III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die
Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ mit Abgrenzungsplan vom 12.05.2020.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 23.10.2019 hat der
Gemeinderat den Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen, auf deren
Basis dann das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
erarbeitet wurde, zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den
Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung 2020 Landessanierungsprogramm
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu
stellen.
Am 01.04.2020 wurde die Stadt Bühl vom
Ministerium informiert, dass der am 25.10.2019 gestellte Aufnahmeantrag positiv
beschieden wurde. Der Zuwendungsbescheid vom 07.04.2020, Förderrahmen 1,4 Mio.
€, ging am 16.04.2020 bei der Verwaltung ein. Die Voraussetzungen für den
Satzungsbeschluss des Gemeinderates zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
sind somit gegeben.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen
konnte eine deutliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen festgestellt
werden. Darüber hinaus bestehen im Gebiet, neben den privaten Missständen, auch
Missstände im öffentlichen Bereich und bei Gemeinschaftseinrichtungen.
Gemäß dem Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen ist das umfassende Sanierungsverfahren anzuwenden. In diesem
Verfahren fallen auch Ausgleichsbeträge nach den §§ 152 - 156a BauGB an.
Bereits jetzt vor Beginn der Sanierung ist
daher ein Wertgutachten von der Stadt Bühl in Auftrag zu geben.
Der Technische Ausschuss hat in seiner
Sitzung am 28.05.2020 dem Beschluss zur Sanierungssatzung „Südlicher
Stadteingang“ zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen einstimmig
zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Begleitung und Durchführung des
Verfahrens und für Fremdaufwand wird im Haushaltsjahr 2020 mit einem Betrag in
Höhe von 50.000,00 € gerechnet, welcher im Haushaltsplan im Profitcenter
5110-Stadtentwicklung eingestellt und durch den Gemeinderat zur Verfügung
gestellt wurde (S. 381, Investitionsauftrag I51104000080).
Es darf insgesamt mit der Zuweisung von
Sanierungsmitteln in Höhe von
1,4 Mio. € gerechnet werden.
Anlagenverzeichnis: