III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine
für das Jahr 2020 wie folgt zu gewähren:
- Gesangverein
Altschweier 713,-- €
- Gesangverein Vimbuch 1.783,--
€
- Gesangverein
Weitenung 713,-- €
- Männergesangverein
Harmonie Bühl 535,-- €
- Bühler Frauenchor 535,-- €
- Gesangverein
Kappelwindeck 535,-- €
- Kirchenchor
Altschweier 178,-- €
- Kirchenchor Eisental 178,-- €
- Kirchenchor Neusatz 178,-- €
- Kirchenchor Weitenung 178,-- €
- Kirchenchor „St.
Peter und Paul“ Bühl 297,-- €
- Kirchenchor „St.
Maria“ Kappelwindeck 178,-- €
- Ev.
Kirchen-/Posaunenchor Bühl 178,-- €
- Bühne 1 1.070,--
€
- Musikverein
Altschweier 2.139,--
€
- Musikverein Balzhofen 2.615,--
€
- Musikverein Eisental 2.615,--
€
- Musikverein Moos 2.139,--
€
- Musikverein Neusatz 3.090,--
€
- Musikverein Oberbruch 2.139,--
€
- Musikverein Vimbuch 2.615,--
€
- Musikverein Weitenung 2.139,--
€
- Musikverein
Kappelwindeck 2.615,--
€
- Fanfarenzug „Windeck“
Bühl 1.188,--
€
- Kammerorchester Bühl
– Achern 713,-- €
- NG „Allda“
Kappelwindeck 654,-- €
- Dorfgemeinschaft
Balzhofen 475,-- €
- NG „Mondglunkerle“
Weitenung 475,-- €
- Schartenberghexen
Eisental 594,-- €
- NG „Feurio Vimbi“ 475,-- €
- Bühler Hexen 654,-- €
- NG „Niesatzer Hurzle“ 416,-- €
35.000,-- €
I.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2018 gelten neue Kriterien zur Förderung der kulturtreibenden
Vereine.
Die maßgeblichen Eckpunkte der von der AG Vereinsförderung erarbeiteten und
vom Gemeinderat verabschiedeten Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
- die Vereine werden
nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen an die
Verbände eine entscheidende Größe.
- Vereine, die sich in
der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der Sportförderung
– höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle (=
„Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
- die jeweiligen
Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und
sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und
Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu
schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu
beschaffen.
- darüber hinaus spielt
auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile
„zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und
kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das
Gemeinwesen engagiert soll einen höheren Fördersatz erhalten können.
- Fastnachtsvereine,
die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind,
haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung
zu erhalten.
Im Jahr 2019 wurden Zuschüsse i. H. v. 35.000,-- € an die kulturtreibenden
Vereine ausbezahlt; der gleiche Förderrahmen ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Aufgrund der Corona-Situation konnte das umfangreiche Antragsverfahren und
eine Tagung der AG Vereinsförderung zur vereinbarten weiteren Fortschreibung
der Zuschusskriterien nicht mehr im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden.
Zur Vereinfachung wird daher vorgeschlagen, in diesem Jahr die Zuschüsse an
die kulturtreibenden Vereine nochmals auf Basis der für das Jahr 2019 gewährten
Förderung auszubezahlen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Gewährung von
Zuschüssen i. H. v. 35.000,-- €; die Haushaltmittel hierfür stehen zur
Verfügung.
Anlagenverzeichnis: