Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den
Naturpark über das Ergebnis der Beratung zu informieren.
Als Teilnehmer an der „Ideen-Werkstatt
Gemeinderäte“ werden folgende drei Mitglieder benannt:
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Der Naturpark Schwarzwald
Mitte/Nord blickt ins Jahr 2030 und schreibt seinen Naturpark-Plan fort. Als
Leitfaden für die Entwicklung des Naturparks werden darin inhaltliche
Schwerpunkte, Ziele und Projekte für die zukünftige Naturparkarbeit festgeschrieben.
Wo geht die weitere Reise hin? Welche Spuren wollen wir für die Zukunft
hinterlassen?
Mit Blick auf die vergangenen
Jahre, aktuellen Rahmenbedingungen und Zukunftstrends richtet der Naturpark
Schwarzwald Mitte/Nord seinen Kompass für die kommenden Jahre neu aus: Welche
Ziele sollte sich der Naturpark setzen? Welche Projektideen gibt es? Welche
Vision wird für die Zukunft entwickelt?
In einem vielseitigen
Dialogprozess lädt der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord im gesamten Jahr 2020
Mitglieder, Gemeinderäte, Partner, ehrenamtliche Akteure und Interessierten
ein, eine starke Vision, strategische Ziele und Projektideen für den Naturpark
Schwarzwald Mitte/Nord zu erarbeiten.
Info-Tour Gemeinderäte
Bühl bildet zusammen mit
insgesamt 106 Mitgliedsgemeinden und -städten die Basis des Naturparks
Schwarzwald Mitte/Nord. Die Fortschreibung des Naturpark-Plans 2030 wird zum
Anlass genommen den Mitgliedern des Gemeinderates, den Naturpark und seine
Arbeit vorzustellen.
Der Naturpark lädt ein, an
dessen zukünftiger Entwicklung mitzuwirken und somit die Weiterentwicklung der
Naturparkregion gemeinsam zu denken und zu gestalten.
Der Naturpark hat hierzu
Fragen auf beigefügtem Fragebogen entwickelt. Die Verwaltung hat im Vorfeld die
Fragen näher betrachtet und einen Vorschlag für den Gemeinderat vorbereitet.
Dieser Fragenkatalog wird Bestandteil zur Behandlung und dem Gespräch zum
Tagesordnungspunkt sein.
Ideen-Werkstatt Gemeinderäte
Des Weiteren lädt der Naturpark über beigefügte Einladung zu
einer Ideen-Werkstatt speziell für Gemeinderäte ein. Die Anmeldung bei der
Naturpark-Geschäftsstelle erfolgt über die Verwaltung.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie musste der ursprünglich
geplante Termin am 29.04.2020 verschoben werden. Er wird in Abhängigkeit von
der weiteren Entwicklung neu festgelegt. Die Gemeinden werden über den neuen
Termin rechtzeitig informiert.
Sachverhalt:
Keine
Anlagenverzeichnis: