Betreff
Fortschreibung Generalentwässerungsplan Kernstadt (mit Kappelwindeck und Rittersbach)
Vorlage
VO/383/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

          Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Büro Zink Ingenieure, Lauf, einen Ingenieurvertrag über die im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans Kernstadt zu erbringenden Ingenieurleistungen, auf Grundlage der HOAI, abzuschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

          Der Generalentwässerungsplan 1999 für die Kernstadt und die Stadtteile wurde im Jahr 2000 vorgelegt. In den letzten 11 Jahren wurden umfangreiche Sanierungen, Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Kanalnetz durchgeführt. Weiterhin ergeben sich neuere Grundlagen hinsichtlich der Niederschlagsstatistik und den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den technischen Vorschriften für das Kanalnetz. Mit den GAG-Daten liegen Informationen über die befestigten Flächen vor.

Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet und ein gesamtheitlicher Sanierungsprioritätenplan erstellt. Die Stadt Bühl plant auf der Basis der neuesten Daten und den aktuellen technischen Vorschriften eine hydrologisch-hydraulischen Untersuchung des Mischwasser- / Regenwasser-Kanalnetzes durchzuführen. Ziel ist es, die geplanten Maßnahmen zu optimieren. Unter Berücksichtigung der Struktur des bestehenden Kanalsystems ist eine stadtteilweise Bearbeitung in verschiedenen Zeitabschnitten geplant.

          Die Zusammenstellung auf Basis des aktuellen Kanalkatasters für die Kernstadt (mit Kappelwindeck und Rittersbach) sind RW-Kanal ca. 46.512 m, SW-Kanal ca. 36.343 m und MW-Kanal ca. 29.161 m insgesamt eine Kanalnetzlänge von ca. 112.016 m.

          Für die definierten Bereiche werden weitgehende Überlegungen angestellt, wie durch örtliche Maßnahme ein ausreichender Überflutungsschutz für die Bebauung realisiert werden kann.

          Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Honorarangebot des Büro Zink-Ingenieure, Lauf, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor. Die vorläufige Bruttohonorarsumme beträgt 150.641,04 €.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: