III.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der
Gemeinderat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse
2017 und 2018 fest.
1. Für
den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für die
Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 erteilt.
2. Die
örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß §
111 GemO ist erfolgt.
3. Die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 werden
gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung der Eröffnungsbilanz und der beiden Jahresabschlüsse mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I.
Sachverhalt:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 des
Eigenbetriebs Breitbandnetz sowie die beiden Jahresabschlüsse 2017 und 2018
wurden am 14.01.2020 aufgestellt und 20.01.2020 dem Fachbereich Revision am zur
Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Der Bericht über die Durchführung der
örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit Bestätigungsvermerk für den
Gemeinderat wurde am 07.05.2020, die Berichte über die Durchführung der
örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und des Jahresabschlusses
2018 jeweils mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurden am 11.05.2020
ausgefertigt.
Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die
beiden Jahresabschlüsse konnten nicht fristgerecht aufgestellt werden, da das
Rechenzentrums Karlsruhe (ITEOS) erhebliche Schwierigkeiten mit der Verbuchung
einzelner Positionen und deren Darstellung in der Rechnungslegung hatte, die
erst gegen Ende des vergangenen Jahres gelöst werden konnten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der
Fehlbeträge in den beiden Jahresabschlüssen erfolgt über den städtischen
Haushalt und sind dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der
Produktgruppe 5360 „Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 412)
veranschlagt.
Anlagenverzeichnis: