Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl von Januar bis März 2020
Vorlage
VO/366/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die in der Anlage einzeln aufgeführten Spenden / Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO im Namen der Stadt Bühl an.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Durch eine Ergänzung der Gemeindeordnung in § 78 Abs. 4, die am 18.02.2006 in Kraft getreten ist, wurde das Verfahren im Umgang mit „Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ neu geregelt. Hiernach darf über die Annahmen der bisher eingegangenen Zuwendungen an die Stadt Bühl nur der Gemeinderat endgültig entscheiden. Die Befugnis über die Spendenannahme wurde vom Gemeinderat nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen. Als Zuwendung gelten nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachspenden.

 

In der Anlage sind sämtliche Zuwendungsbeträge und Sachspenden mit ihrem Geldwert einzeln mit Datum und Zuwendungszweck (soweit einer genannt wurde) aufgeführt. Es handelt sich hierbei um die bei der Stadtkasse eingegangenen Zuwendungen im Zeitraum von Januar bis März 2020 über die in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Spenden handelt es sich um in der Regel nicht im Haushaltsplan veranschlagte Mehrerträge.

 

 


Anlagenverzeichnis: