III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GmbH, folgenden
Beschluss zu fassen:
Rückführung von
1,0 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das
Geschäftsjahr 2019 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke
Bühl GmbH.
I.
Sachverhalt:
Die Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas
und Trinkwasser bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Die Stadtwerke Bühl
müssen jährlich in den Neubau, Umbau und in die Erhaltung dieser
Infrastrukturen investieren. Zusätzlich müssen die Stadtwerke die
Herausforderungen einer erfolgreichen Energiewende und von effizientem
Klimaschutz in Bühl als Gestalter umsetzen. Das Klima zu schützen und dabei
weder die privaten Haushalte zu überfordern noch den Wirtschaftsstandort Bühl
zu gefährden, ist gemeinsames Ziel der Stadtwerke Bühl GmbH, der Bühler
Sportstätten GmbH und der Stadt Bühl. Langfristig geht dies allerdings nur mit
leistungsfähigen Infrastrukturen, die jeweils auch an die Technologien, die bei
der Senkung der CO2 – Emissionen einen Beitrag leisten zu können, angepasst
sind. Das gilt insbesondere für Strom- und Gasnetze.
Im Bereich der Wasserversorgung müssen die
Stadtwerke neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen auch dem
„schleichenden Werteverlust“ für unser wichtigstes Lebensmittel entgegenwirken.
Die dafür erforderlichen Investitionen der
Stadtwerke Bühl GmbH erfordern ausreichend Liquidität in der Stadtwerke Bühl
GmbH.
Da seit dem 19.11.2002 ein
Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht,
wonach der Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft abzuführen ist, soll
deshalb zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Liquiditätssicherung der
Stadtwerke Bühl GmbH vom abzuführenden Gewinn in Höhe von 3.072.132,56 Euro,
der zum 31.12.2019 als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin
ausgewiesen wird, ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00
€ in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH zurückgeführt und ein
Betrag in Höhe von 2.072.132,56 Euro an die Bühler Sportstätten GmbH ausbezahlt
werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Auf den städtischen Haushalt
hat der Beschluss keine direkten Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis: