III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Sperrzeit von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag für die Außenbewirtschaftungen der Bühler Gaststätten bis zum 30. Oktober 2020 auf 24:00 Uhr festzusetzen
I.
Sachverhalt:
Die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten ist in Anlehnung
an die TA-Lärm in den Konzessionen generell auf 22:00 Uhr (Beginn Nachtruhe)
festgesetzt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juli 2012 wurde ermöglicht, den
Sperrzeitbeginn für die Außenbewirtschaftungen für alle Gaststätten in Bühl auf
23:00 Uhr festzulegen. Von diesem Angebot hat die überwiegende Zahl der in der
Innenstadt vertretenen Gaststätten Gebrauch gemacht.
Im Zusammenhang mit den Corona-Pandemie bedingten Betriebsschließungen und
den mittlerweile geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und den damit
verbundenen existenziellen Umsatzeinbußen wird vorgeschlagen, für die
Sommermonate 2020 die Sperrzeiten von Freitag auf Samstag und Samstag auf
Sonntag auf 24:00 Uhr zu verkürzen. Diese Ausnahme soll bis 30. Oktober 2020
befristet werden.
Vor allem kleinere Gaststätten stehen vor dem Problem, dass die Reduzierung
der Sitzplätze innerhalb und außerhalb der Gaststätten einen wirtschaftlich
sinnvollen Betrieb nicht ermöglicht. Durch die Erweiterung der Betriebszeit
wird versucht, eine verbesserte Situation zu schaffen. Die zu
berücksichtigenden Bedenken der Anwohner hinsichtlich zu erwartender
Lärmbelästigungen sollen durch zielführenden Auflagen, die von den Gastwirten
zu erfüllen sind, entkräftet werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: