Betreff
Einziehung der Verkehrsfläche Flst.Nr. 80 in Bühl-Weitenung
Vorlage
VO/414/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Einziehung des Weges auf Flst. Nr. 80, Weitenunger Straße in Bühl-Weitenung.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Stadt Bühl ist Eigentümerin des als Verkehrsfläche ausgewiesene Grundstücks Flst. Nr. 80 in Bühl-Weitenung, Weitenunger Straße, Größe: 213 m². Der Fußweg wird nicht oder in sehr geringem Umfang genutzt und ist teilweise bereits zugewachsen.

 

Es ist deshalb beabsichtigt, die Fläche an die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, Flst.Nr. 81, Weitenunger Str. 11 zu veräußern. Dieses Grundstück kann nur über ein benachbartes Grundstück angefahren werden und könnte durch den Erwerb dieses Grundstücks eine eigene Zufahrt anlegen. Seitens der Stadtverwaltung wird dieser Weg nicht benötigt, durch die Einziehung und Veräußerung des Grundstücks werden Unterhaltungskosten eingespart.

 

Der Ortschaftsrat Weitenung hat in seiner Sitzung vom 22.Juni.2020 der Einziehung des Weges einstimmig zugestimmt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlagenverzeichnis: