II. Text für das Protokoll:
Oberbürgermeister
Schnurr spricht die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel
wie folgt vor:
„Ich gelobe Treue der Verfassung,
Gehorsam den Gesetzen und
gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich,
die Rechte der Stadt Bühl und der Ortschaft Eisental
gewissenhaft zu
wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach
Kräften zu fördern“
Der
neugewählte Ortsvorsteher bekräftigt die Verpflichtung durch Nachsprechen der
Worte „ich gelobe“.
I. Sachverhalt:
Der
vom Gemeinderat gewählte Ortsvorsteher ist vom Oberbürgermeister entsprechend
den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu verpflichten.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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