I. Beschlussvorschlag:
(a) Der Gemeinderat beschließt, für die
städtischen Kindertageseinrichtungen auf die Erhebung von Elternentgelten
im Monat April 2020 zu verzichten.
(b) Der Gemeinderat beschließt, für Eltern,
deren Kinder im Monat Mai 2020 in den städtischen Kindertageseinrichtungen
betreut werden, ein Elternentgelt i. H. v. 50 % des für die Eltern maßgeblichen
Entgeltsatzes zu erheben.
(c)Der Gemeinderat beschließt, ab dem Monat
Juni 2020 wieder für alle Eltern, deren Kinder betreut werden, dass volle
Elternentgelt zu erheben.
(d) Der Gemeinderat beschließt, die für die
Monate April und Mai 2020 gewährte Soforthilfe des Landes i. H. v. 50 % an die
kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten.
I. Sachverhalt
Seit dem 17. März 2020 sind sämtliche Kindertageseinrichtungen in
Baden-Württemberg geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu
verzögern. Mit Inkrafttreten der letzten Änderung zur Corona-Verordnung wurde
die Schließung der Kindertageseinrichtungen nochmals bis zunächst
einschließlich dem 15. Juni 2020 verlängert.
Für die Monate April und Mai 2020 wurden von den Trägern der Bühler
Kindertageseinrichtungen die Elternentgelte für die Betreuung der Kinder
zunächst ausgesetzt.
Seither werden in den Kindertageseinrichtungen nur Kinder im Rahmen einer
sog. Notfallbetreuung betreut; ab dem 19. Mai erfolgte der Einstieg in einen
eingeschränkten Regelbetrieb mit der Wiederaufnahme aller Vorschulkinder sowie
den Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf.
Da nach derzeitigem Stand bis mind. zum 15. Juni kein vollständig regulärer
Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden kann, wird – in
Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern der Stadt Bühl –
vorgeschlagen, für den Monat April 2020 gänzlich auf die Erhebung von
Elternentgelten zu verzichten. Für den Monat Mai 2020 soll für alle Kinder, die
sich in der Notfallbetreuung befinden (= i. d. R. mit einer verkürzten
Inanspruchnahme der Betreuungszeiten gegenüber dem Regelbetrieb) sowie für die
Kinder, die ab dem 19. Mai in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen
werden, ein Elternentgelt i. H. v. 50 % des maßgeblichen Entgeltsatzes erhoben
werden. Ab Juni 2020 ist sodann vorgesehen, bei allen Eltern, deren Kinder in
den 18 Kindertageseinrichtung betreut werden, wieder das volle Elternentgelt zu
veranlagen.
Das Land hat den Kommunen im April und Mai 2020 eine Soforthilfe von
jeweils 100 Mio. € zukommen lassen.
Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben in einem
gemeinsamen Rundschreiben vom 11.05.2020 darauf hingewiesen, dass die beiden
Raten als Abschlagszahlungen auf die Mehraufwendungen und Mindererträge der
Kommunen aufgrund der Corona-Krise in den Monaten März bis Mai 2020 zu
verstehen sind. Ausweislich der Pressemitteilungen des Staatsministeriums
sollen die Kommunen vor allem in die Lage versetzt werden, den Eltern die
Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Einrichtungen (Kindertagesstätten,
Kindergärten….) zu erstatten. Allerdings handelt es sich hierbei um
Abschlagsbeträge, für die es keine Festlegung über konkrete Verwendungszwecke
gibt. Sie sind auch als erste Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen,
die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen können, zu sehen.
Der Städtetag BW teilt in seinem Rundschreiben vom 11.05.2020 mit, dass
„die Kommunalen Landesverbände die jetzige Soforthilfe so verstehen, dass ein
Teil davon als Abschlagszahlung auf eine später erfolgende, vollständige
Erstattung der Beitrags- und Gebührenausfälle sowohl bei den Kommunen als auch
bei den kirchlichen und freien Trägern der Kinderbetreuung zu verstehen ist“.
Die Stadt hat aus dem Soforthilfeprogramm für die Gemeinden für April 2020
einen Betrag von 187.093 € und für Mai 2020 von 207.120 €, zusammen damit
394.213 € erhalten.
Die Abschlagszahlungen wurden zu 50 % entsprechend dem FAG nach den
(gewichteten) Einwohnern und zu 50 % nach den gewichteten Kinderzahlen U3 und
Ü3 ausgewiesen.
In einem Gespräch mit den kirchlichen und freien Kindergartenträgern und
den Fraktionsvorsitzenden am 14.05.2020 hat die Verwaltung deshalb
vorgeschlagen, dass – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – zunächst
50 % der uns zugeflossenen Soforthilfe, dies sind 197.107 €, an
die kirchlichen und freien Träger (ohne Berücksichtigung der
städtischen Kindergärten) als Abschlag ausgezahlt werden und vor einer
endgültigen Entscheidung die genaue Abrechnung (Pressemitteilung des Landes vom
27.03.2020) bzw. auch die angekündigten Empfehlungen/Hinweise des Städtetages zur
Behandlung der Soforthilfen abgewartet werden. Damit sind die bei den
kirchlichen und freien Trägern im April 2020 entstandenen Mindereinahmen
vollständig sowie im Mai 2020 teilweise abgedeckt.
Die weiteren 50 % der Abschlagzahlungen werden einerseits zur Deckung der
in den städtischen Kindergärten entstandenen Mindereinnahmen, aber auch –
entsprechend der Ausführungen in sämtlichen Rundschreiben der Verbände sowie
den Pressemitteilungen des Landes – zur teilweisen Deckung von Mindereinnahmen
in anderen Bereichen verwendet.
Diese Vorgehensweise wird von den Trägern einstimmig mitgetragen.
II. Finanzielle
Auswirkungen:
Mindereinnahmen
i. H. v. rd. 25.000,-- € / Monat in den Monaten April und Mai 2020 für die
städtischen Kindertageseinrichtungen; eine Unterstützung erhalten die Kommunen
über eine Soforthilfe des Landes.
Anlagenverzeichnis: