a) Stellungnahmen der Fraktionen
b) Beschluss der Haushaltssatzung 2015 und des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung
2015 sowie den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 28. Januar 2015 den
Haushaltsplanentwurf 2015 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 23. und 25. Februar 2015 wurden der städtische
Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger
Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, der Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ und der Stellenplan beraten.
Der
Haushaltsentwurf 2015 umfasst insgesamt ein Volumen von 77,3 Mio. € an
ordentlichen Erträgen (Vorjahr 74,3 Mio. €), denen ordentliche Aufwendungen in
Höhe von 78,6 Mio. € (Vorjahr 73,7 Mio. €) gegenüberstehen. Für den
Ergebnishaushalt 2015 ergibt sich daraus ein veranschlagtes negatives
Gesamtergebnis von -1,3 Mio. € (Vorjahr + 0,6 Mio. €). Das Defizit kann
innerhalb der nächsten drei Jahre (2016 bis 2018) durch planmäßige Überschüsse
ausgeglichen werden. Der Haushaltsentwurf ist damit gem. § 80 Abs. 3 GemO
genehmigungsfähig.
Aufgrund
der überwiegend positiven Gesamtaussichten für die konjunkturelle Entwicklung
können die Steuereinnahmen weiterhin als stabil eingeschätzt werden. Das
Gewerbesteueraufkommen für 2015 wurde aufgrund der seit 2012 wieder stets über
30 Mio. € liegenden Ergebnisse und entsprechender Signale aus der örtlichen
Wirtschaft auf 29,0 Mio. € (Vorjahr 26,0 Mio. €) geschätzt. Die übrigen eigenen
Steuereinnahmen stellen sich mit rd. 5,4 Mio. € etwa auf gleich hohem Niveau
dar.
Aus
den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt
rd. 19,4 Mio. € (Vorjahr 18,5 Mio. €) zu, der Zuwachs (+0,9 Mio. €) aus diesen
Anteilen fällt damit wiederum geringer als in den beiden Vorjahren aus (Vorjahr
+1,2 Mio. €; VVorjahr +1,5 Mio. €). Für 2015 ist dies ausschließlich auf die
neuen, niedrigeren Schlüsselzahlen für Bühl zurück zu führen. Noch deutlicher
wird dies mit Blick auf den in diesem Jahr ausgeschütteten Sonderanteil von 69
Mio. € bei der Umsatzsteuer, der mit rd. 340 Tsd. € hier bereits enthalten ist.
Die
Zuweisungen aufgrund FAG stellen sich in 2015 unterschiedlich dar, nicht immer
günstig für den Haushalt. Hintergrund ist die erstmals 2013 an Bühl
ausgeschüttete Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft über 3,7 Mio. €, die
in 2015 in voller Höhe auf die Steuerkraftsumme angerechnet wird. Dies wirkt
sich auf einige Zuweisungen bzw. die Umlagen negativ aus.
Die
Investitionspauschale fällt in diesem Jahr besonders niedrig aus, da die hohe
Steuerkraftsumme die pauschale Zuweisung auf 85 % reduziert. Dies entspricht im
Vergleich zu einer 100%-Zuweisung einer Kürzung von rd. 280 Tsd. €. Bei den
übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. sind keine
Auswirkungen erkennbar.
Besonders
erfreulich stellen sich dagegen die zweckgebundenen Zuweisungen für
Kinderbetreuung und Schullasten dar. Nach den letzten Einigungen mit der
Landesregierung können im Haushalt bei der Kinderbetreuung rd. 3,4 Mio. €
eingestellt werden, dies sind im Vergleich zum Vorjahr rd. 0,4 Mio. € mehr.
Auch bei den Sachkostenbeiträgen für die Schulen konnte noch eine deutliche Verbesserung
im Haushalt aufgenommen werden (1,8 Mio. €; Vorjahr 1,6 Mio. €). Diese Beträge
waren nicht im Haushaltsentwurf für die Beratungen aufgenommen, da sie zu
diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben waren.
Obwohl
sich die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren stabilisiert haben liegt
Bühl trotzdem mit den anrechenbaren Beträgen aus 2013 weiterhin leicht unter
der Bedarfsmesszahl lt. FAG. Deshalb wird der städtische Haushalt auch in
diesem Jahr nochmals mit einer Mangelzuweisung gestützt werden, allerdings bei
Weitem nicht so hoch wie nach der Finanzkrise. Für 2015 kann von einer
Mangelzuweisung über knapp 390 Tsd. € ausgegangen werden (Vorjahr 240 Tsd. €).
Im
Gegenzug fließen rd. 29,7 Mio. €
(Vorjahr 26,5 Mio. €; VVJ 22,2 Mio. €) Umlagen aus Gewerbesteuerumlage,
Kreisumlage und FAG-Umlage ab, das sind rd. 3,2 Mio. € mehr als im Vorjahr. Von
der Erhöhung sind rd. 2 Mio. € der erhöhten Steuerkraftsumme aus der
Mangelzuweisung geschuldet, da bei den Umlagesätzen selbst keine oder sogar
eine Verringerung gegenüber 2014 eingetreten ist.
Aus
dem Teilhaushalt 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2015 nach dem
vorliegenden Haushaltsentwurf damit weniger allgemeine Finanzmittel zur
Verfügung stehen wie im Vorjahr, nämlich rd. 30,4 Mio. € (Vorjahr 30,9 Mio. €).
Der Überschuss reicht in diesem Jahr nicht aus, sämtliche Teilhaushalte 1 bis 8
insgesamt mitzufinanzieren, insgesamt verbleibt ein Defizit im ordentlichen
Ergebnis über 1,3 Mio. €.
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Überschuss in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €).
Zusammen mit rd. 3,6 Mio. € Zuflüssen aus Grundstücksveräußerungen,
Investitionszuschüssen, -beiträgen können auch 2015 sämtliche sächlichen
Investitionsausgaben aus eigener Kraft finanziert werden. Eine Kreditaufnahme
ist im Haushaltsplan nicht vorgesehen.
Die
Änderungen aus den Beratungen im Verwaltungsausschuss sind mit den weiteren
bekannt gegebenen Ergänzungen (FAG-Zuweisungen Kinderbetreuung, Schulen) in der
Anlage dargestellt.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2015 und die Übersicht über die
Verpflichtungsermächtigungen sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind als Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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-
Haushaltsatzung 2015 und Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
- Änderungsblatt Haushaltsentwurf - Einzelpositionen
-
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung