III.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorhaben Flst.Nr. 1973/5 zur Kenntnis und billigt die im Vorgriff auf den zukünftigen Bebauungsplan erteilten Befreiungen.
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben
liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Hindenburgstraße/Bahnhof. Geplant ist
der Anbau zur Aufnahme eines Automaten zur Leergutannahme südöstlich des
Bestandsgebäudes Ecke Luisenstraße/Steinstraße. Hierzu müssen die bestehenden
Fahrradstellplätze verlegt werden.
Der Anbau
besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Sandwichfassade und Alu-Welle. Die Höhe
der Anlage passt sich dem bestehenden Gebäude an und entspricht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Anbau liegt jedoch komplett außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche und überschreitet somit die zulässige
Baugrenze. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Im künftigen Bebauungsplan
„Campus Bühl“ ist die Überarbeitung des Baufensters geplant, so dass sich das
Bauvorhaben in den künftigen Bebauungsplan einfügen wird. Zudem erhält das Dach
als Ausgleich für die Überschreitung der Baugrenze sowie der Grundflächenzahl
eine Dachbegrünung. Durch den Anbau wird in diesem Bereich auch der
Außenbereich neu gestaltet. Damit wird es möglich, auf dem Grundstück einen
weiteren Baum zu pflanzen. Hierbei sind auch die Standardfestsetzungen der
Stadt Bühl zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu berücksichtigen. Aus den
genannten Gründen wird der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters
zugestimmt.
Im Zuge des Antrags für den Anbau ist auch der Antrag zur Sanierung des bestehenden Daches des Gesamtgebäudes eingegangen. Innerhalb der im Vorfeld mit Betreiber und Eigentümer geführten Gespräche wurden die Überlegungen zur Gesamtdachbegrünung oder anderweitiger Nutzungen geführt. Allerdings scheitern diese an der vorhandenen Statik, welche nicht so ertüchtigt werden kann, dass eine Dachbegrünung oder eine anderweitige Nutzung des Daches möglich wird.
Die in den
Planunterlagen auch dargestellten Werbeanlagen sind nicht Bestandteil des
Bauantrages. Diese sind nicht beantragt und werden somit auch nicht Bestandteil
der Baugenehmigung. Allerdings gilt, sobald sie beantragt würden: da sie sich
an der Stätte der Leistung befinden und da sie am Anbau geplant sind, werden
sie auch den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen müssen,
und somit die Vorgaben bezüglich des Einsatzes von insektenfreundlichen Lampen
und Leuchten bei Werbeanlagen berücksichtigen müssen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: