Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015
a) Stellungnahmen der Fraktionen
b) Beschluss der Haushaltssatzung 2015 und des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
TEST VO/098/2015
Art
Vorlage

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2015 sowie den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.

 

 


Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 28. Januar 2015 den Haushaltsplanentwurf 2015 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 23. und 25. Februar 2015 wurden der städtische Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der Stellenplan beraten.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 umfasst insgesamt ein Volumen von 77,3 Mio. € an ordentlichen Erträgen (Vorjahr 74,3 Mio. €), denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78,6 Mio. € (Vorjahr 73,7 Mio. €) gegenüberstehen. Für den Ergebnishaushalt 2015 ergibt sich daraus ein veranschlagtes negatives Gesamtergebnis von -1,3 Mio. € (Vorjahr + 0,6 Mio. €). Das Defizit kann innerhalb der nächsten drei Jahre (2016 bis 2018) durch planmäßige Überschüsse ausgeglichen werden. Der Haushaltsentwurf ist damit gem. § 80 Abs. 3 GemO genehmigungsfähig.

 

Aufgrund der überwiegend positiven Gesamtaussichten für die konjunkturelle Entwicklung können die Steuereinnahmen weiterhin als stabil eingeschätzt werden. Das Gewerbesteueraufkommen für 2015 wurde aufgrund der seit 2012 wieder stets über 30 Mio. € liegenden Ergebnisse und entsprechender Signale aus der örtlichen Wirtschaft auf 29,0 Mio. € (Vorjahr 26,0 Mio. €) geschätzt. Die übrigen eigenen Steuereinnahmen stellen sich mit rd. 5,4 Mio. € etwa auf gleich hohem Niveau dar.

 

Aus den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 19,4 Mio. € (Vorjahr 18,5 Mio. €) zu, der Zuwachs (+0,9 Mio. €) aus diesen Anteilen fällt damit wiederum geringer als in den beiden Vorjahren aus (Vorjahr +1,2 Mio. €; VVorjahr +1,5 Mio. €). Für 2015 ist dies ausschließlich auf die neuen, niedrigeren Schlüsselzahlen für Bühl zurück zu führen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf den in diesem Jahr ausgeschütteten Sonderanteil von 69 Mio. € bei der Umsatzsteuer, der mit rd. 340 Tsd. € hier bereits enthalten ist.

 

Die Zuweisungen aufgrund FAG stellen sich in 2015 unterschiedlich dar, nicht immer günstig für den Haushalt. Hintergrund ist die erstmals 2013 an Bühl ausgeschüttete Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft über 3,7 Mio. €, die in 2015 in voller Höhe auf die Steuerkraftsumme angerechnet wird. Dies wirkt sich auf einige Zuweisungen bzw. die Umlagen negativ aus.

 

Die Investitionspauschale fällt in diesem Jahr besonders niedrig aus, da die hohe Steuerkraftsumme die pauschale Zuweisung auf 85 % reduziert. Dies entspricht im Vergleich zu einer 100%-Zuweisung einer Kürzung von rd. 280 Tsd. €. Bei den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. sind keine Auswirkungen erkennbar.

 

Besonders erfreulich stellen sich dagegen die zweckgebundenen Zuweisungen für Kinderbetreuung und Schullasten dar. Nach den letzten Einigungen mit der Landesregierung können im Haushalt bei der Kinderbetreuung rd. 3,4 Mio. € eingestellt werden, dies sind im Vergleich zum Vorjahr rd. 0,4 Mio. € mehr. Auch bei den Sachkostenbeiträgen für die Schulen konnte noch eine deutliche Verbesserung im Haushalt aufgenommen werden (1,8 Mio. €; Vorjahr 1,6 Mio. €). Diese Beträge waren nicht im Haushaltsentwurf für die Beratungen aufgenommen, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben waren.

 

Obwohl sich die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren stabilisiert haben liegt Bühl trotzdem mit den anrechenbaren Beträgen aus 2013 weiterhin leicht unter der Bedarfsmesszahl lt. FAG. Deshalb wird der städtische Haushalt auch in diesem Jahr nochmals mit einer Mangelzuweisung gestützt werden, allerdings bei Weitem nicht so hoch wie nach der Finanzkrise. Für 2015 kann von einer Mangelzuweisung über knapp 390 Tsd. € ausgegangen werden (Vorjahr 240 Tsd. €).

 

Im Gegenzug fließen rd. 29,7 Mio. € (Vorjahr 26,5 Mio. €; VVJ 22,2 Mio. €) Umlagen aus Ge­wer­besteuerumlage, Kreisumlage und FAG-Umlage ab, das sind rd. 3,2 Mio. € mehr als im Vorjahr. Von der Erhöhung sind rd. 2 Mio. € der erhöhten Steuerkraftsumme aus der Mangelzuweisung geschuldet, da bei den Umlage­sätzen selbst keine oder sogar eine Verringerung gegenüber 2014 eingetreten ist.

 

Aus dem Teilhaushalt 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2015 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf damit weniger allgemeine Finanzmittel zur Verfügung stehen wie im Vorjahr, nämlich rd. 30,4 Mio. € (Vorjahr 30,9 Mio. €). Der Überschuss reicht in diesem Jahr nicht aus, sämtliche Teilhaushalte 1 bis 8 insgesamt mitzufinanzieren, insgesamt verbleibt ein Defizit im ordentlichen Ergebnis über 1,3 Mio. €.

 

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Überschuss in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €). Zusammen mit rd. 3,6 Mio. € Zuflüssen aus Grundstücksveräußerungen, Investitionszuschüssen, -beiträgen können auch 2015 sämtliche sächlichen Investitionsausgaben aus eigener Kraft finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Die Änderungen aus den Beratungen im Verwaltungsausschuss sind mit den weiteren bekannt gegebenen Ergänzungen (FAG-Zuweisungen Kinderbetreuung, Schulen) in der Anlage dargestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 und die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind als Anlage beigefügt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


- Haushaltsatzung 2015 und Übersicht Verpflichtungsermächtigungen

- Änderungsblatt Haushaltsentwurf - Einzelpositionen

- Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung