Betreff
Citylinie; Vereinbarung über die Finanzierung der Busleistungen zwischen Landkreis Rastatt und Stadt Bühl
Vorlage
VO/397/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung über die Finanzierung der Busleistungen des Stadtverkehrs Bühl zwischen der Stadt Bühl und dem Landkreis Rastatt zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung des Kreistages wurde am 26. Mai 2020  über die Vergabe der Leistungen zum Betrieb des Stadtverkehrs Bühl (Citylinie) für acht Jahre mit Option auf weitere zwei Jahre entschieden.

 

Den Auftrag mit dem preisgünstigsten Angebot erhielt die Firma Faller aus Bühl für den jährlichen Zuschussbetrag von 836.295,01 Euro.  Leistungsbeginn ist der 13. Dezember 2020.

 

Der Vergabeentscheidung ist ein Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage der für ÖPNV-Dienstleistungen einschlägigen EU-Verordnung 1370/2007 vorausgegangen.

 

Der Landkreis Rastatt hat als Aufgabenträger des ÖPNV im Busverkehr die Ausschreibung des Linienbündels Stadtverkehr Bühl (Citylinie) übernommen. Da die Citylinie durch die Stadt Bühl finanziert wird, ist eine entsprechende bilaterale Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis abzuschließen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der städtische Zuschussbetrag beträgt 6.690.360,06 Euro oder gemittelt über acht Jahre 836.295,01 Euro ohne Dynamisierung.

 


Anlagenverzeichnis:

Vereinbarung