Betreff
Rotwildkonzeption Nordschwarzwald: 1. Umsetzung der Gebietskonzeption im Gemarkungsbereich der Stadt Bühl
Vorlage
VO/343/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

III.      Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Klima- und Umweltausschuss dankt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg, dem Forstamt Rastatt, dem Nationalpark Schwarzwald für die Zusammenarbeit und fachliche Begleitung bei der Erarbeitung des Entwurfs. Dem vorliegenden Entwurf und der freiwilligen Umsetzung der Zonierung wird auf den Flächen, die sich im Besitz der Stadt Bühl befinden zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die räumliche Umsetzung und die Konzeptionsergebnisse mit den lokalen Akteuren (Jagd, Tourismus) weiter zu entwickeln.

 

 


I. Sachverhalt:

I.        Sachverhalt:

 

Das Rotwildgebiet Nordschwarzwald ist mit ca. 105.000 ha das größte der fünf Rotwildgebiete Baden-Württembergs und spielt für den genetischen Austausch der Rotwildpopulation in Baden-Württemberg eine zentrale Rolle. Der Waldanteil liegt bei über 85% und besteht mehrheitlich aus Staats- und Kommunalwald. Das Rotwildgebiet ist eingebettet in den Naturpark Schwarzwald Mitte-Nord und erstreckt sich über sieben verschiedene Landkreise. Der Nationalpark Schwarzwald befindet sich inmitten des Rotwildgebietes.

 

Rotwild ist eine raumbeanspruchende Wildtierart, deren Management großräumig erfolgen sollte. Gerade im Nordschwarzwald machen unterschiedliche Waldbesitzarten, uneinheitliche Jagd- und Fütterungspraktiken, ungelenkte touristische Aktivitäten und unterschiedliche Ziel- und Wertvorstellungen der beteiligten Personen ein großräumiges Rotwildmanagement notwendig, aber auch schwierig. Die Dringlichkeit einer großräumigen Management-Konzeption ist durch folgende Entwicklungen in den letzten Jahren im Nordschwarzwald deutlich gestiegen:

• Veränderungen des Lebensraumes aufgrund großflächiger Sturmwürfe

• Anstieg der Rotwildbestände, insbesondere in den zentralen Bereichen des Rotwildgebietes

• Zunahme von Schälschäden aufgrund der oben genannten bedingten Entwicklungen

• Ausweisung eines Nationalparks mit entsprechender Zielsetzung

• zunehmender Wunsch nach der Erlebbarkeit von Rotwild.

 

Ziel der Rotwildkonzeption ist die Erarbeitung eines auf wildtierökologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen aufbauenden Planes für das Rotwildmanagement im Nordschwarzwald. Hiermit wurde die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg beauftragt. Im Rahmen des Projekts wurden bzw. werden noch folgende wildtierökologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen erhoben:

 

Wildtierökologische Grundlagen

• Raum-/Zeitverhalten des Rotwilds

• Bestandesentwicklung und räumliche Verteilung

• Bewertung des Lebensraums

• Wildschadensentwicklung

• Einfluss von Störungen

 

 

 

 

 

Sozialwissenschaftliche Grundlagen

• Einstellung und Verhalten der lokalen Akteure gegenüber dem Rotwild und dem Rotwildmanagement

• Beschreibung der Rollenverständnisse

 

 

Beteiligungsprozess

Zur Erarbeitung der Konzeption wurde ein mehrstufiger Beteiligungsprozess durchgeführt, bei dem alle Akteure die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche und Anforderungen an eine Konzeption einzubringen. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in eine räumliche Umsetzung gebracht werden.

 

Mit Beschluss des Wald- und Umweltausschusses vom 1.3.2018 wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt die räumliche Umsetzung der Konzeptionsergebnisse als Modellregion zu begleiten.

Die Ergebnisse der räumlichen Umsetzung und deren Kostenfolge für  die Flächen der Stadt Bühl werden dem Gemeinderat nach der Erfassung vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Planungsregion „Bühl/Baden-Baden/Gernsbach/Weisenbach“

Die Planungsregion setzt sich aus den Flächen der Stadt Bühl, Stadt Baden-Baden, Stadt Gernsbach, Gemeinde Weisenbach und einem Teil des Nationalpark Schwarzwald zusammen. Es wurden nur Flächen berücksichtigt die sich innerhalb des Rotwildgebiets Nordschwarzwald befinden.

 

Die räumliche Umsetzung erfolgt in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Ein Entwurf für die Planungsregion wurde in mehreren Sitzungen und in Zusammenarbeit mit Vertretern der beteiligten Städte, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg, dem Nationalpark Schwarzwald und dem Forstamt Rastatt erarbeitet.

 

Der Entwurf beinhaltet die Einteilung der Flächen in vier Zonen. (Siehe beiliegende Karte)

Dabei haben die Zonen unterschiedliche Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung, die Jagd und den Tourismus.

 

 

Verbreitungsgebiet

Rotwild kann dauerhaft oder temporär vorkommen. Die Dichte ist geringer als im Hauptverbreitungsgebiet und in den Wildruhebereichen. Die Bejagung orientiert sich an der waldbaulichen Zielsetzung aus dem forstlichen Gutachten, die Ziele werden flächig erreicht. Die Einrichtung und Durchführung von touristischen Angeboten und Veranstaltungen sind möglich.

Es finden somit keine Veränderungen zum bisherigen Status statt.

 

 

 

 

 

 

Hauptverbreitungsgebiet

Die Rotwilddichte ist höher als im Verbreitungsgebiet. Die Jagd soll möglichst störungsarm und revierübergreifend stattfinden. Hier findet die Wildstandsregulierung statt. In der Waldbewirtschaftung sollen die Lebensraumansprüche des Rotwildes stärker Berücksichtigung finden. Rotwild hat lokal Einfluss auf die Waldverjüngung und die Zielsetzung aus dem forstlichen Gutachten. Auf mindestens 80 % der Fläche müssen die waldbaulichen Ziele der Naturverjüngung jedoch erreichbar sein. In Abstimmung zwischen Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigten soll die Bejagung von Rotwild im Januar aus wildbiologischen Gründen langfristig zurückgestellt werden. Ausnahme: wenn beispielsweise im Nationalpark die Jagd eingestellt wird, kann es notwendig sein, die Bejagung im Januar fortzusetzen. Den Tourismus betreffend sollen ganzjährige Beunruhigung, Nachtveranstaltungen und Großveranstaltungen vermieden werden.

 

 

Wildruhebereich

Waldbewirtschaftung, Jagd und Tourismus orientieren sich am Ruhebedürfnis des Rotwildes. Das bedeutet, dass die Jagd nicht gänzlich aber in einem überwiegenden Teil des Jahres ruht (an 3 Tagen zwischen dem 15. Okt. und 15. Dez. kann/soll gejagt werden). Der Waldbau orientiert sich an den Bedürfnissen des Wildes. Schälschäden werden vom Grundeigentümer getragen. Forstliche Zielsetzungen treten in den Hintergrund. Im Wildruhebereich ist keine touristische Entwicklung möglich.

 

 

Walderlebnisbereich

Die touristische Entwicklung und Erholungsnutzung stehen im Vordergrund. Hier ist eine touristische Entwicklung in allen Bereichen möglich.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

II.       Finanzielle Auswirkungen

 

Die räumliche Umsetzung wird in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung erfolgen. Die Stadt Bühl wird die Inhalte der Rotwildkonzeption in ihre Pachtverträge übernehmen. Finanzielle Nachteile für den Waldbesitzer entstehen beim Auftreten von Schälschäden in den Wildruhebereichen. Diese werden vom Waldbesitzer getragen. Eine finanzielle Entschädigung in Form von Ökopunkten wird derzeit geprüft.

In Summe sollen durch die Umsetzung der Konzeption auf der Gesamtfläche Schälschäden und Wildverbiss durch Rotwild möglichst vermieden oder in einem vertretbaren Maß gehalten werden.

 

 


Anlagenverzeichnis: