III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss
zum 31.12.2019 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung
gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad
Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden
Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte
überschreiten.
Die
Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im Mai 2020 den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahres-abschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und
an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung
obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 29. Juni 2020 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis:
- Bilanz Konzern 2019
- Gewinn- und
Verlustrechnung Konzern 2019
- Lagebericht Konzern 2019