Betreff
Zuschüsse an die Bühler Sportvereine für die Teilnahme an Meisterschaften
Vorlage
VO/364/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Für die Kosten der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften werden nachstehenden Vereinen im Jahr 2020 folgende Zuschüsse gewährt: 

 

 

TV Bühl e.V. Gesamt                                                                                         1.902,92 €

Reit- u. Fahrverein St. Leonhard e.V.                                                                     52,92 €

Behinderten Sportverein                                                                                       192,94 €

Schützenverein Schartenberg e.V.                                                                    1.075,97 €

Taekwon-Do Schule Olymp                                                                                  445,41 €

Bushido Bühl e.V.                                                                                                  214,09 €

Turnier Tanz Club e.V.                                                                                          164,43 €

Bühler Boule Club e.V.                                                                                            21,17 €

SV Kappelwindeck                                                                                                  48,17 €

Schützenverein Alt Windeck e.V.                                                                          131,98 €

Gesamtbetrag                                                                                                     4.250,00 €

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Teilnahme von Bühler Sportvereinen an landesweiten Meisterschaften oder

anderen höherrangigen Wettkämpfen ist mit oft hohen Kosten verbunden. Für

Meldegebühren, Fahrtkosten und Übernachtungen haben 10 Bühler Sportvereine

beim Sportausschuss ihre Unterlagen mit Gesamtkosten über 16.278,10 € (Vorjahr

17.598,59 €) eingereicht. Der Sportausschuss hat sämtliche Belege und

Teilnahmescheine bereits geprüft und die eingereichten Gesamtkosten komplett

anerkannt.

 

Der Sportausschuss bittet im Namen seiner angeschlossenen Vereine hierzu um

einen Zuschuss und macht dazu folgenden Vorschlag:

 

 Verein

Melde-

Fahrt-

Über-

anerkannte

Gesamt-

 

Anteil an Gesamt-

Wettkampf-

zuschuss

 

gebühren

kosten

nachtung

kosten

kosten

insgesamt

 

 

4.250,00 €

Ausschüttungsquote 2020

 

 

 

 

in %

26,10 %

 

 

 

 

 

 

 

TV Bühl e.V.

 

 

 

 

 

 

> Schwimmen

2.016,00

1.011,40

1.196,00

4.223,40

25,9

1.102,67 €

> Leichtathletik

254,50

1.113,50

234,00

1.602,00

9,8

418,26 €

> Volleyball

200,00

171,08

1.092,00

1.463,08

9,0

381,99 €

TV Bühl e.V. Gesamt

2.470,50 

2.295,98

2.522,00

7.288,48

44,8

1.902,92 €

Reit- u. Fahrverein

St. Leonhard e.V.

104,90

97,80

0,00

202,70

1,2

52,92 €

Behinderten Sportverein

50,00

585,00

104,00

739,00

4,5

192,94

Schützenverein

Schartenberg e.V.

2.984,50

512,62

624,00

4.121,12

25,3

1.075,97 €

Taekwon-Do
Schule Olymp

980,00

726,00

0,00

1.706,00

10,5

445,41 €

Bushido Bühl e.V.

170,00

624,00

26,00

820,00

5,0

214,09 €

Turnier Tanz Club Bühl e.V.

35,00

490,80

104,00

629,80

3,9

164,43 €

Bühler Boule Club e.V.

55,00

0,00

26,00

81,00

0,5

21,17 €

SV Kappelwindeck

42,00

142,50

0,00

184,50

1,1

48,17

Schützenverein
Alt Windeck e.V.

97,50

252,00

156,00

505,50

3,1

131,98 €

Gesamt:

6.989,40

5.726,70

3.562,00

16.278,10

100 %

4.250,00 €   

 

 

 

Im Haushaltsplan 2020 der Stadt ist für die Teilnahme an Meisterschaften ein Pauschalbetrag von insgesamt 4.250 € eingestellt, der nach dem Vorschlag des Sport­ausschusses unter den Vereinen anteilig nach ihren eingereichten bzw. anerkannten Kosten aufgeteilt werden soll. Dieser Verteilungsschlüssel wurde auch in den Vorjahren so angewandt.

 

Die Bundesligamannschaft der Abteilung Volleyball des TV Bühl ist – wie in den letzten Jahren auch – in dieser Verteilung nicht berücksichtigt, da sie eine GmbH (kein Verein) ist und außerdem ihre besonders hohen Kosten eine angemessene Berücksichtigung anderer Vereine oder Abteilungen unmöglich machen würden.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage der etwa gleich hohen wie im Vorjahr eingereichten und anerkannten Kosten ergibt sich für jeden Verein eine Zuschussquote von 26,10 %, im Vorjahr betrug die Quote 24,15 % bei anerkannten Gesamtkosten von 16.278,10 €. Die Mittel sind unter PC 4210 – Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 306) bereitgestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis: