Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des Eigenbetriebs Breitbandnetz
Vorlage
VO/407/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 fest.

 

1.    Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 erteilt.                                                                     

2.    Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                    

3.    Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 werden gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                                                

4.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung der Eröffnungsbilanz und der beiden Jahresabschlüsse mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 des Eigenbetriebs Breitbandnetz sowie die beiden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 wurden am 14.01.2020 aufgestellt und 20.01.2020 dem Fachbereich Revision am zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Der Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurde am 07.05.2020, die Berichte über die Durchführung der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und des Jahresabschlusses 2018 jeweils mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurden am 11.05.2020 ausgefertigt.

 

Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die beiden Jahresabschlüsse konnten nicht fristgerecht aufgestellt werden, da das Rechenzentrums Karlsruhe (ITEOS) erhebliche Schwierigkeiten mit der Verbuchung einzelner Positionen und deren Darstellung in der Rechnungslegung hatte, die erst gegen Ende des vergangenen Jahres gelöst werden konnten.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung der Fehlbeträge in den beiden Jahresabschlüssen erfolgt über den städtischen Haushalt und sind dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Produktgruppe 5360 „Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 412) veranschlagt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: