Betreff
Änderung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten
Vorlage
VO/386/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Sperrzeit von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag für die Außenbewirtschaftungen der Bühler Gaststätten bis zum 30. Oktober 2020 auf 24:00 Uhr festzusetzen

 


I. Sachverhalt:

 

Die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten ist in Anlehnung an die TA-Lärm in den Konzessionen generell auf 22:00 Uhr (Beginn Nachtruhe) festgesetzt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juli 2012 wurde ermöglicht, den Sperrzeitbeginn für die Außenbewirtschaftungen für alle Gaststätten in Bühl auf 23:00 Uhr festzulegen. Von diesem Angebot hat die überwiegende Zahl der in der Innenstadt vertretenen Gaststätten Gebrauch gemacht.

 

Im Zusammenhang mit den Corona-Pandemie bedingten Betriebsschließungen und den mittlerweile geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und den damit verbundenen existenziellen Umsatzeinbußen wird vorgeschlagen, für die Sommermonate 2020 die Sperrzeiten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag auf 24:00 Uhr zu verkürzen. Diese Ausnahme soll bis 30. Oktober 2020 befristet werden.

 

Vor allem kleinere Gaststätten stehen vor dem Problem, dass die Reduzierung der Sitzplätze innerhalb und außerhalb der Gaststätten einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb nicht ermöglicht. Durch die Erweiterung der Betriebszeit wird versucht, eine verbesserte Situation zu schaffen. Die zu berücksichtigenden Bedenken der Anwohner hinsichtlich zu erwartender Lärmbelästigungen sollen durch zielführenden Auflagen, die von den Gastwirten zu erfüllen sind, entkräftet werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: