III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Einziehung des Weges auf Flst. Nr. 80,
Weitenunger Straße in Bühl-Weitenung.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl ist Eigentümerin des als Verkehrsfläche ausgewiesene
Grundstücks Flst. Nr. 80 in Bühl-Weitenung, Weitenunger Straße, Größe: 213 m².
Der Fußweg wird nicht oder in sehr geringem Umfang genutzt und ist teilweise
bereits zugewachsen.
Es ist deshalb beabsichtigt, die Fläche an die Eigentümer des angrenzenden
Grundstücks, Flst.Nr. 81, Weitenunger Str. 11 zu veräußern. Dieses Grundstück
kann nur über ein benachbartes Grundstück angefahren werden und könnte durch
den Erwerb dieses Grundstücks eine eigene Zufahrt anlegen. Seitens der
Stadtverwaltung wird dieser Weg nicht benötigt, durch die Einziehung und
Veräußerung des Grundstücks werden Unterhaltungskosten eingespart.
Der Ortschaftsrat Weitenung hat in seiner Sitzung vom 22.Juni.2020 der
Einziehung des Weges einstimmig zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: