Betreff
Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“ in Bühl, Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, Satzungsbeschluss zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
VO/391/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ mit Abgrenzungsplan vom 12.05.2020.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 23.10.2019 hat der Gemeinderat den Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen, auf deren Basis dann das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet wurde, zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung 2020 Landessanierungsprogramm beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.

 

Am 01.04.2020 wurde die Stadt Bühl vom Ministerium informiert, dass der am 25.10.2019 gestellte Aufnahmeantrag positiv beschieden wurde. Der Zuwendungsbescheid vom 07.04.2020, Förderrahmen 1,4 Mio. €, ging am 16.04.2020 bei der Verwaltung ein. Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss des Gemeinderates zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind somit gegeben.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen konnte eine deutliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen festgestellt werden. Darüber hinaus bestehen im Gebiet, neben den privaten Missständen, auch Missstände im öffentlichen Bereich und bei Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Gemäß dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen ist das umfassende Sanierungsverfahren anzuwenden. In diesem Verfahren fallen auch Ausgleichsbeträge nach den §§ 152 - 156a BauGB an.

 

Bereits jetzt vor Beginn der Sanierung ist daher ein Wertgutachten von der Stadt Bühl in Auftrag zu geben.

 

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 dem Beschluss zur Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen einstimmig zugestimmt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Begleitung und Durchführung des Verfahrens und für Fremdaufwand wird im Haushaltsjahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 50.000,00 € gerechnet, welcher im Haushaltsplan im Profitcenter 5110-Stadtentwicklung eingestellt und durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt wurde (S. 381, Investitionsauftrag I51104000080).

 

Es darf insgesamt mit der Zuweisung von Sanierungsmitteln in Höhe von            1,4 Mio. € gerechnet werden.

 

 


Anlagenverzeichnis: