Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
VO/423/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

3.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

 

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Mai 2020 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahres-abschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 29. Juni 2020 vorberaten  und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt.

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Bilanz Konzern 2019

- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern 2019
- Lagebericht Konzern 2019