem Beschluss des damaligen Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses (WLUA) zur Verwendung des Reinertrags vom 19. November 2018 durchgeführt. Diese Maßnahmen wurden damals mit 20.300,00 Euro kalkuliert. Erfreulicherweise beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben auf 14.262,23 Euro.

 

Kassenprüfung:

Durch Beschluss des WLUA vom 19. November 2018 wurden die Jagdgenossen Manfred Graf, Thomas Seifermann und Dominik Merz zu Kassenprüfern bestellt. Die Herren haben am 12. Februar 2020 für das Jagdjahr 2019 die Kassenprüfung durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 74.880,41 € betragen. Dieser Stand wird auch am 31. März 2020 am Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun keine weitere Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

 

Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Diese Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere unvorgesehene Ausgaben oder schwindenden Einnahmen.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 Euro beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 24.880,41 Euro.

Im Wirtschaftsjahr 2020 wird aufgrund der fixen Pachteinnahmen (20.988,62 €) am 01.04. und den geplanten Ausgaben (ca. 11.000 €) ein Überschuss von ca. 10.000,00 Euro erwartet. Insgesamt können im Wirtschaftsjahr 2020 somit Maßnahmen in Höhe von 34.880,41 Euro (24.880,41 €+10.000,00 €) unterstützt werden.

 

Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des Guthabens für die vom WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden. Zudem soll ein Betrag in Höhe von maximal 32.000,00 Euro für die Beschaffung einer Wildkammer bereitgestellt werden.

 

Wildkammer:

Bisher konnten die Bühler Jäger, die im Nebenraum des Bühler Schlachthofes untergebrachte Wildkammer benutzen und das erlegte Wild dort aufbrechen, zerwirken und kühl aufbewahren.

 

Das Veterinäramt des Landratsamtes Rastatt hat die Nutzung dieser Wildkammer durch die Jägerschaft aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest und der damit möglichen Verschleppungsgefahr untersagt. Ein großer Teil der Bühler Jäger hat dadurch momentan nur eingeschränkte Möglichkeiten das Wild ordnungsgemäß zu verarbeiten bzw. zu vermarkten. Aus Kosten- bzw. Platzgründen ist es nicht jedem Jäger möglich, sich selbst eine eigene Wildkammer anzuschaffen.

 

Eine Umfrage hat ergeben, dass derzeit zehn Bühler Jagdpächter (jährlicher Schalenwildabschuss ca. 250 Stück) Interesse an einer gemeinsamen Wildkammer haben. Tendenz steigend! Die Jagdgenossenschaft Bühlertal (ca. 3 Jäger) hat ebenfalls Interesse signalisiert, diese Wildkammer zu nutzen. Ebenfalls nicht auszuschließen ist es, dass weitere in Bühl oder in der näheren Umgebung wohnhafte Jäger diese Wildkammer nutzen möchten.

 

Auf dem Markt gibt es modifizierte Wildkammern in Containerbauweise in unterschiedlichen Größen. Sie beinhalten eine Kühlzelle, einen separatem Hygiene- und Zerwirkraum sowie einen Bereich zum Aufbrechen. Lediglich Strom, sowie Zu- und Abwasser müssen angeschlossen werden, die Wildkammer wird somit schlüssel-/steckerfertig geliefert. Als Fundamente reichen Punktauflagen aus. Sollte ein Standortwechsel mal anstehen, kann die mobile Wildkammer durch integrierte Aufnahmesysteme auf einen geeigneten Anhänger geladen und versetzt werden.

 

Die Betriebskosten für Strom und Wasser sowie die Abschreibungskosten sollen möglichst kostendeckend auf die Nutzer der Anlage umgelegt werden. Das Nutzungsentgelt soll zunächst für ein Jahr 250,00 Euro (beinhaltet die Versorgung von 3 Stück Wild) betragen.  Für jedes weitere Stück Wild sollen 5,00 Euro zusätzlich fällig werden. Mit dem Berechnungsmodell soll eine bedarfsgerechte Kostenbeteiligung geschaffen werden und auch den Jägern mit kleineren Strecken eine Gelegenheit ermöglichen, ihr Wild ordnungsgemäß verarbeiten zu können. Am Ende des Test-Jahres wird die Höhe des Nutzungsentgelts evaluiert und ggfs. angepasst.

 

Die Kühlzelle der Wildkammer in Bühl sollte Platz bieten für 25 Stück Schwarz- oder Rehwild, so dass auch bei einer größeren Drückjagd oder mehreren gleichzeitig stattfindenden Jagden ausreichend Platz vorhanden ist. Die Wildkammer auf diese Bedürfnisse zugeschnitten, hat die Maße einer Fertiggarage und würde mit Erschließungskosten und Fundament preislich bei ca. brutto 50.000 Euro liegen. Eine Grundrisskarte sowie Lichtbilder der geplanten Anlage sind dieser Vorlage beigefügt. Die Anschaffung einer solchen Wildkammer wird vom Land Baden-Württemberg gefördert und gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung der Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung (VwV InfraWild BW) bis zu 50% bezuschusst. Mündlich wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart eine Förderung von 50% für die Bühler Wildkammer in Aussicht gestellt. Erst mit Antrag auf Gewährung dieses Zuschusses und der anschließenden Bewilligung der geförderten Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde kann die Verwaltung die gewünschte Wildkammer in Auftrag geben.

 

Als Wunschstandort für die Wildkammer wurde eine Fläche auf dem Grundstück des Klärwerks Vimbuch (außerhalb des Betriebsgeländes) identifiziert. Dort steht bereits eine Fertiggarage, die als Wildverwahrstelle vom Landratsamt Rastatt -Veterinäramt- betrieben wird. Diese dient dazu, dass im Seuchenfall im Hinblick auf die Afrikanischen Schweinepest das erlegte Schwarzwild ordnungsgemäß von den Jägern entsorgt werden kann. Der Standort und die Konfiguration der Wildkammer wurde mit dem Leiter des Veterinäramtes des Landkreises Rastatt bereits besprochen. Hinsichtlich der konkreten Zusage für den gewünschten Standort seitens des Abwasserzweckverbandes müssen noch einzelne Detailfragen geklärt werden.

 

Die Verwaltung bittet den KUA um Bereitstellung von Mitteln der Jagdgenossenschaft in Höhe von max. 32.000,00 Euro für den Erwerb und Errichtung einer mobilen Wildkammer. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, den entsprechenden Antrag beim Land Baden-Württemberg auf Gewährung eines Zuschusses gemäß VwV InfraWild BW zu stellen. Falls eine Absage hinsichtlich des gewünschten Standortes erfolgt, wird die Verwaltung gebeten, einen anderen geeigneten Standort auf städtischem Grund und Boden ausfindig zu machen. Wird dennoch kein entsprechendes Grundstück gefunden oder reichen die bereitgestellten Mittel der Jagdgenossenschaft aufgrund eines erheblichen Zuschussausfalls nicht aus, soll die Anschaffung der Wildkammer vorerst nicht realisiert werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt sich um die Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl. Insgesamt stehen abzüglich der Rücklage im Wirtschaftsjahr 2020 ca. 34.880,00 Euro zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: