Betreff
Städtische Kindertageseinrichtungen; Erhebung von Elternentgelten für die Monate April, Mai und Juni
Vorlage
VO/377/2020
Art
Vorlage

I.       Beschlussvorschlag:

 

(a)  Der Gemeinderat beschließt, für die städtischen Kindertageseinrichtungen auf die Erhebung von Elternentgelten im  Monat April 2020 zu verzichten.

(b)  Der Gemeinderat beschließt, für Eltern, deren Kinder im Monat Mai 2020 in den städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, ein Elternentgelt i. H. v. 50 % des für die Eltern maßgeblichen Entgeltsatzes zu erheben.

(c)Der Gemeinderat beschließt, ab dem Monat Juni 2020 wieder für alle Eltern, deren Kinder betreut werden, dass volle Elternentgelt zu erheben.

(d)  Der Gemeinderat beschließt, die für die Monate April und Mai 2020 gewährte Soforthilfe des Landes i. H. v. 50 % an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten.

 

 


I.       Sachverhalt

 

Seit dem 17. März 2020 sind sämtliche Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Mit Inkrafttreten der letzten Änderung zur Corona-Verordnung wurde die Schließung der Kindertageseinrichtungen nochmals bis zunächst einschließlich dem 15. Juni 2020 verlängert.

 

Für die Monate April und Mai 2020 wurden von den Trägern der Bühler Kindertageseinrichtungen die Elternentgelte für die Betreuung der Kinder zunächst ausgesetzt.

 

Seither werden in den Kindertageseinrichtungen nur Kinder im Rahmen einer sog. Notfallbetreuung betreut; ab dem 19. Mai erfolgte der Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb mit der Wiederaufnahme aller Vorschulkinder sowie den Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf.

 

Da nach derzeitigem Stand bis mind. zum 15. Juni kein vollständig regulärer Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden kann, wird – in Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern der Stadt Bühl – vorgeschlagen, für den Monat April 2020 gänzlich auf die Erhebung von Elternentgelten zu verzichten. Für den Monat Mai 2020 soll für alle Kinder, die sich in der Notfallbetreuung befinden (= i. d. R. mit einer verkürzten Inanspruchnahme der Betreuungszeiten gegenüber dem Regelbetrieb) sowie für die Kinder, die ab dem 19. Mai in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden, ein Elternentgelt i. H. v. 50 % des maßgeblichen Entgeltsatzes erhoben werden. Ab Juni 2020 ist sodann vorgesehen, bei allen Eltern, deren Kinder in den 18 Kindertageseinrichtung betreut werden, wieder das volle Elternentgelt zu veranlagen.

 

Das Land hat den Kommunen im April und Mai 2020 eine Soforthilfe von jeweils 100 Mio. € zukommen lassen.

 

Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 11.05.2020 darauf hingewiesen, dass die beiden Raten als Abschlagszahlungen auf die Mehraufwendungen und Mindererträge der Kommunen aufgrund der Corona-Krise in den Monaten März bis Mai 2020 zu verstehen sind. Ausweislich der Pressemitteilungen des Staatsministeriums sollen die Kommunen vor allem in die Lage versetzt werden, den Eltern die Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten….) zu erstatten. Allerdings handelt es sich hierbei um Abschlagsbeträge, für die es keine Festlegung über konkrete Verwendungszwecke gibt. Sie sind auch als erste Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen können, zu sehen.

 

Der Städtetag BW teilt in seinem Rundschreiben vom 11.05.2020 mit, dass „die Kommunalen Landesverbände die jetzige Soforthilfe so verstehen, dass ein Teil davon als Abschlagszahlung auf eine später erfolgende, vollständige Erstattung der Beitrags- und Gebührenausfälle sowohl bei den Kommunen als auch bei den kirchlichen und freien Trägern der Kinderbetreuung zu verstehen ist“.

 

Die Stadt hat aus dem Soforthilfeprogramm für die Gemeinden für April 2020 einen Betrag von 187.093 € und für Mai 2020 von 207.120 €, zusammen damit 394.213 € erhalten.

 

Die Abschlagszahlungen wurden zu 50 % entsprechend dem FAG nach den (gewichteten) Einwohnern und zu 50 % nach den gewichteten Kinderzahlen U3 und Ü3 ausgewiesen.

 

In einem Gespräch mit den kirchlichen und freien Kindergartenträgern und den Fraktionsvorsitzenden am 14.05.2020 hat die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, dass – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – zunächst 50 % der uns zugeflossenen Soforthilfe, dies sind 197.107 €, an die kirchlichen und freien Träger (ohne Berücksichtigung der städtischen Kindergärten) als Abschlag ausgezahlt werden und vor einer endgültigen Entscheidung die genaue Abrechnung (Pressemitteilung des Landes vom 27.03.2020) bzw. auch die angekündigten Empfehlungen/Hinweise des Städtetages zur Behandlung der Soforthilfen abgewartet werden. Damit sind die bei den kirchlichen und freien Trägern im April 2020 entstandenen Mindereinahmen vollständig sowie im Mai 2020 teilweise abgedeckt.

 

Die weiteren 50 % der Abschlagzahlungen werden einerseits zur Deckung der in den städtischen Kindergärten entstandenen Mindereinnahmen, aber auch – entsprechend der Ausführungen in sämtlichen Rundschreiben der Verbände sowie den Pressemitteilungen des Landes – zur teilweisen Deckung von Mindereinnahmen in anderen Bereichen verwendet.

 

Diese Vorgehensweise wird von den Trägern einstimmig mitgetragen.

 

 


II.   Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen i. H. v. rd. 25.000,-- € / Monat in den Monaten April und Mai 2020 für die städtischen Kindertageseinrichtungen; eine Unterstützung erhalten die Kommunen über eine Soforthilfe des Landes.

 

 


Anlagenverzeichnis: